E-DRÄS 14 veröffentlicht - Änderungen an DRS 18 Latente Steuern

E-DRÄS 14 veröffentlicht - Änderungen an DRS 18 Latente Steuern

Konsultation zur Änderung des DRS 18 infolge des MinBestRL-UmsG

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) e.V. hat am 27. Februar 2024 den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) veröffentlicht. Dieser Entwurf zielt darauf ab, den DRS 18 "Latente Steuern" infolge des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie für eine globale Mindestbesteuerung (MinBestRL-UmsG) zu aktualisieren, um ihn an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen.

Wesentliche Änderungen durch E-DRÄS 14 (Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (E-DRÄS 14):

  • Verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung: Bestimmte latente Steuern, die direkt aus der Anwendung der Mindeststeuergesetze resultieren, sind von der Bilanzierung ausgenommen.
  • Erweiterte Angabepflichten: Es werden neue Anforderungen an die Angaben im Konzernanhang gestellt, um die Transparenz bezüglich der Auswirkungen der Mindestbesteuerung zu erhöhen.
  • Redaktionelle Änderungen und Umbenennung: Der Standard wird in "Latente Steuern im Konzernabschluss" umbenannt, um den Anwendungsbereich klarer zu definieren.

Stellungnahmen zu E-DRÄS 14 können bis zum 12. April 2024 eingereicht werden (E-DRÄS 14: Konsultation zur Änderung des DRS 18 infolge des MinBestRL-UmsG).