Studie zur nichtfinanziellen Berichterstattung der DAX 160-Unternehmen

Das Verständnis von Nachhaltigkeit ist im Wandel. Gleichzeitig steigt der politische Wille, diese Transformation anzugehen. Der Druck auf Unternehmen, sich neben ihren wirtschaftlichen Interessen auch mit ökologischen und sozialen Themen zu beschäftigen, nimmt über (neue) regulatorische Anforderungen - die EU-Taxonomie, CSR-RUG, CSRD, EFRAG, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - rasant zu.

Neben der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen ist die freiwillige Kommunikation über die eigene Nachhaltigkeitsleistung zu einem wichtigen Thema für viele Unternehmen geworden. Denn Anspruchsgruppen fordern stetig mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit der unternehmerischen Rechenschaftslegung über nichtfinanzielle Informationen.

In Folge dieser Entwicklung stellen sich die Fragen:

  • Wie ist der Stand der gesetzlichen nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung sowie der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung?
  • Welche Trends lassen sich im Vergleich zum Vorjahr erkennen?
  • Wie reagiert die Berichterstattung auf die regulatorischen Anforderungen im Wandel?

Um diese Fragen zu klären, fand zum neunten Mal eine Untersuchung der nichtfinanziellen Berichterstattungen der DAX 160-Unternehmen statt, die anhand bestimmter Kriterien analysiert wurden. Zusätzlich wurden auch ausgewählte Bereiche der Geschäftsberichte inklusive der Vergütungsberichte u. a. bezüglich des Einbezugs nichtfinanzieller KPIs in das Vergütungssystem untersucht sowie, zu welchem Anteil Frauen in Führungspositionen vertreten sind. Nachfolgend werden die wesentlichen Aussagen der Studie dargestellt, welche in Gänze unter dem Link "Nachhaltigkeit im Wandel - Die nichtfinanzielle Berichterstattung im DAX 160"[1] abrufbar ist.

Vorgehen

In die Studie wurden alle Unternehmen einbezogen, die im Jahr 2022 im DAX 160 gelistet waren und bis zum Stichtag, dem 30.6.2022, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und/oder ihre nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung für das Berichtsjahr 2021 veröffentlicht hatten.[2]

Ergebnisse der Studie

Auswertung Nachhaltigkeitsberichte

Von den insgesamt 160 DAX-Unternehmen hatten bis zum oben genannten Stichtag 106 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

Im Rahmen der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts wurden von 85 % der berichtenden Unternehmen die Global Reporting Initiative (GRI) Standards verwendet. Die Ergebnisse zeigen auch, dass im Gegensatz zum Rahmenwerk Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), der nur noch eine sehr untergeordnete Rolle spielt, die Bedeutung und der Gebrauch der Sustainability Accounting Standards Board (SASB-) Standards stieg. Nur fünf Unternehmen nutzten zusätzlich zu den GRI Standards das Rahmenwerk DNK, 33 hingegen nutzten zusätzlich die SASB-Standards. 9 % der untersuchten Unternehmen verzichteten gänzlich auf die Anwendung eines Rahmenwerks.

Im Fall der Verwendung des GRI-Rahmenwerks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde überwiegend
(71 %) in Übereinstimmung mit der Option „Core“ berichtet. 9 % der Unternehmen wählten hingegen die „Comprehensive“-Option und bei weiteren 18 % erfolgte die Nachhaltigkeitsberichterstattung „in Anlehnung an“ die GRI Standards. In 2 % der Fälle wurden bereits freiwillig vorzeitig die neu überarbeiteten GRI Standards angewendet.

In 91 % der analysierten Nachhaltigkeitsberichte wurde zu einer durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse berichtet und die daraus resultierende Anzahl der wesentlichen Themen reichte von 4 bis 26, mit einem Durchschnittswert von 13.

