Aktivitäten von DRSC und IDW

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat mit Schreiben vom 27.09.2023 Stellung zum Request for Information in Bezug auf den Post-implementation Review zu IFRS 9 - Wertminderungsvorschriften genommen. Das DRSC befürwortet, die prinzipienbasierten Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 und glaubt, dass diese im Allgemeinen entscheidungsnützliche Informationen liefern. Auch wenn die Grundsätze nicht immer identisch angewendet würden, was deren Vergleichbarkeit einschränkt, hält das DRSC den Ansatz für vorteilhaft und angemessen. Die meisten praktischen Herausforderungen nach der Einführung sowie nach nahezu fünf Jahren der Anwendung seien gelöst. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) hatte zu dem Thema mit gleichem Datum eine Stellungnahme veröffentlicht mit punktuellen Vorschlägen zu Verbesserungen. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.

 

IDW-Stellungnahme zum Entwurf der Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 7 und IFRS 9)

Das IDW befürwortet in seinem Schreiben vom 18.07.2023 zwar grundsätzlich den vom IASB verfolgten prinzipienbasierten Ansatz, weist allerdings auch darauf hin, dass die Einführung neuer Begriffe und Kriterien in das bestehende Konzept von IFRS 9 nicht nur zu Herausforderungen bei der Auslegung und Anwendung führen können, sondern voraussichtlich auch die aktuelle Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte verändern wird. Sofern dies vom IASB nicht beabsichtigt ist, sollte anstatt einer Änderung von bestehenden Regelungen des IFRS 9, die sich in der Praxis mittlerweile etabliert haben, die Einführung spezifischer Regelungen für den bilanziellen Umgang mit ESG-gebundenen Instrumenten in Erwägung gezogen werden. Das IDW weist darauf hin, dass die Bilanzierung insbesondere von ESG-gebundenen Instrumenten zeitnah geklärt werden muss, da deren Anzahl und Vielfalt am Markt stetig zunimmt. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier. Auch das DRSC hat diesbezüglich eine Stellungnahme veröffentlicht, in der dieses sich dafür ausspricht, auch aktuelle Fragestellungen zur Bilanzierung physischer und virtueller Energielieferverträge, u.a. im Kontext der own use exemption nach IFRS 9.2.4 ff. in den Standardsetzungsprozess einzubeziehen. Das entsprechende Schreiben finden Sie hier.