Aktuelles
Digitalisierungslösung zur Umsetzung der Anforderungen des § 2b UStG
13. Juli 2023
Ausgangssituation
Der §2b UStG betrifft eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes dahingehend, dass Leistungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR), d. h. Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Unternehmen, Kirchen und caritative Einrichtungen oder auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen, zukünftig noch konsequenter der umsatzsteuerlichen Bewertung und Abrechnung unterworfen werden.