Nachhaltige Finanzwirtschaft

ERWARTUNGEN DER BANKENAUFSICHT (BAFIN, EZB)

Spätestens mit dem von der EU verabschiedeten Green Deal im Dezember 2019 trat das Thema Nachhaltigkeit auch für die Bankenindustrie verstärkt in den Fokus. 

Neben Veröffentlichungen der wichtigsten Stakeholder hat die BaFin mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aus Dezember 2019 und die EZB mit ihrem Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken aus November 2020 Erwartungen der Bankenaufsicht an die Institute formuliert. 

Der EZB Leitfaden ist in diesem Zusammenhang nur für die bedeutenden Institute relevant. Das BaFin Merkblatt gilt in erster Linie für regulatorisch weniger bedeutende Institute und ist auf das Risikomanagement fokussiert. Die BaFin erwartet darin von den Instituten, ihre eingegangenen Risiken auf Nachhaltigkeitsrisiken zu untersuchen. Dabei ist das Proportionalitätsprinzip zu berücksichtigen.

BDO hat hierfür einen zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz entwickelt, welcher zur Erfüllung der Erwartung der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken an die Institute dient.

SRC (SUSTAINABILITY REGULATORY CHECK)

Produktblatt Nachhaltige Finanzwirtschaft

BDO führt mit Hilfe des SRC eine qualitative Soll-/Ist-Ana-lyse der eingeleiteten Maßnahmen des Instituts zum Thema Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft durch. Die sich ergebenden Gaps werden unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips bewertet. Im Anschluss werden sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen abgeleitet. Darauf aufbauend kann das Institut einen zielgerichteten Plan zur Weiterentwicklung ihres Nachhaltigkeitsansatzes festlegen.

SPA (SUSTAINABILITY PORTFOLIO ANALYSE)

Produktblatt Nachhaltige Finanzwirtschaft graphic

Zusätzlich zum SRC führt BDO eine Portfolio-Analyse durch, um für den Gesamtbestand einen Überblick über die Struktur des Portfolios unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu erhalten. Hierfür verwendet BDO gewichtete Partnerdatendes Instituts und führt ein Mapping zu ihrer eigenentwickelten BDO Sustainability Riskmap durch. Darin sind die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 vom 18. Juni 2020 integriert.

Wir würden Sie gerne von unserem zweistufigen Nachhaltigkeitsansatz in einem Workshop überzeugen und Sie bei der Weiterentwicklung Ihres Nachhaltigkeitsansatzes unterstützen.