Tax and Legal UPDATE KW 01

Corona-Krise: Maßnahmen und Aktivitäten

Corona-Hilfen (November-/Dezemberhilfe [Plus], Überbrückungshilfen ua)
StBK Sachsen-Anhalt, Erläuterungen zum EU-Beihilferecht, 08.01.2021
StBK Thüringen, Wichtige Änderungen der beihilferechtlichen Aspekte, 04.01.2021

Dezemberhilfe: Antrag freigeschaltet
BMWI, Mitteilung vom 23.12.2020

Seit dem 23.12.2020 kann die Dezemberhilfe auf der Seite für Überbrückungshilfe beantragt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die Anträge können bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III ist derzeit noch nicht online. Eine Antragstellung soll im Laufe des Januar 2021 möglich sein.

Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
BMF, Mitteilung vom 07.01.2021

Das BMF veröffentlichte in grafischer Darstellung einen Überblick über die Unterstützungsleistungen von November 2020 bis Januar 2021. Unter anderem auch detailliertere Informationen zur Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe oder steuerlichen Hilfen

Neueinstellungen im Internet

Steuerliche Informationen 2021
Übersicht über Freibeträge, Sachbezugswerte, Rechengrößen, Pauschalen etc. sowie wichtige Neuerungen

Dokumentation der Verrechnungspreise
BDO, Website und Produktblatt

Gesetzgebung

Kein Verlustrücktrag bei Gewerbesteuer geplant
hib, Mitteilung vom 04.01.2020

Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderung des § 10a GewStG, mit der ein Rücktrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge ermöglicht werden würde. Dies teilt sie in ihrer Antwort (BT Drucks. 19/25127) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion (BT Drucks. 19/24696) mit.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Keine USt-Freiheit der Gutachtertätigkeiten im Auftrag des Medizinischen Dienstes
EuGH, Urteil vom 08.10.2020, C-657/19;
Erste Einordnung, MwStR 2020, 1059 [1063], Ralf Klassmann, BDO Köln

Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass

– die durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des Medizinischen Dienstes einer Pflegekasse erfolgende Erstellung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit … eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung darstellt, soweit sie für die sachgerechte Bewirkung der Umsätze in diesem Bereich unerlässlich ist;

– diese Vorschrift dem nicht entgegensteht, dass diesem Gutachter die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter verwehrt wird, auch wenn er erstens seine … Leistungen als Subunternehmer im Auftrag des genannten Medizinischen Dienstes erbringt …, zweitens die Kosten der Erstellung dieser Gutachten … von der … Pflegekasse getragen werden und drittens der … Gutachter … die Möglichkeit hat, unmittelbar mit dieser Kasse einen Vertrag über die Erstellung der Gutachten zu schließen, um in den Genuss dieser Anerkennung zu gelangen, von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch gemacht hat.

Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung
BFH, Urteil vom 23.09.2020, XI R 6/20 (XI R 19/15)

Auch telefonische Beratungen im Rahmen eines sog. Gesundheitstelefons können einen therapeutischen Zweck verfolgen und unter den Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" fallen.

Telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen können Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sein, wenn diese als Patientenschulungen im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation nachgewiesen einen therapeutischen Zweck erfüllen.

Für die nicht unter einen der Katalogberufe des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallenden Unternehmer kann sich die erforderliche Berufsqualifikation entweder aus einer berufsrechtlichen Regelung oder daraus ergeben, dass die betreffenden heilberuflichen Leistungen in der Regel von den Sozialversicherungsträgern finanziert werden.

Umsätze eines Zauberkünstlers
FG Münster, Urteil vom 26.11.2020, 5 K 2414/19 U

Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz, sondern dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Für Vorführungen als Nikolaus bleibt es demgegenüber – mangels theaterähnlicher Darbietung - bei der Anwendung des Regelsteuersatzes.

Rechtsprechung – privater Bereich

Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über eine Internetplattform
BFH, Urteil vom 17.06.2020, X R 18/19

Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.

Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
BFH, Urteil vom 07.07.2020, X R 35/18

Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i.S.d. § 210 SGB VI sind als "andere Leistungen" steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich "negative Sonderausgaben" sein.

Die Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 Abs. 1a SGB VI ist gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei.

Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruchs bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung
BFH, Urteil vom 22.07.2020, II R 42/18

Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist.

Zufluss von Aktien bei wirtschaftlichem Eigentum - unwirksames Rechtsgeschäft
BFH, Urteil vom 26.08.2020, VI R 6/18 (NV)

Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil erlangt, wer nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte, insbesondere Gewinnbezugs- und Stimmrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.

