Aktuelles
Verzinsung mit jährlich 6 % verfassungswidrig
30. August 2021
§ 233a AO regelt die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen. Die Zinsen betragen derzeit für jeden vollen Monat des Zinslaufs 0,5 %, mithin 6 % jährlich (§ 238 AO). Von der Verzinsung erfasst werden nur die Steuerarten der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.