Tax and Legal UPDATE KW 28-2024
Tax and Legal UPDATE KW 28-2024
Neueinstellungen im Internet
IDW-Verlautbarung zu Fragen der Rechnungslegung beim Formwechsel neu gefasst
BDO Website, Insight
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat seine Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (bisher IDW RS HFA 41) überarbeitet, am 16.05.2024 verabschiedet und am 10.07.2024 (im Mitgliederbereich der Website) als IDW RS FAB 41 neu veröffentlicht.
Gesetzgebung
Zweites Jahressteuergesetz 2024
BMF, Referentenentwurf vom 10.07.2024
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Zweites Jahressteuergesetz 2024 mit Bearbeitungsstand vom 10.07.2024 an ausgewählte Verbände zur Stellungnahme versendet. Darin ist u.a. Folgendes vorgesehen:
- Anhebung des Grundfreibetrags im Jahr 2025 um EUR 300 auf EUR 12.084 und ab dem Jahr 2026 um EUR 252 auf EUR 12.336;
- Anhebung des Kinderfreibetrags im Jahr 2025 um EUR 60 auf EUR 6.672 und ab dem Jahr 2026 um EUR 156 auf EUR 6.828;
- Anhebung des Kindergelds zum 01.01.2025 von EUR 250 auf EUR 255 monatlich;
- Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2025 und 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog. “Reichensteuer”);
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Jahre ab 2025;
- Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren;
- Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit;
- Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen.
Die gesetzlichen Anpassungen zum Einkommensteuertarif basieren im Wesentlichen auf verfassungsrechtlichen Vorgaben. Fraglich ist jedoch, ob und inwieweit die geplante Wiederaufnahme einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen nach dem gescheiterten Gesetzesvorhaben im Rahmen des Wachstumschancengesetzes letztlich tatsächlich beibehalten wird. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Zur Künstlersozialversicherung
BMAS, Pressemitteilung vom 11.07.2024
Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird danach der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.
Postrechtsmodernisierungsgesetz
Deutscher Bundesrat, Beschluss vom 05.07.2024
Mit dem Gesetz werden u.a. die Laufzeitvorgaben für Briefe um einen Tag verlängert. So gilt anstatt der bisherigen sog. Drei-Tages-Fiktion für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten i.S.d. Abgabenordnung ab dem 01.01.2025 eine Vier-Tages-Fiktion.
Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze in NRW möglich
Landtag NRW, Gesetz vom 05.07.2024
Mit dem Gesetz wird es den Kommunen ab dem 01.01.2025 ermöglicht, abweichend vom Grundsteuergesetz des Bundes unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke einerseits und Nichtwohngrundstücke andererseits festzulegen.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze der Organschaft europarechtskonform
EuGH, Urteil vom 11.07.2024, C 184/23
Der EuGH hat entschieden, dass gegen Entgelt erbrachte Leistungen zwischen Personen, die ein und derselben Mehrwertsteuergruppe angehören, die aus rechtlich selbständigen, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbundenen Personen besteht und von einem Mitgliedstaat als einzige Steuerpflichtige bestimmt wird, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn die vom Empfänger dieser Leistungen geschuldete oder entrichtete Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf.
Nichtabziehbare Schuldzinsen bei Überentnahmen: Verfassungsmäßigkeit des typisierenden Zinssatzes von 6 %
FG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2024, 15 K 1131/19 G,F; Revision zugelassen
Die Ermittlung der nichtabziehbaren Schuldzinsen bei Überentnahmen mit einem typisierenden Zinssatz von 6 % ist in den Jahren 2013 bis 2016 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Keine ausreichenden verfassungsrechtlichen Zweifel an Neuregelung zu Fondsetablierungskosten gem. § 6e EStG
FG Hamburg, Urteil vom 21.02.2024, 6 K 27/22; Revision BFH IX R 13/24
1. Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds können Fondsetablierungskosten im Sinne von § 6e Abs. 2 EStG darstellen.
2. Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den Veranlagungszeitraum 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).
Pauschalbesteuerung gem. § 37b EStG bei Beiträgen an ausländische Pensionsfonds
FG Hamburg, Urteil vom 14.03.2024, 6 K 109/20; Revision BFH VI R 13/24
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen keine Sachzuwendungen im Sinne von § 37b Abs. 1 und 2 EStG, sondern Barlohn dar.
Corona-Hilfen für Selbständige als beitragspflichtiges Einkommen
LSG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.07.2024
Zuschüsse aus dem Programm “Soforthilfe Corona” für Selbständige, die steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, unterliegen für freiwillig Krankenversicherte der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Untersagung der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen
BFH, Urteil vom 16.04.2024, VII R 22/21
1. § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ist entsprechend seinem Wortlaut und unter Berücksichtigung der mit der Vorschrift verfolgten Zielsetzung und Entstehungsgeschichte eng auszulegen und auf die gesetzlich beschriebenen Tätigkeiten zu beschränken.
2. Die Vorschrift kann nicht auf die Hilfeleistung in einem selbständigen Verwaltungsverfahren einer Finanzbehörde angewandt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn das Verwaltungsverfahren mit einer gemäß § 6 Nr. 4 StBerG zulässigen Tätigkeit im Zusammenhang steht (hier Antrag auf Erlass im Sinne von § 227 der Abgabenordnung im Zusammenhang mit einer Lohnsteuer-Anmeldung).
3. Nach Vollziehung eines Verwaltungsakts fehlt für eine Leistungsklage im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in der Regel das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da die gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebundene Verwaltungsbehörde von sich aus die sich aus der Aufhebung ihres bereits vollzogenen Verwaltungsakts ergebenden Konsequenzen ziehen wird.
Finanzverwaltung
Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2023
BMF, Publikation vom 11.07.2024
Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft
BMF, Schreiben vom 04.07.2024
Sonstiges
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
BdSt, Pressemitteilung vom 11.07.2024
Mit Unterstützung der beiden Verbände Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden.