Die in den vergangenen Monaten nahezu kontinuierlich erlebten Preissteigerungen tun ihr Übriges dazu. Sie sind nicht nur kurzfristig ein enormes Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit, sondern binden auch finanzielle Ressourcen zum Nachteil von Innovation, Modernisierung und weiteren Investitionen. Sie führen zur Transformation von Geschäftsmodellen (etwa durch Nachfrageeinbruch für Kernprodukte) oder zum Umbruch ganzer Wirtschaftszweige (zum Beispiel durch Produktionsverlagerung in Länder mit niedrigen Energiekosten).
In dieser Situation fragt man sich in vielen Unternehmen, wie eine strategische Planung möglich sein soll. Immer wieder geraten dabei Fördermittel als eine Option in den Fokus. Aber sind sie eine verlässliche Option? Lässt sich mithilfe von Fördermitteln tatsächlich verlässlich und strategisch planen?
Staatliche Fördermittel können durchaus als eine Art Kompass gesehen werden, der eine langfristige Investitionsplanung wirksam unterstützt – denn die staatlichen Förderprogramme sind keine singulären Initiativen, sondern stehen für beständige politische Strategien. Eine unternehmerische Orientierung an diesen Rahmenbedingungen bietet Sicherheit für langfristige Planungen inklusive finanzieller Unterstützung. Daneben gibt es weitere gute Gründe, auf Fördermittel als einen Baustein für den Unternehmenserfolg zu bauen:

Fördermittel werden von der EU, dem Bund, den Ländern und Kommunen sowie Stiftungen vergeben, um eine große Bandbreite von gesellschaftsrelevanten Zielen (wie Klimaschutz, Gesundheit und Soziales, Wohnungsbau) und wirtschaftspolitischen Zielen (zum Beispiel Existenzgründung, Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung) zu erreichen. Um den gestiegenen Herausforderungen in Deutschland zu begegnen, hat der Staat das Fördervolumen in den vergangenen Jahren enorm erhöht.
Grundsätzlich ist bei Förderungen zwischen verschiedenen Formen zu unterscheiden. Sie werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Darlehen, Garantie, Bürgschaft oder Beteiligung an unterschiedliche Zielgruppen wie Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen vergeben. Mit den Fördermitteln lassen sich Investitionen, Betriebsmittel, Personal, Forschung und Entwicklung oder andere spezifische Zwecke finanzieren.
Der Umfang der Förderung für Unternehmen kann dabei je nach Programm zwischen 10 Prozent und 90 Prozent der förderfähigen Kosten variieren.
Mit Blick auf die aktuell im Fokus stehenden Herausforderungen rund um den Bereich Energie und eine Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gibt es verschiedenste Fördermöglichkeiten, welche die Themen Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Infrastruktur sowie Forschung und Entwicklung aufgreifen.
Energie- und Ressourceneffizienz
Der absehbar dauerhaften Energieknappheit ist in steigendem Maße mit einem effizienteren Ressourceneinsatz zu begegnen. Zu diesem Zweck werden viele Unternehmen verstärkt in die Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz investieren müssen. Dabei gibt es mehrere Ansätze, wie diese Unternehmensziele realisiert werden können, zum Beispiel durch energiesparsame Anlagen und Prozesse, wärmeeffiziente Gebäude, Energiemanagement-Konzepte und -Software, alternative Antriebsformen und erneuerbare Energien.
Je nach Ausgangslage und Optimierungsbedarf führen diese Anstrengungen zu nennenswertem Mittelbedarf, zu dessen Realisierung Unternehmen auf eine Vielzahl an staatlichen Fördermöglichkeiten als Unterstützung zurückgreifen können. Diese zielen insbesondere auf investive Maßnahmen ab, die die Strom- oder Wärmeeffizienz erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen sollen. Aber auch Beratungs- und Konzeptionsleistungen zur Energieeffizienz werden gefördert.
Kurzfristig hat die Bundesregierung einen „wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs“1 beschlossen, der den anhaltend hohen Strom- und Gaspreisen entgegenwirken soll. In dem „Energiekostendämpfungsprogramm“ sind Unternehmen noch bis Jahresende berechtigt, einen Zuschuss von bis zu 50 Millionen Euro für Erdgas- und Stromkosten zu beantragen.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Reduzierung von 30 Prozent des Primärenergieverbrauchs (in Relation zu 2008) als nationales Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 an. Langfristig soll der Primärenergieverbrauch bis 2050 halbiert werden.
