Die lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aussicht des aktuellen Koalitionsvertrages 2025

Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ enthält mehrere Vorhaben im Bereich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Anbei finden Sie einen Ausblick auf die wichtigsten Änderungen:

Lohnsteuer

Ziel: Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Unternehmenskapital, Motivation und Bindung von Fachkräften.

Maßnahmen:

  • Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vereinfachungen und Erleichterungen bei Kapitalbeteiligungsmodellen.
  • Bisherige Beteiligungsmodelle sind kompliziert, kaum verbreitet. Aktueller steuerfreier Höchstbetrag: 2.000 € p.a. (§ 3 Nr. 39 EStG).

Die angestrebte „praxisnahe“ Reform deutet auf konkrete Vereinfachungen und vielleicht eine Anhebung des Freibetrags hin – das wäre ein sinnvoller Schritt zur Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Ziel: Beschleunigung der Verkehrswende.

Maßnahmen:

  • Erhöhung der Fördergrenze auf 100.000 € für E-Dienstwagen.
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035.

Anhebung der Preisgrenze (100.000 €) und Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 sind klare Ausweitungen der bisherigen Anreize – Investitionsimpuls für die obere Mittelklasse und Flottenbetreiber.

Ziel: Monetäre Anerkennung von Mehrarbeit und Motivation zur Erhöhung der Arbeitszeit.

Maßnahmen:

  • Steuerfreie Zuschläge für Arbeitszeit über 34 bzw. 40 Wochenstunden hinaus.
  • Netto-Mehrverdienst durch Überstunden.
  • Attraktiver für Vollzeitbeschäftigte, längere Arbeitszeiten anzunehmen.

Eine pauschale Steuerfreiheit für Überstunden wäre ein Novum in der deutschen Steuerpolitik. Es könnte spürbare Nettoeinkommensvorteile schaffen – wenn praktikabel umgesetzt.

Ziel: Erhöhung der Erwerbsquote und Arbeitsstunden insgesamt.

Maßnahmen:

  • Arbeitgeberprämien bei Arbeitszeitaufstockung werden steuerlich begünstigt.

Innovativer Anreiz mit potenziell positiver Wirkung auf Arbeitsvolumen und Fachkräftemangel. Entscheidend ist die Ausgestaltung zur Missbrauchsvermeidung.

Ziel: Kapitaldeckung der Rente frühzeitig beginnen.

Maßnahmen:

  • Staat zahlt 10 €/Monat in ein Depot pro Kind (6–18 Jahre).
  • Steuerfreiheit der Erträge bis zur Rente.
  • Schutz vor staatlichem Zugriff.

Diese Maßnahme wäre ein absolutes Novum: frühzeitige kapitalgedeckte Vorsorge in staatlicher Anschubfinanzierung – innovativ, aber mit erheblichem Verwaltungs- und Finanzierungsbedarf.

Ziel: Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Maßnahmen:

  • Pendlerpauschale wird zum 01.01.2026 auf 0,38 EUR ab dem ersten Kilometer erhöht

Die Maßnahme bietet eine spürbare steuerliche Entlastung für Berufspendlerinnen und - pendler, insbesondere für diejenigen mit kürzeren Arbeitswegen, die bisher weniger von der höheren Pauschale profitierten.

Sozialversicherung*

Ziel: Rechtssicherheit bei Abgrenzung Selbstständigkeit/Beschäftigung.

Maßnahmen:

  • Einführung einer „Genehmigungsfiktion“ 

Ziel: Erleichterung bei der Entsendemeldung 

Maßnahmen:

  • Reform der eDeclaration
  • Bündelung mit dem Verfahren zur A 1 Bescheinigung


Ziel: Schaffung finanzieller Anreize für eine freiwillige Weiterbeschäftigung nach Rentenbeginn.

Maßnahmen:

  • Steuerfreies Gehalt i.H.v. 2.000 EUR 


Ziel und Maßnahme: Die 3 Rentenpunkte sollen für alle gelten- unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder

Ziel: Gründerfreundliche Einbeziehung für neue Selbstständige für eine bessere Altersvorsorge

Maßnahmen:

  • Selbständige ohne obligatorischen Alterssicherungssystem sollen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden

Ziel: Stärkung und Verbreitung der bAV, insbes. für kleine und mittlere Unternehmen sowie Geringverdiener

Maßnahmen:

  • bAV soll digitalisiert, vereinfacht, transparenter und entbürokratisiert werden 
  • Erhöhung der Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel

Ziel: Stabilisierung des Abgabesatzes zur Künstlersozialabgabe

Maßnahmen:

  • Prüfung zur Vereinfachung des Abgabeverfahrens
  • Zunehmend digitale Verwertung von künstlerischen Werken soll einbezogen werden

Ziel: Weiterentwicklung des Elterngeldes und Mutterschutzes

Maßnahmen:

  • Anreizschaffung für mehr Partnerschaftlichkeit, insbes. für mehr Väterbeteiligung
  • Höhere Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate 
  • Anhebung Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag
  • Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld bei Selbständigen
  • Einführung Elterngeld für Pflegeeltern
  • Einführung Mutterschutz für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte

Ziel: Stärkung der Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage sowie Weiterentwicklung des Mindestlohns

Maßnahmen:

  • Die Mindestlohnkommission wird sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. 
  • Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.

Ziel: Stärkung und Modernisierung der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen

Maßnahmen:

  • Ermöglichung von online- Sozialwahlen in Ergänzung zur Briefwahl

Ziel: Vereinfachter Datenaustausch von Sozialversicherungsträgern und Verwaltungen

Maßnahmen:

  • Im Kontakt mit Sozialversicherungen und Verwaltungen soll nur einmal die jeweiligen Daten angegeben werden müssen und diese medienbruchfrei verarbeitet werden können von Bund, Länder und Kommunen

* Für Fragen rund um den ThemenkompleSozialversicherung steht Ihnen Simone Kriegel von unserem Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite.  

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Simone Kriegel

Rentenberaterin, Sozialversicherungsrecht

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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