Das Thema der Einhaltung der Menschenrechte gewinnt in der Öffentlichkeit an Bedeutung, auch vor dem Hintergrund legislativer Entwicklungen wie u.a. durch das bereits 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches ab 2023 bzw. 2024 deutsche Unternehmen mit 3.000 bzw. 4000 Arbeitnehmer*innen im Inland zu entsprechenden Maßnahmen verpflichtet. Dies spiegelte sich auch in den untersuchten Nachhaltigkeitsberichten wider: in 81 % der analysierten Berichterstattungen wurde die Achtung der Menschenrechte als wesentliches Thema behandelt, was einer Steigerung um 18 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im konkreten Management von Menschenrechtsaspekten zeigt sich im DAX 160 mit 71 %, dass ein Großteil der Unternehmen bereits ein allgemeines Hinweisgebersystem mit explizitem Bezug zu Menschenrechten implementiert hat, wie es im LkSG vorgesehen ist.

Ergänzend wurde die Anwendung weiterer Leitlinien, Prinzipien, sowie Initiativen untersucht. Die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN wurden bei 92 % der analysierten Nachhaltigkeitsberichterstattungen einbezogen. Der Anteil der Unternehmen, die Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) waren, lag bei 56 %. Der Science-Based-Targets-Initiative (SBTi) waren insgesamt 33 % der Unternehmen beigetreten.

ESG-Ratings wird zunehmend mehr Bedeutung zugeschrieben. So fanden auch im Berichtsjahr 2021 wieder vermehrt Angaben zu ESG-Ratings Einzug in die Nachhaltigkeitsberichte. 73 % der Unternehmen (Vorjahr 69 %) berichteten zu mindestens einem ESG-Rating. Unternehmen lassen sich meist von mehreren Ratingagenturen bewerten, lediglich 14 % berichteten ausschließlich über ein Rating.

Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von externen Dienstleistern prüfen lassen und so unter anderem eine höhere Glaubwürdigkeit und eine verbesserte Kommunikation mit den Anspruchsgruppen schaffen. 51 % der untersuchten Unternehmensberichterstattungen wurden einer solchen externen Prüfung unterzogen. Hierbei wurden alle Berichte durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Lediglich 4 % (Vorjahr 0 %) aller extern geprüften Nachhaltigkeitsberichte wurden ausschließlich mit hinreichender Sicherheit geprüft, der Großteil (85 %) der Unternehmen hat seine Berichte ausschließlich mit begrenzter Sicherheit prüfen lassen. In einigen Fällen (11 %) hatten diese Unternehmen auch ausgewählte Teile des Berichts zusätzlich mit einer hinreichenden Sicherheit prüfen lassen. Bei 67 % der geprüften Nachhaltigkeitsberichte wurden darüber hinaus nur ausgewählte Berichtsteile einer Prüfung unterzogen, beim verbleibenden Rest hingegen der gesamte Bericht.

Auswertung Nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärungen

Zusätzlich zur Auswertung der Nachhaltigkeitsberichte wurden nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärungen gem. dem CSR-RUG untersucht. 143 der DAX 160-Unternehmen – sechs mehr als in der letztjährigen Erfassung - hatten zum Stichtag der Studie entsprechende Berichte veröffentlicht.

Bei der Verortung der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung zeigte sich ein heterogenes Bild. Während in 28 % der analysierten Unternehmensberichterstattungen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung in einem Nachhaltigkeitsbericht in Form eines eigenständigen Kapitels oder an geeigneten Stellen integriert veröffentlicht wurde, waren 39 % im (Konzern-) Lagebericht und weitere 17 % außerhalb des (Konzern-) Lageberichts im Geschäftsbericht zu finden. Ein separates PDF-Dokument auf der Internetseite des Unternehmens wurde von 17 % der Unternehmen genutzt, welches weder als Nachhaltigkeitsbericht zu werten noch in eine umfassendere Unternehmensberichterstattung eingebettet war. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die prozentuale Verteilung der verschiedenen Berichtsformen und Darstellungsmöglichkeiten damit kaum verändert.

Bei der Auswertung bezüglich der Nutzung eines Rahmenwerkes zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung bleiben die Optionen der GRI Standards die bei weitem beliebteste Variante. Einige Unternehmen haben die GRI Standards mit weiteren Rahmenwerken wie DNK, SASB, IR oder sonstigen kombiniert. Bezieht man diese Unternehmen mit ein, weisen sogar 74 % der Berichte die GRI Standards auf. 18 % der Unternehmen verzichten hingegen gänzlich auf eine Anwendung von nationalen oder internationalen Rahmenwerken. Der Verzicht auf die Anwendung eines Rahmenwerks wird perspektivisch keine Alternative mehr sein. Entwicklungen auf EU-Ebene zielen auf ein eigenes einheitliches Berichterstattungsrahmenwerk ab, welches im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) langfristig verpflichtend sein wird.

