Nachhaltigkeit in Krankenhäusern: Eine Bilanz

Krankenhäuser sind verpflichtet, ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und ihre ESG-Aktivitäten im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung offenzulegen. Mit der neuen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) hat die EU dafür die Grundlage geschaffen. Viele Unternehmen werden dadurch verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Durch die CSRD sind künftig etwa 15.000 Unternehmen in Deutschland verpflichtet, einen Bericht über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten abzugeben – bisher waren es nur ca. 550.

Unter den nun berichtspflichtigen Unternehmen ist ein auch der Großteil der deutschen Krankenhäuser. Das deutsche Gesundheitswesen verursacht jährlich etwa 68 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen. Das zeigt eine aktuelle Analyse des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), die Emissionen entsprechen rund sechs Prozent der gesamten Emissionen Deutschlands.

Bereits 2022 zeichnete die Krankenhausstudie von BDO und Deutschem Krankenhausinstitut (DKI) ein deutliches Bild: In lediglich jedem zweiten Krankenhaus war Nachhaltigkeit ausdrücklich in der Unternehmensstrategie verankert. Für große Krankenhäuser mit mehr als 600 Betten traf das jedoch nur für jedes dritte Haus zu. Der geringe Stellenwert von Nachhaltigkeit in vielen deutschen Krankenhäusern offenbarte große Defizite. Zum Zeitpunkt der Studie verfügte lediglich ein Viertel aller Krankenhäuser über eine spezifische Jahresplanung für Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Die Studie machte auch deutlich, dass die Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen stattfinden. Mangelnde Liquidität, fehlende Rücklagen und steigende Verluste beschreiben die Situation vieler Krankenhäuser. Deshalb muss man den Krankenhäusern hoch anrechnen, dass sie trotz widriger Umstände eine nachhaltige Unternehmensentwicklung nicht aus den Augen verlieren.

Krankenhäuser, die nun von der CSRD betroffen sind, sollten ihre bestehenden Prozesse auf Wesentlichkeit analysieren. Die Wesentlichkeitsanalyse markiert einen Meilenstein im Nachhaltigkeitsmanagement und verschafft einen Überblick über wesentliche Themen. Laut Gesetz ist nur über Themen zu berichten, die für das Unternehmen wesentlich sind. Der mehrgliedrige Prozess der Wesentlichkeitsanalyse bildet die Basis der Berichterstattung. Dabei werden folgende Schritte durchgeführt: Definition des möglichen Themenuniversums, Analyse interner und externer Stakeholder, Bewertung der Auswirkungen sowie finanzieller Risiken und Chancen und schließlich die Validierung und Freigabe der identifizierten wesentlichen Themen durch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens.

Angesichts der bevorstehenden Berichtspflicht für viele Krankenhäuser gibt es Grund genug, eine neue Bilanz zu ziehen. Auf dem Gesundheitswirtschaftskongress 2024 werden Prof. Dr. Volker Penter und Dr. Karl Blum vom Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) erstmalig die Ergebnisse der Krankenhausstudie 2024 vorstellen, die sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Krankenhäusern befasst. Die Studie untersucht, wie sich die Krankenhäuser auf die Berichtspflicht vorbereiten und mit welchem Aufwand die Betroffenen rechnen.

Gesundheitswirtschaftskongress, Hamburg
19. September 2024, 09.00 – 10.30 Uhr, TRIBÜNE – SPEICHERSTADT I
Schmutzfink war gestern: Nachhaltigkeit nicht auf später verschieben


Input von Prof. Dr. Volker Penter, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Wissenschaftlicher Leiter des Studiengangs Health Care Management der Dresden International University; und Dr. Karl Blum Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts e. V., Düsseldorf