Aktuelles
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
30. Juli 2024
In einem Beschluss vom 08.02.2024 des OLG Schleswig (54 Verg 7/23) wurde festgestellt, dass eine Handwerkskammer zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, aber kein öffentlicher Auftraggeber i.S. des § 99 Nr. 2 GWB, da sie keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt.