Tax and Legal UPDATE KW 30-2024
Tax and Legal UPDATE KW 30-2024
Neueinstellungen im Internet
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung bei überlassenem Grundbesitz
BDO Website, Insight
Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn ausschließlich eigener bebauter Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage vermietet wird.
Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze auch in Schleswig-Holstein geplant
BDO Website, Insight
Schleswig-Holstein hat sich für die Immobilienbewertung im Zuge der nötigen Grundsteuerreform für die Anwendung des sog. Bundesmodells entschieden, also insoweit keine länderspezifischen Vorschriften erlassen. Wie bereits in Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch hier Überlegungen, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, bei den Hebesätzen für die Grundsteuer nach Land- und Forstwirtschaft, Wohn- und Nichtwohngebäuden differenzieren zu dürfen.
11. Forum Erneuerbare Energien - Nachlese
BDO Website, Insight und Publikation
Das Forum Erneuerbare Energien fand im Jahr 2024 zum 11. Mal in Oldenburg statt und stand unter dem Titel „Energietransformation jetzt! - Finanzstrategien, Praxis und neue Perspektiven“.
Gesetzgebung
Steuerfortentwicklungsgesetz
BMF, Pressemitteilung vom 24.07.2024
Die Bundesregierung bringt Maßnahmen auf den Weg, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Dazu wird das bisher als “Zweites Jahressteuergesetz 2024” betitelte Gesetzesvorhaben weiterentwickelt.
Dementsprechend finden sich darin die bereits vorgesehenen Anpassungen zum Einkommensteuertarif, die Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren und die Ausdehnung der Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen auch auf bestimmte innerstaatliche Gestaltungen.
Zusätzlich soll im Hinblick auf die angestrebte Wachstumsinitiative für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die degressive Abschreibung fortgeführt und wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 %, angehoben werden. Es ist zudem eine Regelung zur Forschungszulage, nach der der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag für nach dem 31.12.2024 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. Euro angehoben wird, geplant.
Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz
BMF, Pressemitteilung vom 24.07.2024
Das Gesetz sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Zudem soll das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufgehoben werden.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers
BFH, Urteil vom 14.03.2024, V R 2/24
Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbunden, ob eine neue, gesonderte Sparte im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG vorliegt. Dies gilt entsprechend für den Veranlagungszeitraum, in dem eine Organschaft neu begründet wird.
Rückstellung für Altersfreizeit
BFH, Urteil vom 05.06.2024, IV R 22/22
Für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Altersfreizeit (von zwei Tagen pro Jahr der Betriebszugehörigkeit), die unter den Bedingungen einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers sowie der Vollendung dessen 60. Lebensjahres steht, ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Einnahmeerzielungsabsicht beim Betrieb gewerblicher Art gemäß § 4 Abs. 1 KStG
BFH, Urteil vom 18.04.2024, V R 50/20
1. An der auch bei sogenannten Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die wie beispielsweise einem Park der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen.
2. Die Übergangsregelung des § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2009 setzt das Vorliegen eines BgA im Sinne von § 4 KStG voraus.
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
BFH, Urteil vom 08.05.2024, XI R 16/20
Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gemäß § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar.
Ablehnung und Rückforderung ausbezahlter Corona-Neustarthilfe rechtmäßig
VG Würzburg, Pressemitteilung vom 18.07.2024 zum Urteil vom 08.07.2024, W 8 K 24.111
Ein Bescheid der IHK für München und Oberbayern, mit dem die Gewährung einer Corona-Neustarthilfe wegen Versäumnisses der Frist zur Endabrechnung abgelehnt und die ausgezahlte Neustarthilfe in vollem Umfang zurückgefordert wurde, ist in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Das Urteil des VG Würzburg ist aber noch nicht rechtskräftig.
Rechtsprechung - privater Bereich
Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG: Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung
BFH, Urteil vom 20.02.2024, IX R 12/23
1. Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für Veräußerungen vor dem 31.07.2019 rückwirkend die Neuregelung des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG), lässt die im Senatsurteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15 (BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208, Rz 41) angeordnete befristete Fortgeltung der herkömmlichen Rechtsgrundsätze zur Behandlung von (ehemals) eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 EStG nicht entfallen.
2. Steuerpflichtige können im Fall der Nichtausübung des Wahlrechts nach § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG nicht auf die Anwendung dieser Fortgeltungsanordnung verzichten.
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26a EStG für eine nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit als Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH
BFH, Urteil vom 08.05.2024, VIII R 9/21
1. Tritt der Steuerpflichtige aufgrund eines förmlichen Bestellungsakts nach außen für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als deren Vertreter im Aufsichtsrat einer kommunalen Gesellschaft auf, ist er im Auftrag der juristischen Person des öffentlichen Rechts tätig.
2. Die Steuerbefreiung der Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts hat keine weiteren Voraussetzungen; sie muss insbesondere nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.
Zum Begriff der Betriebsstätte im steuerlichen Reisekostenrecht
FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 24.07.2024 zum Urteil vom 19.06.2024, 1 K 1219/21; Revision BFH VIII R 15/24
Mit Einführung des neuen steuerlichen Reisekostenrechts im Jahr 2014 wurde der Begriff der sog. ersten Tätigkeitsstätte im Einkommensteuergesetz aufgenommen. Nach Auffassung des BMF in seinem Schreiben vom 23.12.2014 wirkt sich dies auch auf die Auslegung des Begriffs der sog. Betriebstätte aus. Das FG Rheinland-Pfalz sieht dies allerdings anders. Danach ist eine Betriebsstätte nicht unter Rückgriff auf den durch die Neuregelung eingeführten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte, sondern weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Auslegung des Betriebsstättenbegriffs durch die BFH-Rechtsprechung zu bestimmen.
Testamentsvollstreckung über hinzuerworbene KG-Anteile
BGH, Beschluss vom 12.03.2024, II ZB 4/23
Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge (Erbfall) übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der angeordneten Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. Die Testamentsvollstreckung geht dem allgemeinen Grundsatz der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft vor, wenn sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle weiteren Gesellschafter mit ihr einverstanden sind.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Haftung eines vorläufigen Sachwalters als Verfügungsberechtigter gemäß § 35 AO
BFH, Urteil vom 20.02.2024, VII R 16/21
Ein vorläufiger Sachwalter ist zumindest dann als Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 der Abgabenordnung anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung gemäß § 275 Abs. 2 der Insolvenzordnung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt.
Nachweis der Bekanntgabe bei Rechtsnachfolge
FG Münster, Urteil vom 19.04.2024, 4 K 870/21 E, Revision BFH VI R 16/24
Bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger sind keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen.
New Publications on the Internet
Trade Tax: Extended Reduction for Transferred Real Estate
BDO Website, Insight
A business lease is not detrimental to the reduction if only own developed real estate is leased as an essential basis of the business.
Real Estate Tax: Differentiated Tax Rates also Planned in Schleswig-Holstein
BDO Website, Insight
Schleswig-Holstein has decided to apply the so-called federal model for property valuation in the course of the necessary real estate tax reform, i.e. it has not issued any federal state-specific regulations in this respect. As is already the case in North Rhine-Westphalia, there are now also considerations here to allow municipal authorities to differentiate the rates of assessment for property tax according to agriculture and forestry, residential and non-residential buildings.