Public Sector Nr. 10 - 2024


Gerne haben wir wieder einen Cocktail unterschiedlichster betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Informationen 
der öffentlichen Hand aufbereitet. Hervorzuheben sind einerseits das BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug unter 
Anwendung des § 2b UStG sowie die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Wir wünschen Ihnen wie immer eine erkenntnisreiche Lektüre und eine schöne Sommerzeit.
 

Ihr BDO-Team
 


 

Hinweis an den Leser

Die aktuelle Information „BDO Public Sector“ sowie zahlreiche weitere BDO Publikationen stehen für Sie auch im Internet bereit unter www.bdo.de und www.bdo-concunia.de

Mit unserem „BDO Public Sector“ berichten wir über Entwicklungen bei öffentlichen Institutionen in der Verwaltungsführung, im Haushalts- und Rechnungswesen, im IT-Bereich sowie im Steuerrecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Die Autoren haben diese Informationen in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Wir bitten aber um Verständnis da-für, dass die BDO für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler keine Haftung übernimmt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „BDO Public Sector“ nur um allgemeine Hinweise handeln kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Beratung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu ersetzen vermögen. 

Für Rückfragen und Ihre persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung.
 


Inhaltsverzeichnis

Haushalts- und Rechnungswesen
  1. Ausweis von Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung nach dem DRS 21 Auslegung durch das DRSC

Öffentliches Wirtschaftsrecht
  1. Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber

Öffentliches Steuerrecht
  1. BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen 
  2. BMF äußert sich final zum Vorsteuerabzug bei jPöR unter Anwendung des § 2b UStG 
  3. Mitteilungspflicht für TSE-Kassen ab dem 01.01.2025
  4. Niedersächsisches FG entscheidet über Nichtanwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes

IT 
  1. Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes