Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler sind verpflichtet eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) vorzuweisen. Sie soll die beruflichen Risiken der Makler abdecken und daraus potenziell entstehende Schadensfälle finanziell absichern.
Zu diesen Risiken zählen unter anderem:
- Beratungs-/ Schätz-/ Rechenfehler
- Verlust von Akten und anderen Schriftstücken
- Haftpflichtforderungen, die in verzögerter Leistungserbringung, unzureichender Beratung, Urheber-/ Marken-/ Bild-/ Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder der Verletzung der Geheimhaltungspflicht begründet sind
- Schäden aus Datenverlust
- Wettbewerbsverstöße
Um dauerhaft gegen diese Risiken abgesichert zu sein, ist es entscheidend, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) nun eine Checkliste veröffentlicht, die Versicherungsvermittlern und Finanzanlagenvermittlern eine umfangreiche Überprüfung ihres Versicherungsschutzes im Hinblick auf die VSH ermöglicht.
Die 15-seitige Checkliste teilt sich in die sechs Gliederungspunkte
- Versicherter Personenkreis,
- Versicherungsschutz,
- Versicherungssumme,
- Kündigung,
- Obliegenheiten und
- Auswahl an möglichen Ausschlüssen
ein und kann über die Website des Bundesverband Finanzdienstleistungen e. V. heruntergeladen werden.