Niedersachsen führt Akzeptanzabgabe und finanzielle Beteiligung für Solar- und Windparks ein

Am 17.04.2024 hat der Landtag in Niedersachsen das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ (kurz „Windenergiebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Das „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ beinhaltet jedoch weit mehr als der Titel verheißen mag und bezieht sich vor allem nicht nur auf Windräder. Ein zentraler Aspekt ist die Einführung einer verbindlichen Akzeptanzabgabe für alle Anlagenbetreiber.

Einführung einer verpflichtenden Akzeptanzabgabe und einer finanziellen Beteiligung

Betreiber von Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden künftig zu einer Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde verpflichtet. Diese Abgabe wird an die Kommunen gezahlt.

Vorhabenträger sind außerdem dazu verpflichtet den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen oder den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern im Umkreis von 2,5 km ein angemessenes Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung zu unterbreiten. Dieses Angebot kann verschiedene Formen annehmen, wie gesellschaftsrechtliche Beteiligung, eine entgeltliche Überlassung eines Teils der Anlagen, die Gewährung eines Nachrangdarlehens, eine kapital- oder kreditgebende Schwarmfinanzierung, das Angebot eines Sparproduktes oder die verbilligte Lieferung von Energie sowie Direktzahlungen. Als angemessen gilt ein Überschuss von 0,1 Cent pro Kilowattstunde, der den Gemeinden oder den Einwohnerinnen und Einwohnern zufließt.

Niedersächsischen Kommunen profitieren künftig vom Ausbau Erneuerbarer Energien

Diese Abgaben sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Akzeptanz für erneuerbare Energien stärken. Die Kommunen haben die Mittel aus der Abgabe für Maßnahmen zur Steigerung und Erhaltung der Akzeptanz für Windenergieanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu verwenden und einmal pro Jahr über die Verwendung der Mittel zu berichten. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Landesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes regelmäßig evaluiert und dem Landtag darüber Bericht erstattet, sodass die Ziele des Gesetzes erreicht werden und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.

Grundsätzlich stehen Vorhabensträger durch das niedersächsische Beteiligungsgesetz vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Anforderungen zur Beteiligung von Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohnern umzusetzen. Planen Sie ein entsprechendes Vorhaben? Dann sprechen Sie uns am besten schon in der frühen Planungsphase an. Wir stehen Ihnen gerne bei der Konzeption eines solchen Vorhabens beratend zur Seite. Gerne ermitteln wir die für Sie geeignete Beteiligungsform und unterstützen Sie bei der Projekt- und Finanzierungsgestaltung, um den Prozess so effizient, wie möglich zu gestalten.