ESRS: Neue Umsetzungshilfe von der EFRAG

ESRS: Neue Umsetzungshilfe von der EFRAG


Die Europäische Finanzberichterstattungsgruppe (EFRAG) hat kürzlich einen ersten Entwurf für Implementierungsleitlinien zum Thema „Übergangsplan für die Eindämmung des Klimawandels“ (engl. „Climate Transition Plan“) im Rahmen der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) veröffentlicht. Die Leitlinien sind für Unternehmen, die den ESRS unterliegen, von großer Relevanz. Hier geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Entwurfs und die möglichen Auswirkungen.
 
 

Hintergrund und Zweck der Leitlinien

Der Entwurf sieht vor, dass die neuen Implementierungsleitlinien Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS-Anforderungen für Übergangspläne zur Klimawandeleindämmung unterstützen sollen. Sie bieten nicht-autoritative Hilfestellung und ergänzen die verbindlichen ESRS-Standards. Ziel ist es, Unternehmen und Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten ein besseres Verständnis der offenzulegenden Informationen und möglicher Methoden zu deren Erstellung zu vermitteln.
 
 

Kernpunkte des Entwurfs 

1. Ziele und Kompatibilität

Unternehmen müssen ihre Klimaziele offenlegen und erklären, wie diese mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens vereinbar sind. Dies erfordert eine detaillierte Darlegung der Zielsetzungen und deren Begründung im Kontext globaler Klimaschutzbemühungen.
 

2. Dekarbonisierungsmaßnahmen

Die Leitlinien fordern eine Beschreibung konkreter Dekarbonisierungsmaßnahmen. Unternehmen sollen darlegen, welche operativen Anpassungen und Produktveränderungen sie planen, um ihre Emissionen zu reduzieren.
 

3. Investitionen und Finanzierung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Offenlegung von Investitionen und Finanzierungen zur Unterstützung der Übergangspläne. Unternehmen müssen transparent machen, wie sie die notwendigen finanziellen Mittel für ihre Klimaschutzmaßnahmen bereitstellen.
 

4. EU-Taxonomie-Ausrichtung

Der Leitlinienentwurf betont die Bedeutung der Ausrichtung an der EU-Taxonomie. Unternehmen sollen darlegen, inwieweit ihre Aktivitäten mit den Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten übereinstimmen.
 

5. Integration in Unternehmensstrategie

Es wird erwartet, dass Übergangspläne in die Gesamtstrategie des Unternehmens eingebettet sind. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Klimaschutz als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie zu betrachten.
 

6. Fortschrittsbericht

Unternehmen müssen regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer Übergangspläne berichten. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Bewertung der Effektivität der geplanten Maßnahmen.

Der Entwurf hebt außerdem hervor, dass Übergangspläne nicht isoliert betrachtet werden sollten. Es wird die Bedeutung der Berücksichtigung sozialer und biodiversitätsbezogener Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Klimaübergangsplan betont. Dies unterstreicht den ganzheitlichen Ansatz, den Unternehmen bei der Entwicklung ihrer Übergangspläne verfolgen sollten.

 

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die Umsetzung der neuen Leitlinien stellt Unternehmen nach derzeitigem Stand vor erhebliche Herausforderungen:

  • Datenerfassung und -analyse: Unternehmen müssen robuste Systeme zur Erfassung und Analyse von Klimadaten implementieren.
  • Strategische Neuausrichtung: Die Integration von Klimazielen in die Unternehmensstrategie erfordert vielfach tiefgreifende Veränderungen im Geschäftsmodell.
  • Finanzielle Planung: Die Bereitstellung von Ressourcen für Klimaschutzmaßnahmen muss in die langfristige Finanzplanung integriert werden.
  • Berichterstattungskompetenz: Unternehmen müssen ihre Fähigkeiten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausbauen.

Gleichzeitig bietet der Entwurf der Leitlinien auch Chancen:

  • Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig umfassende Übergangspläne entwickeln, können sich als Vorreiter positionieren.
  • Risikominimierung: Eine proaktive Auseinandersetzung mit Klimarisiken kann langfristig zur Unternehmensstabilität beitragen.
  • Innovationsförderung: Die Notwendigkeit zur Dekarbonisierung kann als Treiber für Innovationen dienen.
  • Verbessertes Stakeholder-Engagement: Transparente Berichterstattung kann das Vertrauen von Investoren, Kunden und Mitarbeitern stärken.


 

Fazit und Ausblick

Der Entwurf der neuen Implementierungsleitlinien zum Klimawandel-Übergangsplan stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Er bietet Unternehmen einen klaren Rahmen für die Entwicklung und Offenlegung ihrer Klimastrategien. Der aktuell vorliegende Draft wird nun seitens EFRAG diskutiert und dann durch ein Konsultationsverfahren laufen, bevor er final veröffentlicht wird.

Die Zukunft der Unternehmensberichterstattung wird maßgeblich von Nachhaltigkeitsaspekten geprägt sein. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen und robuste Übergangspläne entwickeln, werden langfristig von ihrer Vorreiterrolle profitieren. Als kompetenter Partner in Wirtschaftsprüfung und Beratung stehen wir Ihnen bei diesem wichtigen Transformationsprozess zur Seite.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur Umsetzung der neuen Leitlinien und zur Entwicklung Ihres Klimawandel-Übergangsplans.