Schleswig-Holstein plant ebenfalls differenzierte Grundsteuerhebesätze
Schleswig-Holstein plant ebenfalls differenzierte Grundsteuerhebesätze
Schleswig-Holstein hat sich für die Immobilienbewertung im Zuge der nötigen Grundsteuerreform für die Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden, also insoweit keine länderspezifischen Vorschriften erlassen. Wie bereits in Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch hier Überlegungen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, bei den Hebesätzen für die Grundsteuer nach Land- und Forstwirtschaft, Wohn- und Nichtwohngebäuden differenzieren zu dürfen.
Entscheidet sich eine Kommune für die Option, muss sie die Gründe für die Differenzierung transparent darlegen, um das Vorgehen im Hinblick auf des Gleichheitsgebot des Art. 3 GG verfassungsrechtlich abzusichern.
Differenzierte Hebesätze als Option
Die Landesregierung will den Kommunen mit der Option unterschiedlicher Hebesätze Flexibilität einräumen, um den unterschiedlichen Entwicklungen in den einzelnen Regionen wie auch den zu erwartenden Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten Rechnung zu tragen. Dazu soll der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen weitgehend übernommen werden; eine Formulierungshilfe für das parlamentarische Verfahren wurde bereits erarbeitet.Entscheidet sich eine Kommune für die Option, muss sie die Gründe für die Differenzierung transparent darlegen, um das Vorgehen im Hinblick auf des Gleichheitsgebot des Art. 3 GG verfassungsrechtlich abzusichern.