IPSAS/EPSAS

IPSAS/EPSAS - Rechnungslegung der öffentlichen Hand

Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens

Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den EU-Mitgliedstaaten führt zu einer notwendigen Veränderung in Bezug auf die Abbildung des Haushalts- und Rechnungswesens der öffentlichen Verwaltung. Bestrebungen der Europäischen Kommission, entscheidungsrelevante Informationen auf Basis einer Periodenrechnung mittelfristig für alle staatlichen Einheiten bereitzustellen, verstärken die Bedeutsamkeit der IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) resp. der in Entwicklung befindlichen EPSAS (European Public Sector Accounting Standards). Die kameralistischen Systeme gelten auch vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise in Europa nicht mehr als hinreichendes Informations- und Steuerungssystem.

Bei den IPSAS handelt es sich um spezifische Rechnungslegungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor, die auf den IFRS basieren, soweit nicht den Besonderheiten der öffentlichen Hand durch hiervon abweichenden Regelungen Rechnung getragen werden muss. Die IPSAS werden von etlichen Ländern in Europa, Amerika, Asien und Afrika angewendet. Bspw. die OECD, die NATO, die UNO und die EU legen Rechnung nach den IPSAS.

Auswirkungen auf den öffentlichen Sektor in Deutschland durch IPSAS/EPSAS

Die sukzessive Einführung der EPSAS basiert auf dem Vorschlag im Bericht der EU-Kommission (Hier gelangen Sie zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten, Die Eignung der IPSAS für die Mitgliedstaaten, Brüssel, den 6.3.2013).

Im Rahmen der EPSAS-Arbeitsgruppe bestehend aus Experten aus Regierungsebenen sowie bedeutsamen globalen und europäischen Interessenträgern werden derzeit Rechnungsführungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor erarbeitet.

(vgl. https://ec.europa.eu/eurostat/web/epsas )

Von dem Umstellungsprozess sind die öffentlichen Einheiten (Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungsträger) betroffen. Die meisten Mitgliedstaaten haben die Periodenrechnung in der öffentlichen Verwaltung bereits eingeführt oder befinden sich in der Einführungsphase, wobei derzeit noch unterschiedliche Systeme in den Mitgliedstaaten bestehen. In Deutschland legen eine Vielzahl von Kommunen und einige Länder bereits Rechnung in Anlehnung an die handelsrechtlichen Vorschriften, gleichwohl mangelt es noch an einer Harmonisierung. Die Weiterentwicklung des öffentlichen Rechnungswesens in Deutschland stellt die öffentlichen Einheiten teilweise vor erhebliche Herausforderungen. Eine rechtzeitige Befassung mit der Anwendung neuer Rechnungslegungsgrundlagen erspart künftigen Umstellungsaufwand. Eine europaweit in Auftrag gegebene Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Nutzen den Aufwand einer Umstellung übersteigt.

IPSAS/EPSAS - BDO Leistungsspektrum

Eine reibungslose Migration auf EPSAS ist von einer frühzeitigen und effizienten Ausrichtung des Umstellungsprojektes abhängig. Nach unseren Erfahrungen ist in Anbetracht der Komplexität eine Befassung mit dem Umstellungsprojekt, insbesondere aufgrund des umfangreichen Aufwands bei der Erfassung von Vermögen und Schulden, einige Jahre vor Einführung notwendig, wobei der Umstellungsaufwand für eine kameral buchende Einheit deutlich höher sein wird als für eine bereits auf doppischer Basis rechnungslegende Einheit.

Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich insbesondere auf die

  • Beratung bei der Umstellung auf die doppelte Buchführung,
  • Beratung und Unterstützung bei der erstmaligen Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften,
  • Unterstützung bei der Projektplanung,
  • Konzeptionierung eines Handbuchs zur Bilanzierung und Bewertung,
  • Erstellung oder Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie Lageberichten,
  • Beratung bei der Analyse von Geschäftsprozessen mit Hinweisen auf Schwachstellen und Risiken,
  • Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen,
  • Beratung bei der Anpassung Ihrer IT-Systeme (IT-Auswahlverfahren, Datenbankstrukturen, Berichtswesen, Berechtigungskonzepte),
  • Fortbildung Ihrer Mitarbeiter.


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