Die im Gesetz festgeschriebenen fünf Belange gelten als Mindestbelange in der nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung. Nicht zu jedem der fünf Belange muss auch berichtet werden, sofern die ausgelassenen Belange unwesentlich für das Unternehmen sind. Bei den in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen, die zur Aufstellung einer nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung verpflichtet waren, wurde dementsprechend mit 65 % mehrheitlich über alle fünf Belange berichtet. Die restlichen 35 % der Unternehmen definierten mindestens einen der vorgegebenen Aspekte als nicht wesentlich. Am häufigsten wurde zu den Umweltbelangen und Arbeitnehmerbelangen berichtet (97 % bzw. 95 %), gefolgt von der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (83 %), den Sozialbelangen (81 %) und der Achtung der Menschenrechte (78 %).

In der aktuellen Studie wurde ebenfalls untersucht, wie die Unternehmen über die nach CSR-RUG erforderliche Bewertung von Risiken, die durch das Unternehmen auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte bestehen, berichtet haben. In 90 % der analysierten Unternehmensberichterstattungen wurden Angaben zu nichtfinanziellen Risiken gemacht. In 68 % der Berichte wurde beschrieben, welche nichtfinanziellen Risiken auf das Unternehmen bestehen, 42 % erläuterten die möglichen Auswirkungen des Unternehmens auf die nichtfinanziellen Belange und 36 % der Berichte beinhalteten beide Sichtweisen. Zu beachten ist jedoch, dass 78 % dieser Unternehmen ihre Risikobeschreibung mit einer Negativaussage versehen haben und somit die Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden negativen Auswirkung ihrer Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Aspekte als gering einstuften.

119 der DAX 160-Unternehmen erfüllen gem. der Unternehmensangaben in den Geschäftsberichten das Größenkriterium für eine verpflichtende Einhaltung des LkSG ab Januar 2023. Mit einem Anteil von 90 % wird das Thema Lieferkette in den allermeisten der untersuchten Berichte erwähnt und in 73 % der untersuchten nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung wird das Thema „Menschenrechte“ als wesentlich und eigenes Thema behandelt. Zur frühzeitigen und damit freiwilligen Erfüllung der Anforderungen des LkSG wird mit stark divergierender Häufigkeit berichtet. Beispielsweise hat weniger als die Hälfte (35 %) der untersuchten Unternehmen eine Grundsatzerklärung verfasst, wenngleich der Großteil einen Code of Conduct (78 %) hat.

Für das Berichtsjahr 2021 musste erstmalig zur EU-Taxonomie berichtet werden. Unternehmen der Realwirtschaft müssen im Zuge der Taxonomie KPIs zum entsprechenden Anteil ihrer taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten an den Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) berichten. In diesem Jahr durften die Unternehmen aber noch Gebrauch von einer Erleichterungsoption der EU machen, wonach sie nur zur Taxonomiefähigkeit ihrer Aktivitäten berichten mussten. 88 % der Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung veröffentlichten, haben sich aufgrund der Offenlegungspflicht mit der Taxonomiefähigkeit ihres Wirtschaftens auseinandergesetzt[3]. Die taxonomiefähigen Anteile, die in Bezug auf die Umsatzerlöse, die Investitions- und Betriebsausgaben berichtet wurden, unterschieden sich stark. 43 % der Unternehmen der Realwirtschaft haben keine eigenen, umsatzrelevanten Wirtschaftstätigkeiten identifiziert und berichten daher maximal zu Investitionen und Betriebsausgaben in Zusammenhang mit dem Zukauf taxonomiekonformer Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen.

