Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes

Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes


Auf digitale Leistungen des Staates soll es erstmals einen Rechtsanspruch geben. Dieser soll ab 2029 gelten und zielt darauf, die Verwaltung bei einzelnen Antragsverfahren durch Klagen betroffener Bürger zur Digitalisierung zu zwingen – sollte der Staat bis dahin noch nicht die notwendigen Antragsverfahren online anbieten. Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) zugestimmt, das kurz zuvor vom Bundestag beschlossen wurde.

Somit werden zahlreiche Dienstleistungen des Staates - wie Antrag zu staatlichen Unterstützungsleistungen zu digitalisieren – sieben Jahre nach dem ersten Versuch mit einer Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf eine digitale Plattform erfolgen. Die Neuauflage soll nun die digitale Wende bringen – und zwar möglichst vor Ablauf der Frist, nach der die Bürger den Gerichtsweg beschreiten können. 

Der Fokus des neuen Gesetzes liegt dabei auf Open Source Anwendungen, verpflichtenden Standards für den Onlinezugang sowie der Einführung eines „Datenschutzcockpits“, mit denen die Bürger die Kontrolle über ihre Daten bekommen. Es soll im Rahmen der Registermodernisierung entstehen, also im Zuge der Digitalisierung und Vernetzung der Daten, die der Staat über seine Bürger speichert. Sie sollen zukünftig einsehen können, welche Daten Behörden von ihnen haben und austauschen. Einen großen Unterschied werde zudem die Abschaffung des Schriftformerfordernisses machen. Dadurch wird in vielen Fällen auf die Unterschrift verzichtet, die Anträge müssen also nicht mehr ausgedruckt werden und unterschrieben werden. So können behördliche Anliegen künftig häufiger als bisher elektronisch erledigt werden.