Tax and Legal UPDATE KW 26-2024
Tax and Legal UPDATE KW 26-2024
Neueinstellungen im Internet
Verdeckte Gewinnausschüttung setzt einen Zuwendungswillen voraus
BDO Website, Insight
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttung, vGA) setzt einen Zuwendungswillen voraus. Der BFH entschied mit Urteil vom 22.11.2023 (Az. I R 9/20), dass ein solcher aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen kann.
Besteuerung von nachträglichen Kaufpreiszahlungen
BDO Website, Insight
Nach dem BFH-Urteil vom 09.11.2023, Az. IV R 9/21, sind Earn-Out-Zahlungen im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern.
Pillar Two: Neue Verwaltungsleitlinien
BDO Website, Insight
Am 17.06.2024 hat die OECD neue Verwaltungsleitlinien („Administrative Guidance“) in Bezug auf Pillar Two (in Deutschland umgesetzt im Rahmen des Mindeststeuergesetzes) veröffentlicht und damit lange erwartete Konkretisierungen für bestimmte Themen vorgenommen.
Gesetzgebung
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Bundesregierung, Formulierungshilfe zum Regierungsentwurf vom 14.06.2024
BMJ, Pressemitteilung vom 19.06.2024
Die Bundesregierung hat am 19.06.2024 Änderungen zu dem Entwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht soll zukünftig der Abschluss von Arbeitsverträgen sowie Arbeitnehmerüberlassungsverträgen in Textform ausreichend sein. Ein Nachweis in Papierform wäre dann nur noch auf Verlangen des Arbeitnehmers oder in Ausnahmefällen erforderlich.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen
BFH, Urteil vom 28.02.2024, II R 27/21; Pressemitteilung vom 27.06.2024
1. Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Eine einschränkende Auslegung der entsprechenden Normen ist weder aus systematischen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
2. Die Entscheidung des Gesetzgebers, bestimmte Nutzungsüberlassungen von Grundstücken nicht als schädliches Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, ist durch seinen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum gedeckt.
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft ("RETT-Blocker") - Kein Vertrauensschutz
BFH, Urteil vom 28.02.2024, II R 7/22
1. Bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar an einer grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, ist als Anteil im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes ‑‑wie bei einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft‑‑ die Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht die sachenrechtliche Beteiligung am Gesamthandsvermögen maßgebend (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 27.09.2017 - II R 41/15, BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667).
2. Die rückwirkende Anwendung des BFH-Urteils vom 27.09.2017 - II R 41/15 (BFHE 260, 94, BStBl II 2018, 667) auf einen Anteilserwerb im Jahr 2012 verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes, da kein schutzwürdiges Vertrauen des Steuerpflichtigen in die frühere Rechtslage bestehen konnte.
3. Die grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflichten sind objektiver Natur und bestehen auch dann, wenn durch die Rechtsprechung ein bereits erfolgter Rechtsvorgang als steuerbar angesehen wird, bei dem der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs subjektiv nicht wusste, dass eine Anzeige zu erstatten ist.
4. Weist das Finanzgericht einen Billigkeitsantrag auf Festsetzung der Grunderwerbsteuer auf 0 € mangels Ermessensreduzierung auf Null ab und verpflichtet es die Finanzbehörde, den Billigkeitsantrag unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts neu zu bescheiden, ist der Steuerpflichtige insoweit unterlegen und kann im Revisionsverfahren seinen weitergehenden Antrag auf Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen auf 0 € weiter verfolgen.
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
BFH, Urteil vom 10.04.2024, I R 67/23 (NV)
1. Zur Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen.
2. Wenn die Beteiligten ‑‑nachdem das Bundesverfassungsgericht das im Einvernehmen mit den Beteiligten im schriftlichen Verfahren ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aufgehoben und die Sache an den BFH zurückverwiesen hat‑‑ nicht ausdrücklich geltend machen, dass ihre vormaligen Verzichtserklärungen keine Wirkung mehr haben sollen, wirken sie fort.
Feier des Arbeitgebers anlässlich einer Arbeitnehmer-Verabschiedung
FG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2024, 8 K 66/22
Veranstaltet ein Arbeitgeber anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers einen Empfang, ist entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR auch bei Überschreiten der Freigrenze von 110 € unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt.
Die Zulassung der Revision erfolgt gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Rechtsfortbildung, da die von der Verwaltung in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR vorgenommene Unterscheidung zwischen einer Verabschiedung oder einem runden Geburtstag eines Mitarbeiters nicht sachgerecht erscheint.
Rechtsprechung - privater Bereich
Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht
BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 36/23
1. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.07.2019 beginnende Zeiträume eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers.
2. Eine eigenständige Prüfungspflicht der Familienkasse besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine (echte) Tatbestandswirkung.
3. Eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht.
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate
BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 27/22
1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18. Juli 2019") an.
2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei der Einführung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung für vor dem 18.07.2019 bereits entstandene Kindergeldansprüche zu schaffen.
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte
BFH, Beschluss vom 07.06.2024, VIII B 113/23 (AdV)
Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.
Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2024, 16 K 16092/23
Die Differenzierung der Entfernungspauschale für die ersten 20 km und die darüber hinausgehende Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist verfassungsgemäß. Da die Entscheidung für eine Vielzahl von Fällen Bedeutung hat, war die Revision zuzulassen, die aber letztlich nicht eingelegt wurde.
Finanzverwaltung
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO
BMF, Schreiben vom 28.06.2024
Das Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31.07.2025 zu erstatten. Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern.
Änderung des AEAO betreffend Vorabverständigungsverfahren
BMF, Schreiben vom 26.06.2024
Seit 2021 bildet § 89a AO eine nationale Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren. Der neue Anwendungserlass konkretisiert deren Auslegung und Anwendung. Gleichzeitig wird das bisherige Merkblatt zu Vorabverständigungsverfahren vom 05.10.2006 aufgehoben.
Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG
BMF, Schreiben vom 25.06.2024
Das BMF hat die Vordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, und Erläuterungen hierzu bekannt gegeben.
Sonstiges
Zu den besonderen Steuervorschriften für Spielbankunternehmen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.06.2024
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.
Auslaufen des Förderprogramms go-digital zum 31.12.2024
BMWK, Mitteilung vom 05.06.2024
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.
New Publications on the Internet
Hidden Profit Distribution Requires the Intention to Make a Contribution
BDO Website, Insight
A transfer of assets from a corporation to a shareholder (hidden profit distribution, "vGA-Verdeckte Gewinnausschüttung") caused by the corporate relationship requires the intention to make a contribution. In its ruling dated November 22, 2023 (case reference I R 9/20), the BFH decided that this may not be the case due to an error on the part of the shareholder-managing director.
Taxation of Subsequent Purchase Price Payments
BDO Website, Insight
According to the ruling of the German Federal Fiscal Court dated November 9, 2023, case no. IV R 9/21, earn-out payments in the event of the sale of a co-partner share are taxable as subsequent business income at the time of receipt.