Nun rückt der offiziell am 24. Mai 2023 vorgestellte Gesetzesentwurf zur EU-Kleinanlagerstrategie („Retail Investment Strategy“) in den Fokus der Branche.
Die Europäische Kommission sieht im Rahmen der Kleinanlegerstrategie u.a. eine Weiterbildungspflicht für Anlageberater vor. Ursprünglich wurde durch die EU-Kommission eine Weiterbildungspflicht von 35 Stunden vorgeschlagen, jedoch aufgrund der derzeitigen Anforderungen der Versicherungsvertriebs-Richtlinie (IDD) auf jährlich mindestens 15 Stunden angepasst.
Die verschärften Berufsregeln sind für 34f-Vermittler aufgrund der Bereichsausnahme des KWG, also einen Rechtsrahmen, in dem die MiFID II-Vorgaben nicht vollumfänglich gelten, formal nicht verbindlich. Das neue Regelwerk adressiert sich zunächst explizit an Finanzberater, die im Namen einer Wertpapierfirma, also Banken und Haftungsdächer, beraten oder informieren, da die EU-Kommission in ihren FAQ lediglich von „Financial Advisors“ spricht und nicht zwischen diversen Vertriebsformen differenziert.
Analog zu den bereits geltenden ESG-Abfragepflicht ist dennoch eine Angleichung an die neuen Berufspflichten für KWG-regulierte Finanzberater zur Erreichung fairer Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) zu erwarten. Hierzu muss zunächst die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) durch die Bundesregierung angepasst werden, damit auch Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungspflicht fallen.
Der Gesetzesentwurf muss noch von der EU-Kommission verabschiedet und vom EU-Parlament und EU-Rat beschlossen werden. Demnach ist davon auszugehen, dass die neuen Berufsregeln für 34f-Vermittler frühestens in zwei Jahren verpflichtend anzuwenden sind.
Nähere Informationen hinsichtlich des Gesetzesentwurfes zur EU-Kleinanlegerstrategie finden Sie unter dem folgenden Link: New rules to protect and empower retail investors in the EU (europa.eu)
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