Prüfungen im Kontext mit Compliance-Anforderungen

Die Herausforderungen an Aufsichtsräte und Vorstände sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass Mitarbeiter die gesetzlichen Vorschriften sowie unternehmensinterne Regelungen befolgen. Der Aufsichtsrat hat die Pflicht der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. Dabei ist nicht nur eine zunehmende Themenvielfalt zu beobachten, sondern auch eine steigenden Komplexität regulatorischer bzw. branchenspezifischer Anforderungen.

Die im Rahmen der klassischen Abschlussprüfung erworbenen Detailkenntnisse u.a. über Branche, Geschäftsmodell, Risiken, (IT-gestützte) Prozesse, Organisationsformen macht uns zu Ansprechpartnern auf Augenhöhe. Wir bieten eine Vielzahl an Prüfungsleistungen an, um zusätzliche Sicherheit in Hinblick auf unterschiedlichste Sachverhalte zu gewinnen.

Wir bieten zur Unterstützung dieser Überwachungspflichten des Aufsichtsrates und des Vorstandes eine Vielzahl an Prüfungsleistungen an, die auf Ihre Anforderungen maßgeschneidert werden.

Unser Leistungsportfolio im Kontext mit Compliance-Anforderungen:

  • Prüfungen zur Überwachung der Unternehmensführung (z.B. als Sachverständige für den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft nach § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG).
  • Sonderprüfungen auf Veranlassung von Aktionären in einer Hauptversammlung oder infolge gerichtlicher Bestellung
  • Prüfung von Compliance Management Systemen
  • Prüfung von Berichtsprozessen
  • Hier auch : IT-Audit

Tax Compliance

Die Einhaltung der geltenden steuerlichen Regelungen stellt ein zunehmendes Fehlerrisiko für Gesellschaften dar. Die steigende Komplexität der Anforderungen erfordert die Einrichtung von unternehmensinternen Strukturen und Verfahrensabläufen, um wesentliche Verstöße gegen steuerliche Regeln rechtzeitig zu erkennen bzw. Regelverstöße zu verhindern. Wir bieten Ihnen hier Sicherheit und beurteilen auf der Grundlage der für Wirtschaftsprüfer geltenden Berufspflichten, ob ihre Systeme funktionstüchtig sind.

Die Lebenswirklichkeit zeigt: Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen oder Fristversäumnissen passieren auch bei größter Sorgfalt. Der Nachweis unserer Beurteilung der Systeme ohne Einwendungen hilft Ihnen, ggfs. den Vorwurf einer leichtfertigen oder vorsätzlichen Steuerhinterziehung zu entkräften und somit weiteren Schaden vom Unternehmen und Verantwortlichen abzuwenden.

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