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Unwirksame Klauseln in AGB von Banken
7. Juni 2021
Der BGH hatte den Banken mit Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20, untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen Schweigen als Zustimmung zu werten. Mit der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung ist klar, dass eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden vorliegt und sich keine Interpretationsspielräume ergeben, mit denen sich die Variante „Schweigen ist Zustimmung“ aufrechterhalten lässt. Damit sind viele Gebührenerhöhungen der letzten Jahre ungültig geworden.