Zukunft sichern durch Sanierung

Zukunft sichern durch Sanierung

Warum Unternehmen nur mit einem fundierten Konzept die Krise überwinden können

Eine junge Generation übernimmt Verantwortung in einer Zeit, in der ein Mix aus geopolitischen Herausforderungen (Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, gestörte Lieferketten), erhöhten Energiekosten, hohen Preissteigerungen, gestiegenen Finanzierungskosten und zunehmender Cyber-Kriminalität auf die Unternehmen einwirkt. Hinzu kommen die langfristigen Megatrends, wie beispielsweise Digitalisierung, Konnektivität, demografischer Wandel und Urbanisierung, die die Geschäftsmodelle von Unternehmen beeinflussen. 

Um den Trends und Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen, sollten sich Entscheidungsträgerinnen und -träger von Unternehmen systematisch mit Möglichkeiten zur Anpassung oder weitergehenden Transformation des Geschäftsmodells auseinandersetzen. Zu häufig werden (disruptive) Trends nicht rechtzeitig erkannt bzw. wahrgenommen. Wenn Trends wahrgenommen werden, werden diese anfangs oft deutlich unterschätzt. Wird die rechtzeitige Transformation erst verpasst, kann es schlimmstenfalls in einer Unternehmenskrise münden. Um Unternehmen in die Zukunft zu führen, bedarf es dann umfassender Sanierungsmaßnahmen. Doch welche Überlegungen gilt es hier voranzustellen und welche Vorgehensweisen sind im Rahmen einer Sanierung möglich?


Das Geschäftsmodell rechtzeitig auf den Prüfstand stellen

Die Bewertung des Geschäftsmodells und des Anpassungsbedarfs erfordert zunächst ein gründliches Verständnis der Entwicklung und der Ursachen, die zur bisherigen Entwicklung geführt haben. Häufig werden diese Analysen allerdings erst vorgenommen, wenn sich eine Unternehmenskrise deutlich abzeichnet. Unterschiedliche Krisenarten wie Stakeholder-, Strategie-, Produkt- und Absatzkrise sowie Erfolgs- und Liquiditätskrise bis hin zur Insolvenzlage sind dabei charakteristisch. Zu Beginn einer Stakeholderkrise sind die Anzeichen noch sehr schwer wahrnehmbar – aber der Handlungsspielraum ist noch am größten. Am Ende sind zwar die Anzeichen nicht mehr zu leugnen, aber der Handlungsspielraum ist am geringsten. Daher lohnt sich ein frühzeitiges Handeln – dies eröffnet noch großen Spielraum und sichert den Unternehmenswert.


StaRUG verpflichtet zur Krisenfrüherkennung

Dieses Verständnis liegt auch den Vorschriften des im Jahr 2021 in Kraft getretenen StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zugrunde. Damit werden Geschäftsleiterinnen und -leiter verpflichtet, geeignete Instrumente zur Krisenfrüherkennung im Unternehmen zu implementieren und die Geschäftsentwicklung fortwährend zu überwachen, um eine frühzeitige Reaktionsmöglichkeit sicherzustellen. 

Der Neuausrichtung ist regelmäßig ein umfassendes Unternehmenskonzept zugrunde zu legen, um die Nachhaltigkeit derselben zu gewährleisten. Hierbei spricht man in der Regel auch von einem Sanierungskonzept, wenn die Krise schon fortgeschritten ist.


Langfristiger Erfolg durch ein umfassendes Sanierungskonzept

Ein umfassendes Sanierungskonzept muss die Probleme aller durchlebten Krisenstadien adressieren, um eine fundierte Beurteilung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu ermöglichen. Denn nicht identifizierte oder ungelöste Krisenursachen können weiterhin wirken und dazu führen, dass scheinbare Erfolge in der Bewältigung von Krisen wie Erfolgs- und Liquiditätskrisen nur temporär sind, ohne eine langfristige Sanierung zu gewährleisten. Daher ist es entscheidend, die zukünftige Tragfähigkeit des Geschäftsmodells eingehend zu analysieren. Diese Analyse bildet die Grundlage für den langfristigen Sanierungserfolg und ist von entscheidender Bedeutung für die Wiederherstellung der Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Die Bedeutung des Sanierungskonzepts liegt für Stakeholder, wie z. B. Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Investorinnen und Investoren sowie Banken, in der Objektivierung der Entscheidungsbasis und in der Sicherstellung, dass nur erfolgsversprechende Sanierungen begleitet werden. Eine Kernanforderung insbesondere der finanzierenden Banken ist, dass das Sanierungskonzept den einschlägigen Anforderungen der BGH-Rechtsprechung Rechnung tragen muss.


