Eine gemeinsame Publikation von BDO und Helaba
Neben ESG-Ratings erfolgt die Bindung vor allem an sog. Nachhaltigkeitsindikatoren, wie z.B. der Höhe der Treibhausgas-Emissionen. Der Zugang zu dieser Finanzierung setzt verlässliche Informationen über die nichtfinanzielle Unternehmensleistung voraus.
In der Vergangenheit beschränkte sich diese Art der Finanzierung oftmals nur auf große kapitalmarktorientierte Unternehmen, da nur diese über die notwendigen Informationen verfügten. Durch den Entwurf der EU-Kommission einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die künftigen konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) dürfte sich dies ändern.
Der politische Entscheidungsfindungsprozess ist zwar noch nicht abgeschlossen und auf der Zielgeraden wird zum Teil noch intensiv um Details gerungen. So sehen sowohl der Europäische Rat als auch das Europäische Parlament mit dem Änderungs- bzw. Entschließungsentwurf zur CSRD insbesondere eine zeitliche Verschiebung der ursprünglich geplanten Erstanwendung für Unternehmen vor. Die inhaltlichen Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten bleiben jedoch im Wesentlichen unberührt. Klar ist somit, dass die künftige Berichtspflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eine deutliche Ausweitung des Anwenderbereichs vorsieht und diese auch viele mittelständische Unternehmen betreffen wird.
Die sog. Trilog-Verhandlungen zur CSRD werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 beginnen, so dass mit einer Verabschiedung der CSRD noch im 2. oder 3. Quartal 2022 zu rechnen ist. Für Unternehmen gilt, sich bereits frühzeitig mit den kommenden Änderungen zu beschäftigen und die sich daraus ergebenden Chancen zu nutzen.