Tax and Legal UPDATE KW 49-2024
Tax and Legal UPDATE KW 49-2024
Neueinstellungen im Internet
Von der Datenflut zum Erkenntnisgewinn: Best Practices für eine erfolgreiche BI-Implementierung
BDO Website, Web Seminar am 16.12.2024
Dienst(ags)besprechung
BDO Website, Web Talk am 17.12.2024
Datev und eRechnung – was Sie jetzt wissen müssen!
BDO Website, Web Seminar am 18.12.2024
Update zum regulatorischen Rahmen von Batteriespeicherprojekten -
Teil 1: Netzanschluss und Baukostenzuschuss
BDO Legal, Insight
Der Batteriespeichermarkt verzeichnet derzeit ein starkes Wachstum. Bei Planung, Bau und Betrieb von Batteriespeichern sind dabei diverse regulatorische Anforderungen zu beachten. Die folgende Insight-Reihe der Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu Batteriespeicherprojekten verschafft Ihnen einen Überblick über aktuelle regulatorische Rahmenbedingungen und Geschäftsmodelle.
EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur allgemeinen Kundenanlage ist unionsrechtswidrig
BDO Legal, Insight
Das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH vom 28.11.2024, Az. C-293/23, zur Kundenanlage hat für großes Aufsehen in der Energie-Branche gesorgt. Eine solche Ausnahme ist mit den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 (im Folgenden „Richtlinie“) unvereinbar. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen haben, u.a. auf die Gestaltung von dezentralen Versorgungskonzepten.
Gesetzgebung
Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt
BGBl. I 2024, 387, Veröffentlichung vom 05.12.2024
Entlastungsverordnung zum Bürokratieabbau
BMJ, Pressemitteilung und Regierungsentwurf vom 04.12.2024
Die Bundesregierung hat die Verordnung an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten und die Wirtschaft um rund 420 Millionen Euro jährlich entlasten.
Mindestlohn steigt zum Jahresbeginn
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 29.11.2024
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf EUR 12,82 brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens?
BFH, Vorlagebeschluss vom 17.07.2024, I R 12/20
Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) gegen Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.
Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
BFH, Urteil vom 29.08.2024, V R 41/21
§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.
Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers
BFH, Urteil vom 29.08.2024, V R 14/24
1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.01.2023 - XI R 29/22 (XI R 16/18), BFHE 279, 320).
2. Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung nichtsteuerbar.
3. Erbringt eine Organgesellschaft Leistungen gegen Entgelt an den Organträger, lässt die Nichtsteuerbarkeit das Entgelt nicht entfallen, so dass es mangels Unentgeltlichkeit nicht zu einer Entnahmebesteuerung gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG beim Organträger kommt (insoweit Aufgabe des BFH-Urteils vom 20.08.2009 - V R 30/06, BFHE 226, 465, BStBl II 2010, 863).
Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung
BFH, Urteil vom 23.07.2024, II R 11/22
1. Ein inländisches Grundstück ist einer Gesellschaft für den nach § 1 Abs. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang zuzurechnen, wenn sie zuvor in Bezug auf dieses Grundstück einen unter § 1 Abs. 1, Abs. 2 oder Abs. 3 GrEStG fallenden Erwerbsvorgang verwirklicht hat. Dies gilt auch bei mehrstöckigen Beteiligungen (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2022 - II R 40/20, BFHE 279, 290, BStBl II 2023, 1012, Rz 30).
2. Eine steuerbare Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft in einer niederländischen Stiftung (stichting) ist nicht nach § 5 Abs. 2 GrEStG steuerbefreit, wenn die Stiftung bei einem Rechtstypenvergleich nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft gleichgestellt werden kann.
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
BFH, Urteil vom 31.07.2024, II R 30/21
Die Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 1 GrEStG ist bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Bildung von Miteigentum nicht entsprechend anwendbar.
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts
BFH, Urteil vom 04.09.2024, I R 12/22
Die für Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts geltende Vorschrift des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG, die den persönlichen Geltungsbereich von § 8b Abs. 1 bis 5 KStG (und damit auch z.B. von Abs. 3 Satz 3 zur Einkommenserhöhung bei Teilwertabschreibungen) erweitert, ist weder durch Auslegung noch im Wege der Analogie auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer AG anzuwenden.
