ESG-Reporting - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt

Anwendungsbereich

Die Anwendung des LkSG gilt ab dem 01. Januar 2023 für alle Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten im Inland, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben (ODER die eine Zweigniederlassung im Inland haben und in dieser Zweigniederlassung mindestens 3000 Arbeitnehmer beschäftigen). Ab dem 01. Januar 2024 beträgt der Schwellenwert 1.000 (statt 3.000) Arbeitnehmer.


Die Einhaltung des LkSG erfordert ein entsprechendes Risikomanagement (§ 4), das den eigenen Geschäftsbereich sowie unmittelbare Zulieferer abdeckt. Mittelbare Zulieferer sind bei substantiierter Kenntnis von möglichen Verletzungen betroffen.

Rechtliche Anforderungen

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten für Menschenrechte sowie angemessenes und wirksames Risikomanagement im Unternehmen (§ 4, Abs. 3)
  • Durchführung einer Risikoanalyse wie, wo und wann das Risiko besteht, dass Menschrechte durch die Tätigkeiten des Unternehmens oder direkter Zulieferer verletzt werden (§ 5)
  • Formulierung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt, die von der Unternehmensleitung verabschiedet und unterstützt wird (§ 6, Abs. 2)
  • Verankerung von konkreten Maßnahmen, sowohl präventiv als auch zur Abhilfe (§ 6, § 7)
  • Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens (§ 8)
  • Unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren inkl. einer Berichterstattung (§ 10, Abs. 1f)

Unser Lösungsansatz

  • Die Risikoanalyse ist das Herzstück der Anforderungen aus dem LkSG und bildet daher die Ausgangsbasis
  • Wichtige Elemente der Risikoanalyse sind zum einen Länderrisiken und zum anderen Geschäftsmodellrisiken sowie die Priorisierung, z.B. nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit
  • Wichtig ist die Einbindung der Betroffenen und ggf. vertiefte lokale Analysen
  • Auf Basis der Ergebnisse, gezielte Herleitung von Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette 
  • Alle Anforderungen des LkSG lassen sich strukturiert z.B. anhand eines Compliance Management Systems (CMS) umsetzen  

Compliance Management System