§ 41 Abs. 1 S. 1 AO ist auch bei der Zurechnung von Wirtschaftsgütern im Anwendungsbereich des § 39 Abs. 2 AO zu beachten. Voraussetzung ist aber immer das Vorliegen eines unwirksamen Erwerbsgeschäfts.

Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers/Rettungsassistenten/Lokomotivführers nach neuem Reisekostenrecht
BFH, Urteile vom 30.09.2020, VI R 10/19; VI R 11/19; VI R 12/19 (NV); Urteil vom 01.10.2020, VI R 36/18 (NV)

Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.

Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z.B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reinigung sowie Bestückung des Fahrzeugs mit fehlenden Medikamenten und fehlendem (Verbrauchs-)Material).

Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine - wenn auch großräumige - erste Tätigkeitsstätte (Anschluss an Senatsurteil vom 10.03.2015 - VI R 87/13).

Pfändung einer Internet-Domain
BFH, Urteil vom 15.09.2020, VII R 42/18 (NV)

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein (Bestätigung des Senatsurteils vom 20.06.2017 - VII R 27/15).

Die Vergabestelle als Vertragspartner des mit dem Domaininhaber geschlossenen Domainvertrags ist Drittschuldner i.S. des § 309 Abs. 1 AO und damit nach § 316 AO erklärungspflichtig (Bestätigung des Senatsurteils vom 20.06.2017 - VII R 27/15).

Der Umfang des Arrestatoriums muss nicht nur für die unmittelbar Beteiligten (Vollstreckungsbehörde, Vollstreckungsschuldner, Drittschuldner), sondern mit Rücksicht auf die allgemeine Rechts- und Verkehrssicherheit auch für andere Personen, insbesondere für andere Gläubiger, eindeutig und mit Sicherheit zu erkennen sein.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; Betriebsausgabenabzugsverbot für die sog. Bankenabgabe (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG i.V.m. § 12 Abs. 2 RStruktFG a.F.)
BFH, Urteil vom 01.07.2020, XI R 20/18; Pressemitteilung 1/21 vom 07.01.2021

Die Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist als Adressatin des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens beschwert und (ebenfalls) klagebefugt.

Dass die Jahresbeiträge nach § 12 Abs. 2 RStruktFG a.F. (sog. Bankenabgabe) betreffende Betriebsausgabenabzugsverbot in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG ist --jedenfalls für Beitragsjahre bis einschließlich 2014-- verfassungsgemäß und mit Unionsrecht vereinbar.

Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen
BFH, Urteil vom 28.10.2020, X R 37/18

Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alt. 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alt. 2).

Um eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten machen zu können, bedarf es eines klar umrissenen und für die Besteuerung des Steuerpflichtigen erheblichen Sachverhalts; Ermittlungszweck und potentielles Ermittlungsergebnis müssen erkennbar sein.

Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund verfassungsrechtlicher Einwendungen gegen die Höhe des Säumniszuschlags
BFH, Beschluss vom 09.10.2020, VIII B 162/19 (NV)

Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags sind nicht im Erlassverfahren, sondern im Verfahren gegen einen Abrechnungsbescheid geltend zu machen.

Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 11.11.2020, IX B 40/20 (NV)

Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen würden.

Es ist geklärt, dass § 255 Abs. 2 HGB grundsätzlich im gesamten Steuerrecht gilt, und damit sowohl im Einkommensteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht.

Finanzverwaltung

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
BMF, Schreiben vom 04.01.2021, Gz. IV A 3 -S 0338/19/10006 :001

Der Vorläufigkeitsvermerk erfasst ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auch die Verfassungsmäßigkeit des fortgeltenden Solidaritätszuschlages nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31.12.2019.

Brexit

EU-UK Trade and Cooperation Agreement: A new relationship, with big changes
Overview of consequences and benefits, 24 December 2020

Sonderseiten des BMF

Bekanntgabe und Vollstreckung bei britischer Limited nach Brexit
BMF, Schreiben vom 30.12.2020, Gz. IV A 3 - S 0284/20/10006

Die Finanzverwaltung erläutert die Folgen des tatsächlichen Brexits (Ende der Übergangsphase) für die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten an sowie die Vollstreckung gegen eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Britischen Limited mit Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) im Inland sowie deren Rechtsnachfolger nach dem 31. Dezember 2020.

Sonstiges

Arbeitsmarkt, Sozialversicherung u.ä. - Änderungen für 2021
BMAS, Mitteilung vom 21.12.2020

Das BMAS hat alle Änderungen für 2021 in den Bereichen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, -schutz, Mindestlohn, Sozialversicherung, Teilhabe oder Belange von Menschen mit Behinderung auf einer Seite zusammengefasst.