Aktivitäten der ESMA

Aktivitäten der ESMA


ESMA-Enforcementbericht für 2023 veröffentlicht

Der Bericht 2023 Corporate Reporting Enforcement and Regulatory Activities der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vom 26.03.2024 informiert über Enforcement-Aktivitäten im Jahr 2023 in Europa. In der gesamten Europäischen Union wurden 669 Emittenten (Vorjahr: 600) in Form einer Nachschau der IFRS-Finanzberichterstattung von den zuständigen nationalen Enforcement-Stellen im Jahre 2023 geprüft. Insgesamt wurden 17 % (Vorjahr: 16 %) der Abschlüsse europäischer kapitalmarktorientierter Unternehmen geprüft. Die Untersuchungen führten zu 250 Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden (Vorjahr: 225). Dies entspricht einer Quote von ca. 37 % (Vorjahr: 38 %). Wie in der Vergangenheit wurden Mängel überwiegend in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9), der Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte (IAS 36), der Umsatzrealisierung (IFRS 15) sowie der Darstellung des Abschlusses (insbesondere IAS 1) festgestellt. 

In Bezug auf die nicht-finanzielle Berichterstattung fanden Prüfungen von 389 (Vorjahr: 333) Emittenten statt, was einer Abdeckung von 17 % (Vorjahr: 15 %) aller berichtspflichtigen Unternehmen entsprach. Diese Untersuchungen führten in 23 % der Fälle zu Beanstandungen (Vorjahr: 26 %), die sich vor allem auf nicht ausreichende Informationen zu Emissionszielen und Umsetzungspläne beziehen. 

Inlandsemittenten müssen ihre Jahres- und Konzernabschlüsse für Zwecke der Offenlegung im XHTML-Format wiedergeben und ihren Konzernabschluss zudem mit iXBRL auszeichnen (§ 328 Abs. 1 Satz 4 HGB). Ab dem Geschäftsjahr 2022 waren die neuen Formatanforderungen nach einer zweijährigen Übergangsfrist, die nur die primären Abschlussbestandteile und einige Basisinformationen umfasste, auf den gesamten IFRS-Abschluss anzuwenden. Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben der Abschlüsse und Lageberichte sind im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung zu prüfen. Der Enforcementbericht geht daher auch auf die ESEF-Berichterstattung ein.  

Weiterführende Informationen finden Sie hier.