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Schleswig-Holstein plant ebenfalls differenzierte Grundsteuerhebesätze
26. Juli 2024
Schleswig-Holstein hat sich für die Immobilienbewertung im Zuge der nötigen Grundsteuerreform für die Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden, also insoweit keine länderspezifischen Vorschriften erlassen. Wie bereits in Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch hier Überlegungen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, bei den Hebesätzen für die Grundsteuer nach Land- und Forstwirtschaft, Wohn- und Nichtwohngebäuden differenzieren zu dürfen.