Optionen zur Finanzierung einer Sanierung

Ist das Geschäftsmodell auch in Zukunft (ggf. nach Anpassungen) tragfähig, müssen Verantwortliche im Rahmen der Sanierung den Kapitalbedarf hierfür ermitteln. Eine umfassende Unternehmensplanung mit Sensitivitätsbetrachtungen ermöglicht es hierbei, potenzielle Risiken und Chancen im Hinblick auf den zukünftigen Kapitalbedarf zu erkennen, was den Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern durch die geschaffene Transparenz eine fundiertere Bewertung des zukünftigen Kapitalbedarfs ermöglicht sowie die Entscheidungsfindung erleichtert. 

In solchen Fällen kann neben den üblichen Sanierungsbeiträgen der Eigenkapitalgeberinnen und -geber auch die Ausgliederung und Veräußerung von „non-core“ oder „non-performing“ Geschäftsbereichen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung bieten:
  • Verringerung der bestehenden Verschuldung
  • Steigerung der Rentabilität des Kerngeschäfts
  • Generierung von Verkaufserlösen 
Die strategische Trennung von Geschäftsbereichen kann somit einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung einer Sanierungslösung oder auch der Anpassung des Geschäftsmodells leisten und erfordert einen entsprechend frühzeitig vorbereiteten M&A-Prozess.

Sofern diese Optionen nicht bestehen und Verhandlungen mit den involvierten Stakeholdern (u. a. Gesellschafterinnen und Gesellschafter, gesicherte und ungesicherte Gläubigerinnen und Gläubiger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) die für die nachhaltige Sanierung erforderlichen Beiträge nicht hervorbringen, ist die Geschäftsleitung gehalten, die Verhandlungen mit gerichtlicher Unterstützung (StaRUG) oder eine gerichtlich veranlasste Sanierung (InsO) zu planen und umzusetzen. Mit dem StaRUG hat der Gesetzgeber 2021 ein Verfahren geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubigerinnen und Gläubiger zu ermöglichen. Kernstück ist der Restrukturierungsplan. 


Sanierung durch Insolvenzverfahren

Droht der Plan zu scheitern, weil die erforderlichen Mehrheiten für die Sanierung nicht erreicht werden können oder weil etwa zwischenzeitlich die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens eintritt, besteht die Option, die Sanierungslösung mit den Mitteln der Insolvenzordnung fortzusetzen.
 
Letztendlich können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung die Ziele des Sanierungsvorhabens mit den Mitteln der Insolvenzordnung erzwungen werden, denn im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden sämtliche Vermögensansprüche gegen das Unternehmen zu Insolvenzforderungen, die lediglich quotal zu bedienen sind. Von diesen Wirkungen sind u. a. auch Pensionsansprüche und andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen erfasst, die z. B. nach dem StaRUG nicht verhandelbar sind. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und verhandelt nach den Vorgaben der Insolvenzordnung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern über die Ausgestaltung zum Fortbestand des Unternehmens. Durch einen Insolvenzplan lassen sich die Rechte der Gläubigerinnen und Gläubiger umfassender gestalten als nach dem o.g.

Restrukturierungsplan nach StaRUG und auch die Mehrheitserfordernisse für eine Zustimmung sind günstiger für das Unternehmen.  


Unternehmen durch Sanierung in eine erfolgreiche Zukunft führen

Durch die oben beschriebenen Optionen gelingt es regelmäßig bei frühzeitiger Aufnahme des Sanierungsvorhabens, das Unternehmen und maßgeblich auch dessen Wert zu erhalten. Vorausschauende Unternehmerinnen und Unternehmer können das vom Gesetzgeber bereitgestellte Maßnahmenpaket bei guter Vorbereitung dazu nutzen, sich abzeichnende Krisen abzuwenden und entschlossen zu handeln. Damit führen sie ihr Unternehmen in eine gesunde Zukunft und ebnen den Weg für den erfolgreichen Fortbestand – auch für die nachfolgenden Generationen.