Globale Mindestbesteuerung
(Pillar 2): Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Die globale Mindestbesteuerung, auch bekannt als Pillar 2, ist ein bedeutendes internationales Steuerreformprojekt, das darauf abzielt, Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu verhindern. Pillar 2 betrifft grundsätzlich große, international tätige Unternehmen mit einem Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Unternehmen unabhängig von ihrer steuerlichen Ansässigkeit einen Mindeststeuersatz von 15 % zahlen.
Aktueller Kontext
Die politische Debatte um Pillar 2 ist weltweit in vollem Gange. Während auf EU-Ebene die Einführung der Regelungen durch eine Richtlinie mit Wirkung ab 2024 sichergestellt wurde, gibt es derzeit in den USA kontroverse Diskussionen darüber, wie die globale Mindestbesteuerung die amerikanische Wirtschaft beeinflussen könnte. Seit der Wiederwahl von Donald Trump ist klar, dass mit einer Umsetzung der Regelungen in den USA nicht zu rechnen ist. Auch viele andere Länder, darunter auch China und Indien, haben Pillar 2 bis dato nicht eingeführt. In Deutschland werden sowohl in der Politik als auch in der Industrie Stimmen lauter, die eine Aussetzung der Regelungen für Deutschland fordern.Inmitten dieser Ereignisse hat die EU in der vergangenen Woche die DAC 9-Richtlinie beschlossen, die sich mit dem Datenaustausch zwischen den Staaten bezüglich Pillar 2 befasst. Die EU-Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen, weshalb von einer Abkehr der Pillar 2 Regelungen auf EU-Ebene nicht auszugehen ist.
Stand der Umsetzung in Deutschland
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung bereits umgesetzt. Das deutsche Mindeststeuergesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 und muss durch die betroffenen Unternehmensgruppen angewendet werden. Dies bedeutet, dass deutsche Unternehmen bereits jetzt Maßnahmen ergreifen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.Mögliche Auswirkungen für deutsche Unternehmen
Die globale Mindestbesteuerung kann erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben. So werden durch Pillar 2 neue, zum Teil hochkomplexe steuerliche Berechnungen eingeführt, die auf einer komplett neuen Berechnungssystematik beruhen. Weiterhin ist auf Basis der durchzuführenden Berechnungen zu prüfen, ob ein tatsächliches Steuerrisiko droht. Insbesondere multinationale Konzerne müssen ihre Steuerstrategien und -prozesse entsprechend anpassen, um diesen zusätzlichen steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies führt zu einer erhöhten administrativen Belastung und zusätzlichen Kosten.Aktuell ergeben sich weitere Herausforderungen aus der o.g. US-Haltung zu Pillar 2. Folgt man den Äußerungen des US-Präsidenten, könnten bei Anwendung der Pillar 2 Regelungen durch Deutschland Vergeltungsmaßnahmen in Form einer höheren US-Steuerbelastung auf die deutschen Unternehmen zukommen, die US ansässige Tochtergesellschaften haben. Hier muss die weitere Entwicklung genau beobachtet werden.
Besonderheit: Safe Harbour Rules
Eine Besonderheit der globalen Mindestbesteuerung sind die sogenannten Safe Harbour Rules. Diese Regeln bieten Unternehmen unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen und sollen sicherstellen, dass die Mindestbesteuerung nicht zu einer übermäßigen Belastung führt. Bisher wurden diese Regelungen jedoch überwiegend zeitlich auf 3 Jahre beschränkt. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen sich genau über diese Regeln informieren und prüfen, ob sie davon profitieren können.Unsere 5 wichtigsten Ratschläge für Kundinnen und Kunden
- Implementierung und Prozessaufsetzung: Unternehmen sollten ausreichend Vorlaufzeit einplanen, um die notwendigen Prozesse zur Einhaltung der Pillar 2 Regelungen zu implementieren. Dies gilt sowohl für die Verpflichtungen in Deutschland als auch in allen Staaten, die Pillar 2 bereits eingeführt haben. Hierbei sind insbesondere die umfassenden steuerlichen Mitwirkungsverpflichten zu beachten, welche meist länderspezifische Besonderheiten aufweisen.
- Frist für Gruppenträgermeldung: Zum 28. Februar 2025 war die erste Gruppenträgermeldung für Pillar 2-Zwecke in Deutschland fällig. Betroffene Unternehmen sollten prüfen, ob sie dieser Pflicht zutreffend nachgekommen sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Berechnungen und Auswirkungen: Unternehmen sollten detaillierte Berechnungen durchführen, um die finanziellen Auswirkungen der Mindestbesteuerung zu verstehen, Risikoländer zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere die Anwendung der Safe Harbour Regelungen sollte geprüft werden, um festzustellen, ob betroffene Unternehmen von den Vereinfachungsregelungen profitieren können.
- Mindeststeuerbericht /-erklärung erstellen: Ein umfassender Mindeststeuerbericht sowie Mindeststeuererklärungen sind erstmalig ab 2026 jährlich abzugeben. Betroffene Unternehmen sollten sich bereits jetzt Gedanken darüber machen, wie sie diesen Verpflichtungen auch im globalen Kontext nachkommen können. Hierbei ist auf die länderspezifischen Besonderheiten hinzuweisen.
- Gesetzeslage weiterverfolgen: Das Gesetz ist da und muss kontinuierlich beobachtet werden, um auf Änderungen schnell reagieren zu können. Ein Anpassungsgesetz zum deutschen Mindeststeuergesetz wird als Referentenentwurf kurzfristig erwartet und könnte in der aktuellen Form zu Erleichterungen für Unternehmen sorgen. Auf internationaler Ebene gilt es zu beobachten, ob bzw. in welcher Form Vereinfachungen zur Berechnung in Form von neuen Permanent Safe Harbour Regelungen vorgestellt werden.