Bei 75 % der untersuchten Unternehmensberichterstattungen wurde die nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärung durch einen externen Dienstleister geprüft. Diese Prüfungen zielten zu 86 % auf die Erlangung einer begrenzten Sicherheit für das Prüfungsurteil ab und lediglich zu 8 % auf die Erlangung einer hinreichenden Sicherheit für das Prüfungsurteil. Bei 6 % der Unternehmen wurde eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit vorgenommen und gleichzeitig einzelne Berichtsteile zusätzlich einer Prüfung zur Erlangung eines Prüfungsurteils mit hinreichender Sicherheit unterzogen. Die externen Dienstleister waren erstmalig ausschließlich Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Auswertung ausgewählter Teile der Geschäftsberichte

Zusätzlich zu den Nachhaltigkeitsberichterstattungen sowie nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen wurden auch die Vergütungsberichte der DAX 160-Unternehmen hinsichtlich des Einbezugs nichtfinanzieller KPIs in das Vergütungssystem analysiert. Von den 160 betrachteten Vergütungsberichten enthielten 71 % nachhaltigkeitsbezogene Key Performance Indikatoren (KPIs) mit Einfluss auf die Höhe der variablen Vergütung des Vorstands, was einem Anstieg von 37 Prozentpunkten zum Vorjahr entspricht.

Inwieweit Nachhaltigkeit in den höchsten deutschen Führungspositionen vertreten ist, lässt sich z.B. auch an Ressorts und Governance-Strukturen ablesen. 41 % der Unternehmen im DAX 160 weisen ein Vorstandsressort mit Bezug zu CSR aus. Im Vergleich zum Vorjahr (23 %) ist das nahezu eine Verdopplung.

Die Gleichstellung in Deutschland ist ein öffentlich diskutiertes Thema und mit dem FüPoG II (Zweites Führungspositionen Gesetz) werden börsennotierte deutsche Unternehmen nun auch gesetzlich unter Druck gesetzt, die Gleichstellung in ihren Vorständen voranzutreiben. Es zeigt sich, dass noch immer ein Großteil der Mitglieder deutscher Vorstände männlichen Geschlechts ist. Alle Vorstände im DAX 160 weisen mindestens ein männliches Vorstandsmitglied auf und insgesamt 86 % aller Vorstandsmitglieder sind männlich. Indes haben 53 % aller Vorstände mittlerweile mindestens ein weibliches Mitglied in ihren Reihen, was einem Anstieg von 15 Prozentpunkten zum Vorjahr entspricht.

Fazit

Durch die Ergebnisse der durchgeführten Studie lassen sich deutliche Trends in den nichtfinanziellen Berichterstattungen erkennen.

Bei der Verwendung von Rahmenwerken zeigte sich auch in diesem Jahr ein klares Bild: Die GRI Standards sind weiterhin das am häufigsten verwendete Rahmenwerk, sowohl in Nachhaltigkeitsberichten als auch in nichtfinanziellen (Konzern-) Erklärungen.

In Vorbereitung auf das LkSG, welches ab 2023 in Kraft tritt, ist zudem eine Auseinandersetzung der Unternehmen mit dessen Inhalten zu beobachten. Insgesamt wird die Achtung der Menschenrechte von den meisten Unternehmen als ein wesentliches Thema identifiziert und Selbstverpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte sind bereits weit verbreitet.

Die steigende Relevanz der vor allem durch Investoren angetriebenen Thematik der ESG-Ratings bildet sich auch in der Berichterstattung ab. Sowohl die Anzahl an berichteten Ratings als auch die Durchführung von Ratings ist stark gestiegen.

Ein deutliches Bild zeigt sich bei der Integration von Nachhaltigkeits-KPIs in der Vorstandsvergütung. Die überwiegende Mehrheit der Vergütungsberichte der Unternehmen weist solche KPIs auf. Damit ist das Thema Nachhaltigkeit in den meisten Vorständen der DAX 160-Unternehmen angekommen.

Spannend bleibt die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung. Da die bislang freiwillige Auseinandersetzung mit der Taxonomiekonformität bislang die Ausnahme war, bleibt abzuwarten wie sich die dann folgende Verpflichtung im nächsten Berichtsjahr abzeichnen wird.
 


[1] https://www.bdo.de/getmedia/27bac0c1-c061-4ad7-9de7-9fe6ccc21fe4/20221018_DAX160_Studie_2022_Kirchhoff_BDO.pdf.aspx?ext=.pdf&disposition=attachment

[2] Unternehmen mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wurden für Zwecke der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung nicht einbezogen.

[3] Von den zur Taxonomie-Verordnung berichtenden Unternehmen waren 91 % Unternehmen der Realwirtschaft und 9 % Unternehmen der Finanzwirtschaft.