Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Ausgabe des Newsletters RECHNUNGSLEGUNG & PRÜFUNG informiert Sie über aktuelle Aktivitäten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Das IDW hat kürzlich den Prüfungsstandard IDW PS 201 „Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung“ neugefasst. Wir erläutern Ihnen den neuen Wortlaut zur Bedeutung höchstrichterlicher BFH-Rechtsprechung für die handelsrechtliche Rechnungslegung.
Am 2. Juni 2021 wurde der Deutsche Rechnungslegungsänderungsstandard Nr. 11 (DRÄS 11) im Bundesanzeiger bekannt gegeben und in der Folge der Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) 18 – Latente Steuern inhaltlich geändert. Die wesentlichen Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt.
Zudem werden in dem Newsletter die wesentlichen Erkenntnisse einer Untersuchung zur Bilanzierung von IT-Kosten bei 159 publizitätspflichtigen Unternehmen dargestellt.
Darüber hinaus thematisiert ein Beitrag die Bilanzierungsfähigkeit von Krypto-Token aus Hard Forks und Airdrops nach IFRS.
Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) verabschiedet. Mit Ausnahme einzelner Regelungen tritt das Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft. Der Newsletter stellt die zentralen Eckpunkte des Gesetzes dar.
Darüber hinaus setz sich der Newsletter mit der Unternehmensplanung in unsicheren Zeiten auseinander und zeigt, dass ein Planungs-Quick-Check Vertrauen schaffen sowie Entscheidungsgrundlagen verbessern kann.
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Ihre BDO
INHALTSVERZEICHNIS
Nationale Rechnungslegung
- Bedeutung der Rechtsprechung des BFH für die handelsrechtliche Rechnungslegung nach IDW PS 201 n.F.
- DRS 18 i.d.F. DRÄS 11 im Bundesanzeiger bekannt gemacht
Internationale Rechnungslegung
- Bilanzierung von IT-Kosten im digitalen Zeitalter
- Bilanzierungsfähigkeit von Krypto-Token aus Hard Forks und Airdrops
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