Zur Erreichung dieser Ziele stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter anderem über das Förderprogramm für „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ umfangreiche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite an Unternehmen zur Verfügung. Damit sollen Transformationskonzepte und Investitionen – insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung –, die den Energie- und Ressourcenbedarf reduzieren, mit bis zu 15 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert werden.
Daneben gibt es weitere Förderprogramme, aus denen Unternehmen staatliche Zuschüsse zur Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz erhalten können – denn gerade Förderungen zum Umbau des Energiesystems stellen ein wesentliches Instrument der deutschen Energiepolitik dar.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Die jüngsten Entwicklungen in Europa lenken die Aufmerksamkeit verstärkt auf wichtige Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das Zusammenwirken von Energieeffizienz und treibhausgasneutraler Energiegewinnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Der Klimawandel führt auch in Deutschland immer häufiger zu enormen Auswirkungen (wie bei der Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 oder der regionalen Trockenheit im Sommer 2022). Ziel muss es daher sein, solche Schäden durch gezielte Klimaschutzmaßnahmen und ökologisches Handeln zu begrenzen. Die Geldströme in Unternehmen werden derzeit jedoch für die Bewältigung der aktuellen Krisensituation gebraucht und nicht für die Ausrichtung auf nachhaltiges Wirtschaften eingesetzt. Zur Finanzierung ihrer Investitionen können Unternehmen aber auf Förderprogramme zurückgreifen, die europäische oder nationale Klimaschutzziele verfolgen.
In diesem Kontext hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter anderem die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) entwickelt. Die NKI wurde 2008 ins Leben gerufen und leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Bislang wurden fast 40.000 Projekte von Unternehmen sowie öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen mit einem Fördervolumen von rund 1,35 Milliarden Euro unterstützt und damit 31,6 Millionen Tonnen CO2-äquivalente Treibhausgas-Emissionen eingespart. Neben kommunalen Klimaschutzprojekten steht derzeit die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen mit bis zu 150.000 Euro pro Maßnahme im Fokus.
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz innovative Projekte in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgas-Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die industrielle Erforschung, Entwicklung und Erprobung von treibhausgasarmen Herstellungsverfahren und innovativen Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren sowie Investitionen in Anlagen im indus-
triellen Maßstab können Gegenstand der Förderung sein. Je nach Maßnahme und Unternehmensgröße lassen sich so bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.
Für die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit können Unternehmen auf diverse weitere Fördermöglichkeiten zurückgreifen (siehe Abbildung unten). Um das nationale Klimaschutzziel bis zum Jahr 2045 zu erreichen, fördert die Bundesregierung die Klimaschutzanstrengungen der Wirtschaft mit Milliardenprogrammen.
Infrastruktur
Die zukunftssichere Energieversorgung und damit die Energiewende erfordert immense Investitionen in Infrastrukturen. Innovationen in der Energiespeicherung, im Energietransport und in der -einspeisung sowie im Bereich alternativer Energieträger wie E-Fuels und Wasserstoff sind essenziell, um eine Dekarbonisierung der Wirtschaft zu erreichen. Gerade darauf aufbauende Investitionen in die eigene Infrastruktur stellen für Unternehmen einen Stellhebel mit großer Wirkung dar, lassen sich doch mit der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden und Betriebsstätten oder der Digitalisierung von Anlagen und Prozessen Energie und Kosten sparen.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. So zählen zum Beispiel eine neue Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), der Kapazitätsausbau einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen) und die Produktionsdiversifizierung zu den förderfähigen Investitionen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Infrastrukturmaßnahmen mit bis zu 95 Prozent gefördert werden.

Um strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Regionen in Europa unter anderem mittels Investitionen auszugleichen, hat die Europäische Kommission den „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) als Förderinstrument bereitgestellt. Mit dem EFRE soll ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft unterstützt werden, etwa durch die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, die Entwicklung intelligenter Energiesysteme auf lokaler Ebene und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Für die Jahre 2021 bis 2027 hat die EU ein Förderpaket in Höhe von 226 Milliarden Euro für die Mitgliedsstaaten verabschiedet.
