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Die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern ist entscheidend für die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufgabenwahrnehmung. Sie ist Grundvoraussetzung für eine effektive und effiziente Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat. Im Jahr 2010 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Ziffer 5.4.1 des Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) wie folgt formuliert:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei sollen sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt werden.“

Dieser Kodexregelung, dessen Beachtung auch nicht börsennotierten Gesellschaften empfohlen wird, liegt ein neues Gesetzesverständnis zugrunde. Die Regierungskommission geht davon aus, dass die Aufsichtsräte eine Pflicht zur Aus- und Fortbildung haben. Sie müssen sich fortbilden und sind darüber hinaus gegenüber den Anteilseignern auskunftspflichtig. Weder das Gesetz noch der DCGK legen allerdings fest, welches die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind.

Angesichts dieser Ausgangslage hat BDO Board Support ein modular aufgebautes Qualifizierungskonzept entwickelt, das flexibel an die jeweils unternehmensindividuellen Besonderheiten zugeschnitten werden kann. Die Wissens- und Informationsvermittlung erfolgt nach individueller Absprache insbesondere in Form von fachlichen Einzelcoachings, Inhouse-Trainings und Fortbildungen, Workshops und Seminaren. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen die fachliche Qualifikation insbesondere die betriebswirtschaftlich-kaufmännische und rechtliche Kompetenz der Aufsichtsräte und deren fachliche Unabhängigkeit stärken. Sie werden von einem interdisziplinär besetzen hochqualifizierten Expertenteam durchgeführt.

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