Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in unserer letzten Ausgabe für das Jahr 2021 möchten wir Ihnen vielfältige Gerichtsentscheidungen vorstellen. So räumt der BFH bei unbesicherten und nachrangigen Gesellschafterdarlehen eine großzügigere Zinssatzvereinbarung ein. In einem Beitrag unseres Kooperationspartners BDO Legal werden die aktuellen Entwicklungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vorgestellt und Hinweise zur Gestaltung von Arbeitszeitmodellen gegeben.
Wir danken für Ihr Interesse an unseren Informationen im vergangenen Jahr, wünschen Ihnen eine frohe Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
Ihre BDO
Inhaltsverzeichnis
FÜR ALLE STEUERPFLICHTIGEN
FÜR GEWERBETREIBENDE UND FREIBERUFLER
FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN, IHRE GESELLSCHAFTER SOWIE GESCHÄFTSFÜHRER UND VORSTÄNDE
FÜR PERSONENGESELLSCHAFTEN UND IHRE GESELLSCHAFTER
FÜR ARBEITGEBER
FÜR IMMOBILIENEIGENTÜMER
FÜR INTERNATIONAL TÄTIGE UNTERNEHMEN
FÜR ERBEN UND BESCHENKTE
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