Neben den genannten Beispielen gibt es zahlreiche weitere Zuschussprogramme zur Infrastrukturförderung für Unternehmen – siehe oben den Überblick zu den wesentlichsten Programmen.
Forschung und Entwicklung (F&E)

Innovationen und technologischer Fortschritt sind Voraussetzungen für die Energiewende in Europa. Die Europäische Kommission hat mit „Horizont Europa“ ein Förderprogramm für Forschung und Innovation aufgelegt, das dem Aufbau einer wissens- und fortschrittsorientierten Gesellschaft sowie einer konkurrenzfähigen Wirtschaft dient und dabei gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung unterstützt. Von zentraler Bedeutung sind dabei der grüne und digitale Wandel. Im Themenbereich „Energie“ sind bis 2027 insgesamt 7,5 Milliarden Euro für Projekte vorgesehen, die eine effiziente, sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversorgung zum Ziel haben. Dies können zum Beispiel neue Lösungen für intelligente Netze und Energiesysteme sein, leistungsfähigere Technologien im Bereich erneuerbarer Energien und innovative Energiespeichersysteme. Als Forschungs- und Innovationsmaßnahmen für Grundlagenforschung und angewandte Forschung, Technologieentwicklung, -integration und -erprobung erhalten Verbundprojekte mit Partnern aus verschiedenen Ländern eine Förderquote von 100 Prozent.
Auch in Deutschland ist die Energieforschung ein strategisches Element der Energiepolitik. Mit dem 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ legt die Bundesregierung ihre Leitlinien für die Energieforschungsförderung fest.

Sie stellt jährlich 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, um innovative, ganzheitliche Technologien und Konzepte zu entwickeln und rasch an den Markt zu führen, zum Beispiel zur Energienutzung (Gebäude, Industrie, Verkehr, Brennstoffzellen etc.), Energiebereitstellung (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft etc.) und Systemintegration (Stromnetze, Stromspeicher, Wasserstofftechnologien etc.). Rund 50 Prozent der Fördermittel fließen als Zuschüsse an KMU (Förderquote bis zu 80 Prozent) und Großunternehmen (Förderquote bis zu 50 Prozent) für Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demonstrationsvorhaben sowie Modellprojekte und Reallabore. Aktuell laufen beispielsweise Förderaufrufe für „Klimaneutrale Wärme und Kälte“ und „Ressourceneffizienz und Circular Economy“.
Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ (Forschungszulagengesetz) wurde 2019 ein Instrument zur steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung geschaffen. Für Unternehmen in Deutschland besteht seitdem die Möglichkeit, eine jährliche Forschungszulage von bis zu 1 Million Euro für förderfähige Personalaufwendungen von eigenbetrieblich durchgeführten FuE-Vorhaben (oder Sachaufwendungen für Auftragsforschung durch einen Dritten) zu erhalten.
Darüber hinaus stellen die Bundesministerien weitere Fördertöpfe zur Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen bereit:
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Unternehmen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten als Finanzierungsquelle zur Umsetzung ihrer Vorhaben und Erreichung ihrer Ziele zur Verfügung stehen und damit langfristig angelegte strategische Planungen und Transformationsprozesse möglich sind.
Damit ein Unternehmen genau die Förderung findet, die zu seinem Vorhaben passt, sollte es sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten verschaffen. Durch eine gezielte Recherche lässt sich in den oft gescholtenen „Förder-Dschungel“ schnell Licht bringen und ein geeignetes Förderprogramm identifizieren. Das eigene Vorhaben sollte konzeptionell bestmöglich auf die Ziele und Bestimmungen des angestrebten Förderprogramms ausgerichtet und in einem Förderantrag konkret beschrieben werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Denn der eingereichte Förderantrag muss sich in einem ein- oder zweistufigen Wettbewerbsverfahren in der Prüfung und Bewertung durch die zuständige Behörde durchsetzen, um anschließend eine Bewilligung der Fördermittel zu erhalten.
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