Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

ISSB veröffentlicht IFRS S1 und S2

Die Standards sollen gewährleisten, dass Unternehmen neben Finanz- auch Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. IFRS S1 enthält allgemeine Vorschriften, mit dem Ziel, Unternehmen zu verpflichten, Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen offenzulegen. IFRS S1 schreibt dabei vor, wie ein Unternehmen seine nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen erstellen und ausweisen soll. IFRS S1 enthält allgemeine Anforderungen den Inhalt und die Darstellung dieser Angaben betreffend, so dass die angegebenen Informationen den primären Nutzern der Finanzberichterstattung bei ihren Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das Unternehmen nützlich sind. Während IFRS S1 sich auf allgemeine Vorschriften bezieht, legt IFRS S2 Anforderungen für die Identifizierung, Bewertung und Offenlegung von Informationen über klimabezogene Risiken und Chancen fest, die für die primären Adressaten der allgemeinen Finanzberichterstattung nützlich sind. 

IFRS S1 und S2 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, hat aber dann für beide SDS zu erfolgen.

Die Anwendung der beiden ISSB-Standards ist in Europa nicht verpflichtend, kann jedoch freiwillig (zusätzlich) erfolgen. Eine verpflichtende Anwendung der ISSB-Standards ist abhängig von der Übernahme in nationales Recht.