Der IASB veröffentlicht jährliche Verbesserungen an den IFRS

Die jährlichen Verbesserungen adressieren kleinere Änderungen an mehreren Standards, die im Wesentlichen der Klarstellung dienen, kleinere Korrekturen vornehmen oder potenzielle Widersprüche beheben sollen.

Der Sammel-Änderungsstandard (Volume 11) betrifft die folgenden Standards:
  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards: Bilanzierung von Sicherungsgeschäften bei Erstanwendung der IFRS
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung
  • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Zu IFRS 7 gehörende Umsetzungsleitlinien:
    • Einführung
    • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis
    • Angaben zum Kreditrisiko
  • IFRS 9 Finanzinstrumente:
    • Ausbuchung von Leasing-Verbindlichkeiten beim Leasingnehmer
    • Transaktionspreis
  • IFRS 10 Konzernabschlüsse: Bestimmung eines de facto-Agenten
  • IAS 7 Kapitalflussrechnung: Anschaffungskostenmethode
Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2026. Eine vorzeitige Anwendung ist unter Angabe dieser Tatsache zulässig. Für die Anwendung in der EU ist deren Übernahme in EU-Recht erforderlich.

Bei Fragen rund um diese Themen wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Expertinnen und Experten des Fachbereichs Accounting & Reporting Advisory Group.