Stephanie Herbrich
Der Fachkräftemangel und die Globalisierung führen in Unternehmen zunehmend zur Rekrutierung ausländischer Mitarbeiter sowie zum konzernweiten Personaleinsatz über Grenzen hinweg. Die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Regelungen sind dabei vielschichtig und komplex. Zusätzlich ist der Zugang zu den Arbeitsmärkten weltweit stark reguliert. Auf Grund gestiegener Compliance-Anforderungen sowie bürokratischer Hürden kann sich der Einsatz der Mitarbeiter in Deutschland oder im Zielland nicht nur verzögern, sondern es können sich auch empfindliche Risiken und Strafzahlungen für Unternehmen ergeben. Für eine illegale Ausländerbeschäftigung haftet sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer mit Marktzugangsbeschränkungen, Strafzahlungen oder Einreiseverboten für den Mitarbeiter.
Mit dem Business Immigration Service berät unser Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Mandanten zu allen Facetten von aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen. Unsere Anwälte und Immigration Spezialisten verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von aufenthaltsrechtlichen Themenstellungen und in der Kommunikation mit den Behörden. Wir unterstützen bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Dokumente, damit der Personaleinsatz unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen erfolgt sowie ein reibungsloser Verfahrensablauf und ein zügiger Einsatz Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist.
Arbeitsgenehmigungsverfahren und aufenthaltsrechtliche Fragestellungen stellen oft den „First Point of Contact“ im internationalen Personaleinsatz dar, werden aber von Seiten BDO auch immer im Kontext von steuerlichen, arbeitsrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Aspekten gehandhabt. So profitieren die Unternehmen von den Erfahrungen des Teams im Umgang mit Expatriates und den Behörden als auch von unserem Netzwerk im In- und Ausland.
Unsere Business Immigration Services unterstützen insbesondere mit folgenden Leistungen: