Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Folgen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 aufgrund bisher ausstehender Umsetzung der CSRD in nationales Recht

Nach dem Ende der bisherigen Regierungskoalition ist eine rechtzeitige Umsetzung der CSRD in nationales Recht bis zum 31.12.2024 nicht mehr erfolgt (Gesetzgebungsverfahren zum sog. CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG)). Die neuen Anforderungen der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sind daher für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2024 noch nicht in Kraft getreten. Mit rechtzeitiger Umsetzung hätten große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und große Versicherungsunternehmen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmern erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD als Teil des Lageberichts erstellen müssen. Aufgrund der nicht rechtzeitig erfolgten Umsetzung besteht für die betreffenden Unternehmen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024 der durch das CSR-RUG aus 2017 geschaffene Rechtsrahmen weiter fort. Diese Unternehmen sind demnach nur zur Erstellung einer deutlich weniger umfangreichen nichtfinanziellen Erklärung bzw. Konzern-(Berichterstattung) verpflichtet. Dies gilt jedoch nicht für die in jedem Fall aufgrund bereits bestehender gesetzlicher Regelung vorzunehmende Berichterstattung nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung sowie die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Unternehmen steht es aber frei, freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD zu erstellen und diese freiwillig von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.  

Das IDW hat aus diesem Anlass am 18.12.2024 Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD (mit Stand vom 16. Dezember 2024) veröffentlicht. Das Papier gibt die vorläufige Auffassung des IDW zu ausgewählten Fragen nach dem aktuellen Diskussionsstand wieder und wird ggf. bei Bedarf aktualisiert und um weitere Fragen und Antworten ergänzt werden. Im Hinblick auf die nichtfinanzielle (Konzern)Berichterstattung geht das Papier auf Fragen zum anzuwendenden Rechtsrahmen, zum Soll-Objekt (etwa, ob der nichtfinanziellen (Konzern)Berichterstattung der erste Satz der ESRS, ggf. auch nur in Teilen, zugrunde gelegt werden kann), zu Befreiungsregelungen der nichtfinanziellen (Konzern)Berichterstattung und zu weiteren Berichtspflichten ein. Die Fragen und Antworten des IDW finden Sie hier

Bereits in einem Mitgliederrundschreiben vom 14.11.2024 hatte das IDW dargelegt, dass ungeachtet des Umstands, dass der erste Satz der ESRS mittels einer delegierten EU-Verordnung in EU-Recht übernommen worden ist, für das (kalenderjahrgleiche) Geschäftsjahr 2024 (unter der Annahme, dass das CSRD-Umsetzungsgesetz nicht spätestens am 31.12.2024 in Kraft tritt) für deutsche Unternehmen, die de lege lata zur nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung verpflichtet sind, keine Pflicht besteht, diese Berichterstattung unter Zugrundelegung dieser ESRS zu erstellen. Hierfür fehlen im deutschen Recht den §§ 289c Abs. 6, 315c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB i.d.F. des RegE eines CSRD-Umsetzungsgesetzes entsprechende nationale, bis zum Abschlussstichtag in Kraft getretene Vorgaben. Auch für die Prüfung gilt insoweit noch die bisherige Rechtslage. Die Pflicht des Aufsichtsrats des berichtspflichtigen Unternehmens, die Berichterstattung materiell zu prüfen (§ 171 Abs. 1 Satz 1 bzw. 4 AktG) ist weiterhin zu beachten.
 

Europäische Kommission veröffentlicht FAQ zur EU-Taxonomie

Die Europäische Kommission hat am 29.11.2024 neue FAQ zur EU-Taxonomie veröffentlicht. 
Zu den wichtigsten Themen, die in den FAQ behandelt werden, gehören die allgemeinen Anforderungen an die Taxonomie, die Interoperabilität der Taxonomie mit den ESRS, die Anforderungen an die Prüfung und Gewährleistung, die technischen Prüfkriterien für spezifische Aktivitäten für jedes der sechs Umweltziele sowie Erläuterungen zu den Berichterstattungspflichten im Rahmen der Delegierten Rechtsakte für Klima und Umweltschutz. Die FAQ enthalten auch einen eigenen Abschnitt, der sich mit Fragen zu den „Do-No-Significant-Harm“ (DNSH)-Kriterien befasst. Die Pressemitteilung und zugehörige Dokumente finden Sie hier.
 

