Tax and Legal UPDATE KW 43-2024
Tax and Legal UPDATE KW 43-2024
Neueinstellungen im Internet
Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums 2024
BDO Website, Insight
Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2024
Der Bundestag hat sowohl das Jahressteuergesetz 2024 als auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 am 18.10.2024 verabschiedet.
S.O.S. Auslandsaufenthalt
BDO Website, Insight
Es werden die steuerlichen Herausforderungen bei der Internationalisierung von Gesellschafterfamilien dargestellt.
Gesetzgebung
Fondsmarktstärkungsgesetz
Bundesregierung, Entwurf vom 25.09.2024
Mit dem Gesetzentwurf werden die Änderungen der europäischen Investmentfondsrichtlinien (Richtlinie 2009/65/EG (sog. OGAW-Richtlinie) und Richtlinie 2011/61/EU (sog. AIFM-Richtlinie)) durch die neue Richtlinie (EU) 2024/927 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Baden-Württemberg: Transparenzregister zu aufkommensneutralen Grundsteuer-Hebesätzen aktualisiert
Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 23.10.2024
Für die Berechnung greift das Transparenzregister zurück auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Noch liegen die neuen Grundsteuermessbeträge nicht vollständig vor. Deshalb zeigt die Übersicht auch keinen einzelnen Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.
Rheinland-Pfalz: Aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer
Finanzministerium Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 23.10.2024
Das Finanzministerium hat die Liste der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz auf seiner Homepage veröffentlicht.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Vorsteuerabzug bei Zurverfügungstellung des Gegenstands an Subunternehmer
EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-475/23
1. Art. 168 Buchst. a MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis entgegensteht, wonach einem Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand erworben hat, den er anschließend einem Subunternehmen zur Ausführung von Tätigkeiten zugunsten dieses Steuerpflichtigen unentgeltlich zur Verfügung stellt, der Abzug der Vorsteuer für den Erwerb dieses Gegenstands versagt wird, sofern diese Zurverfügungstellung nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, um es dem Steuerpflichtigen zu ermöglichen, einen oder mehrere besteuerte Ausgangsumsätze auszuführen oder andernfalls seine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, und sofern die Kosten für den Erwerb dieses Gegenstands zu den Kostenelementen entweder der von dem Steuerpflichtigen ausgeführten Umsätze oder der von ihm im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen gehören.
2. Art. 168 Buchst. a MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Praxis entgegensteht, wonach einem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug mit der Begründung versagt wird, dass er keine getrennten Aufzeichnungen für seine feste Niederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Steuerprüfung erfolgt, geführt habe, sofern die Steuerbehörden in der Lage sind, nachzuprüfen, ob die materiellen Voraussetzungen des Rechts auf Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Missbräuchliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
EuGH, Urteil vom 04.10.2024, C-171/23
Auf Vorabentscheidungsersuchen des kroatischen Verwaltungsgerichts zur Regelung über die Mehrwertsteuerfreigrenze für Kleinunternehmer hat der EuGH geurteilt, dass die Mehrwertsteuerrichtlinie im Licht des Grundsatzes des Verbots der missbräuchlichen Praktiken dahin auszulegen ist, dass wenn feststeht, dass die Gründung einer Gesellschaft eine missbräuchliche Praxis darstellt, mit der bezweckt wird, weiterhin in den Genuss der Regelung über die Mehrwertsteuerfreigrenze gemäß Art. 287 Nr. 19 MwStSystRL für eine Tätigkeit zu kommen, die zuvor im Rahmen dieser Regelung von einer anderen Gesellschaft ausgeübt wurde, diese Richtlinie verlangt, dass die so gegründete Gesellschaft diese Regelung nicht in Anspruch nehmen kann, auch wenn es in der nationalen Rechtsordnung keine spezifischen Bestimmungen gibt, in denen das Verbot solcher missbräuchlicher Praktiken verankert ist.
Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs
BFH, Urteil vom 08.08.2024, IV R 1/20
1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 EStDV (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.01.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, Rz 40).
2. Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim Übertragenden im Fall der Fortführung der gewerblichen Verpachtungstätigkeit nicht zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, sondern zur Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter. Der Vorbehaltsnießbraucher führt den verpachteten Gewerbebetrieb infolge der fehlenden Einstellung seiner gewerblichen Verpachtungstätigkeit fort.
3. Beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers geht ‑‑vorbehaltlich einer zuvor von ihm abgegebenen Aufgabeerklärung‑‑ sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb nach § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber (Erben) über. Zu diesem Zeitpunkt werden die bisher im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt.
4. § 48 der Finanzgerichtsordnung i.d.F. des Art. 27 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes gilt auch für im Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 01.01.2024 bereits anhängige Klageverfahren.
Rechtsprechung - privater Bereich
Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001
BFH, Urteil vom 01.08.2024, VI R 52/20
Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht ‑ jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat ‑ die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen.
Nachhaltige Erfindertätigkeit
BFH, Beschluss vom 08.10.2024, VIII B 73/23 (NV)
1. Eine nachhaltige und damit steuerbare Erfindertätigkeit kann vorliegen, wenn der Erfinder oder sein Patentanwalt im Verfahren auf Erteilung des Patents die technische Verwertungsreife der Erfindung fördern. Hiervon abzugrenzen ist die typische Tätigkeit des Patentanwalts im Verfahren auf Erteilung des Patents, die keine erfinderische Tätigkeit darstellt.
2. Hat das Finanzgericht (FG) keine Grundsätze aufgestellt, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichen, kann die Zulassung wegen Divergenz nicht mit der Begründung erreicht werden, ein anderes FG sei in derselben Frage von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs abgewichen.
Steuerfreie Photovoltaikanlagen und nachlaufende Betriebsausgaben
FG Nürnberg, Urteil vom 19.09.2024, 4 K 1440/23; Revision zugelassen
1. § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält ein Gewinnermittlungsverbot und keine bloße Befreiung von der Pflicht zur Gewinnermittlung. Damit dürfen nach Einführung der Steuerbefreiung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Betriebsausgaben mehr abgezogen werden, selbst wenn diese auf steuerpflichtige Einnahmen früherer Veranlagungszeiträume entfallen.
2. Das Gewinnermittlungsverbot in § 3 Nr. 72 EStG gilt für Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen, deren Einnahmen steuerfrei gestellt sind. Betriebsausgaben wie Umsatzsteuernachzahlungen aus früheren Jahren unterliegen ebenfalls dem Abzugsverbot, wenn die Einnahmen im aktuellen Veranlagungszeitraum steuerfrei sind.
3. Ein Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip liegt nicht vor, da das Gewinnermittlungsverbot dem gesetzgeberischen Ziel dient, bürokratische Hürden für kleinere Photovoltaikanlagen abzubauen und damit die Energiewende zu fördern.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
BFH, Urteil vom 13.08.2024, IX R 6/23
1. Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
2. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das FA ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.
3. Die Übersendung der Mietverträge an das FA ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig.
Finanzverwaltung
Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024
BMF, Mitteilung vom 18.10.2024
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.
Pilotprojekt: Eichenzell versendet hessenweit ersten digitalen Gewerbesteuerbescheid
Finanzministerium Hessen, Pressemitteilung vom 21.10.2024
Hessen hat den digitalen Gewerbesteuerbescheid für ganz Deutschland mitentwickelt und damit eine langjährige Forderung von Wirtschaftsverbänden aufgegriffen. Nun hat Eichenzell als erste hessische Kommune im Pilotprojekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ einen Bescheid für eine Vorauszahlung an einen Steuerberater elektronisch versendet.
New Publications on the Internet
Annual Tax Act 2024 and Exemption of the Existence Minimum 2024
BDO Website, Insight
The German Federal Parliament passed both the Annual Tax Act 2024 and the Act on Tax Exemption of the Existence Minimum 2024 on October 18, 2024.
S.O.S. Staying abroad
BDO Website, Insight
The tax challenges of the internationalization of family businesses are described.