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Bundesfinanzhof entscheidet zum Vorsteuerabzug aus Reparaturkosten für ein Hausdach (Urteil vom 7. Dezember 2022, Az. XI R 16/21)
17. April 2023
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst zum Vorsteuerabzug aus den Reparaturkosten für ein Hausdach entschieden, dass es für den Vorsteuerabzug nicht nur auf die Verwendung der Eingangsleistung ankommt, sondern auch die Entstehungsgründe mit in die Beurteilung des Rechts auf Vorsteuerabzug einzubeziehen sind.