EFRAG veröffentlicht freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht börsennotierte KMU (VSME) 

Der von der EFRAG am 17.11.2024 veröffentlichte Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) zielt auf Unternehmen ab, die nicht in den verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD fallen. Die Arbeit der EFRAG am VSME stützt sich auf das KMU-Entlastungspaket der Europäischen Kommission von September 2023, in dem dieser spezifische Standard als Maßnahme zur Unterstützung von KMU beim Zugang zu nachhaltiger Finanzierung genannt wird. Der VSME unterteilt sich in ein Basismodul und ein umfassendes Modul. Es wird erwartet, dass beide Module einen wesentlichen Teil der Anfragen von Geschäftspartnern (d.h. Banken, Investoren und Großunternehmen) erfüllen, die KMU derzeit erhalten. Der VSME enthält Angaben für Unternehmen aller Branchen. Einige zusätzliche Datenanforderungen können nicht ausgeschlossen werden, um die Besonderheiten einiger Branchen zu berücksichtigen. Die EFRAG wird 2025 eine Reihe von Initiativen ergreifen, darunter auch die Herausgabe von Leitfäden und entsprechendem Lehrmaterial. Die Pressemitteilung und Links zu weiteren Unterlagen finden Sie hier.
 

IFRS Foundation veröffentlicht Leitfaden zur Identifikation nachhaltigkeitsbezogener Risiken und Chancen sowie wesentlicher bereitzustellender Informationen 

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 19.11.2024 einen Leitfaden veröffentlicht, der die Ersteller bei der Umsetzung von IFRS S1 und IFRS S2 und damit bei der grundlegenden Aufgabe, wesentliche Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen zu identifizieren und anzugeben, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie sich kurz-, mittel- oder langfristig auf ihre Cashflows, ihren Zugang zu Finanzmitteln oder ihre Kapitalkosten auswirken, unterstützen soll. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt darauf, Unternehmen zu vermitteln, wie das Konzept der nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen in IFRS S1 beschrieben wird, einschließlich der Frage, wie diese aus den Abhängigkeiten und Auswirkungen eines Unternehmens entstehen können. Darüber hinaus zeigt der Leitfaden auf, wie Unternehmen, die die ISSB-Standards anwenden, von dem Verfahren profitieren können, das sie bei der Erstellung von Abschlüssen, insbesondere bei der Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards, zur Beurteilung der Wesentlichkeit bereits anwenden. Der Leitfaden enthält auch einige der Überlegungen, die ein Unternehmen anstellen könnte, um den Zusammenhang zwischen nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und den Jahresabschlüssen des Unternehmens zu fördern. Für Unternehmen, die den Informationsbedarf eines breiteren Kreises von Stakeholdern abdecken wollen, enthält der Leitfaden außerdem Überlegungen zur Anwendung der ISSB-Standards - neben den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) oder den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Die entsprechende Pressemitteilung der IFRS Foundation finden Sie hier.
 

EFRAG ESRS Q&A Plattform um 69 neue Erläuterungen erweitert  

Die EFRAG hat am 06.12.2024 64 und am 19.12.2024 weitere fünf Erläuterungen auf ihrer ESRS Q&A Plattform eingestellt. Die Zusammenstellung technischer Erläuterungen ist damit seit Januar 2024 bereits auf 162 Erläuterungen angewachsen. Enthalten ist auch eine Zuordnung von Nachhaltigkeitsaspekten in Paragraf AR 16 des ESRS 1 zu den Angabepflichten in themenbezogenen Standards. In Anhang III der Zusammenstellung sind zusätzlich zu den 157 Erläuterungen noch weitere 133 Fragen aufgeführt, die bereits durch Umsetzungsleitlinien und veröffentlichte Erläuterungen beantwortet wurden – mit entsprechender Referenz bzw. Verweis auf die Dokumente, in denen die Antworten zu finden sind. Ziel ist die zeitnahe und praktische Unterstützung von Erstellern und Adressaten bei der Umsetzung der ESRS. Die veröffentlichten Erläuterungen sind in Anlehnung an die ESRS-Architektur in Kapitel nach ihrer Art (bereichsübergreifend, Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung) und nach den Angabepflichten, ausgerichtet am Aufbau der ESRS, gegliedert. Den Link zur Pressemitteilung der EFRAG finden Sie hier.
 

Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW verabschiedet sieben weitere Modul-Entwürfe des IDW RS FAB 100

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 sieben weitere Modul-Entwürfe des IDW RS FAB 100 verabschiedet. Mit der ESRS-Modulverlautbarung soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung der ESRS bei Abschlussprüfern und Unternehmen gefördert werden. Berücksichtigt werden auch die Verlautbarungen der EFRAG. Zur Pressemitteilung des IDW geht es hier.
 

IAASB veröffentlicht finalen ISSA 5000

Am 12.11.2024 verabschiedete der IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) den finalen ISSA (International Standard on Sustainability Assurance) 5000 (General Requirements for Sustainability Assurance Engagements) zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung. 2025 soll zudem eine Reihe von Anleitungen und Anwendungsmaterialien veröffentlicht werden. Zur Pressemitteilung und Links zu den betreffenden Dokumenten geht es hier.