Keine vGA wegen bloß tatsächlicher Nutzungsmöglichkeit einer spanischen Immobilie
BFH, Urteil vom 01.10.2024, VIII R 4/21 (NV)
1. Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft (hier: Wohnimmobilie) auch privat nutzen zu können (hier: zu Wohnzwecken), führt für sich genommen beim Gesellschafter noch nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA).
2. Eine vGA kann aber anzunehmen sein, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein betriebliches Wirtschaftsgut unentgeltlich oder verbilligt auch zur privaten Nutzung überlassen hat (Zuwendung).
3. Eine vGA kann auch vorliegen, wenn der Gesellschafter das betriebliche Wirtschaftsgut ohne Nutzungsvereinbarung oder entgegen einem Nutzungsverbot privat nutzt und sich so zulasten der Gesellschaft einen Vorteil verschafft, der ihm von der Gesellschaft nicht zugewendet worden ist.
Steuerliches Einlagekonto: Offenbare Unrichtigkeit trotz fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts
BFH, Urteil vom 22.10.2024, VIII R 33/21 (NV)
Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 129 Satz 1 der Abgabenordnung nicht aus (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 08.12.2021 - I R 47/18, BFHE 275, 293, BStBl II 2022, 827).
Entstehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit Umstieg im Flugverkehr
BFH, Beschluss vom 16.08.2023, VII B 121/22 (NV)
1. Für Waren, die zu kommerziellen Zwecken mitgeführt werden, kann die Gestellung nicht konkludent durch Benutzen des grünen Ausgangs "Anmeldefreie Waren" erfolgen.
2. Die Vermutung, dass neben der durch eine Pflichtverletzung (hier Verletzung der Gestellungspflicht) entstandenen Zollschuld auch eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, kann grundsätzlich widerlegt werden.
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
BAG, Pressemitteilung vom 05.12.2024 zum Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20
Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten voraussetzt, behandelt teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG), wenn die in ihr liegende Ungleichbehandlung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
Rechtsprechung - privater Bereich
Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
BFH, Urteil vom 21.08.2024, II R 11/21
Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, ist die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes ausgeführt.
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
BFH, Beschluss vom 24.10.2024, VI R 4/22
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.
Verspätete Ausübung des Sonderausgabenabzugs bei Riester-Rente
FG Hessen, Urteil vom 19.09.2024, 10 K 932/22, Revision BFH X R 28/24
1. Das Wahlrecht, gemäß § 10a EStG Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben abzuziehen, ist bis zum Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung auszuüben. Bei einer späteren Ausübung des Wahlrechts (hier durch eine berichtigte Einkommensteuererklärung) lassen die Änderungsvorschriften der Abgabenordnung den Sonderausgabenabzug nicht mehr zu.
2. Ein Steuerpflichtiger übt das Wahlrecht aus § 10a EStG nicht dadurch aus, dass er in die Datenübermittlung des Anbieters an die Finanzverwaltung einwilligt.
Finanzverwaltung
Umsatzsteuer: Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen der Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz und redaktionelle Überarbeitungen
BMF, Schreiben vom 03.12.2024
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2025
BMF, Schreiben vom 02.12.2024
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag); Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2025
BMF, Schreiben vom 28.11.2024
Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen wie im Schreiben dargestellt aufzuteilen.
Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2025
BMF, Schreiben vom 04.12.2024
Verlängerung des Anwendungszeitraums bzgl. der steuerlich begünstigten Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bis zum 31.12.2025
BMF, Schreiben vom 03.12.2024
Sonstiges
BB Expert-Talk: Wie holprig ist die Zielgerade bei der Grundsteuerreform?
Betriebs-Berater, Paneldiskussion vom 04.12.2024
Der BDO Grundsteuerexperte Patrick Findeis hat an einer zweistündigen Paneldiskussion des Betriebs-Beraters zur Grundsteuerreform teilgenommen.
Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Bremen
Senat Bremen, Pressemitteilung vom 03.12.2024
Der Senat will die Grunderwerbsteuer zum 01.07.2025 moderat um einen halben Prozentpunkt auf 5,5 Prozent anheben. Dies ist eine der Maßnahmen zur Haushaltssanierung. Es ist die erste Erhöhung seit zehn Jahren. Mit dem neuen Steuersatz liegt Bremen weiterhin leicht unter dem Durchschnitt der anderen Länder. Den Entwurf der entsprechenden Gesetzesnovelle hat die Landesregierung an die Bremische Bürgerschaft zur Beschlussfassung weitergeleitet.