Wolfgang Otte
Qualitätsüberprüfungen
Das Vertrauen in das interne Kontrollsystem eines Unternehmens wird wesentlich von einem vorhandenen und funktionsfähigen Qualitätssicherungssystem bestimmt. Das der Steuerung der Unternehmensaktivitäten dienende interne Steuerungssystem wird nur für Vertrauen sorgen, wenn ein funktionsfähiges internes Überwachungssystem vorhanden ist. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine zentrale Funktion der Internen Revision. Doch wer übernimmt die Qualitätsüberprüfung der Internen Revision?
Standards für die Prüfung eines Internen Revisionssystems ergeben sich aus den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (International Professional Practices Framework – IPPF) des IIA (The Institute of Internal Auditors) oder aus aktienrechtlichen Vorgaben ergeben. Nach dem vom IIA herausgegebenen Attribute Standard AS 1312 – Externe Beurteilungen – muss mindestens alle fünf Jahre eine externe Beurteilung der Internen Revision von einem qualifizierten und unabhängigen Beurteiler durchgeführt werden, um eine von Interessenkonflikten freie Beurteilung über die Übereinstimmung mit der Definition der Internen Revision und den Standards sowie die Einhaltung der Berufspflichten (Ethikkodex) zu gewährleisten. Andernfalls kann eine Aussage zur Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision nicht abgegeben werden (AS 1321). § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss bestellen kann, der sich neben der Überwachung der Abschlussprüfung befasst mit
- der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses,
- der Wirksamkeit
- des internen Kontrollsystems,
- des Risikomanagementsystems und
- des internen Revisionssystems.
Diesen Anregung des Gesetzgebers und der Standardsetzer folgend suchen Revisionsleiter, Vorstände und Aufsichtsräte immer häufiger nach einem unabhängigen Dritten, der sie mit einem eigenen Urteil über das interne Revisionssystem unterstützt und Hinweise für die Qualitätssicherung und -verbesserung beisteuert.
Basierend auf der praktischen Erfahrung und der Kenntnis von Revisionsabteilungen von Unternehmen des Finanzsektors mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen und Betriebsgrößen hat BDO unter Beachtung der IIR-Revisionsstandards einen differenzierten Checklisten-basierten Prozess für die Qualitätsüberprüfung von Revisionsabteilungen entwickelt. Die Qualitätsüberprüfung erfolgt risikoorientiert, d. h. berücksichtigt das Proportionalitätsprinzip genauso wie die aufsichtlichen Anforderungen an die Interne Revision, die insbesondere in den MaRisk definiert sind.