Neues zur eRechnung: Was Sie zur elektronischen Rechnung wissen müssen!

Mit aktuellem Durchführungsbeschluss des Rates vom 25. Juli 2023 (EU 2023/1551) hat die Europäische Union Deutschland ermächtigt, eine von den aktuellen Regelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwSystRL) abweichende Sondermaßnahme für die Ausstellung von Rechnungen einführen zu können.

Damit kann Deutschland eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle Umsätze einführen, die zwischen im Hoheitsgebiet Deutschlands ansässigen Steuerpflichtigen bewirkt werden. Darüber hinaus kann die Bundesrepublik in diesen Fällen von der Bestimmung der MwStSystRL abweichen, wonach es der Zustimmung des Rechnungsempfängers (Leistungsempfängers) für die Verwendung von eRechnungen bedarf.

Der Beschluss gilt zeitlich befristet entweder bis zum 31. Dezember 2027 oder bis zur verpflichtenden nationalen Umsetzung der noch zu verabschiedenden ViDA-Richtlinien (VAT in the Digital Age) zur Änderung der MwStSystRL.

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