Aktuelles
Hinweise des IDW zu Aufstellungs- und Offenlegungspflichten bei einer freiwilligen rückwirkenden Anwendung der neuen Schwellenwerte
24. April 2024
FAB und HFA geben Hilfestellung
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) und der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW haben am 5.4.2024 eine gemeinsame Berichterstattung veröffentlicht (im Mitgliederbereich der Website des IDW), die sich mit den Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung befasst, die durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ (BGBl. 2024 I Nr. 120 vom 16.04.2024) eingeführt worden sind.