Tax and Legal UPDATE KW 45-2024

Tax and Legal UPDATE KW 45-2024

Neueinstellungen im Internet

Das BMF-Schreiben zur eRechnung ist da - was Sie jetzt wissen müssen
BDO Website, Web Seminar am 12.11.2024 (Wiederholungstermin)
BMF, Schreiben vom 15.10.2024

eRechnung ab 2025: So gelingt die Umstellung
BDO Website, Insight

Das Ende der Papierrechnung im B2B-Bereich steht bevor – ab 2025 wird die elektronische Rechnung, die eRechnung, zur Pflicht. Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig umstellen, könnten sich bald im Steuer-Dschungel wiederfinden und wertvolle Vorteile verspielen.

Die eRechnung in Deutschland – Was Sie jetzt in der Immobilienbranche wissen müssen
BDO Website, Insight

Auch die Immobilienbranche wird sich mit angepassten und vielleicht auch neuen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Einführung der eRechnung ab dem 01.01.2025 zu befassen haben.

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen (§ 257 Abs. 4 HGB) durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz
BDO Website, National Office Tax & Legal, Insight - Update
BDO Website, Technical Accounting Center of Excellence, Insight

Am 29.10.2024 wurde das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vom 26.09.2024 (Bürokratieentlastungsgesetz IV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ändert u.a. eine Regelung innerhalb des HGB, die die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen zum Gegenstand hat.

Zukunft sichern durch Sanierung
BDO Website, Insight unseres Kooperationspartners BDO Restructuring GmbH

Don’t Panic: Überlebenstipps für Cyber-Notfälle
BDO Website, Web Seminar am 13.11.2024 unseres Kooperationspartners BDO Cyber Security GmbH

Quo Vadis Gemeinnützigkeit?
BDO Website, Web Seminar am 20.11.2024

 

Gesetzgebung

DAC 8-Umsetzungsgesetz
BMF, Mitteilung vom 04.11.2024 und Referentenentwurf vom 25.10.2024

Die DAC 8 werden mittels eines Artikelgesetzes umgesetzt, welches als Kernstück ein neues, eigenständiges Stammgesetz (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz - KStTG) mit Regelungen zu Sorgfalts- und Meldepflichten von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und dem automatischen Austausch der gemeldeten Informationen beinhaltet.

Daneben werden weitere DAC 8-Regelungen in Bezug auf bestehende Instrumente der Amtshilfe durch die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes, des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes, der Abgabenordnung und des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes umgesetzt. Darüber hinaus wird das Finanzverwaltungsgesetz geändert, um der Erweiterung der Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) durch das KStTG Rechnung zu tragen.

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
BMF, Pressemitteilung vom 06.11.2024

Fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen sind nur mit einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu gewährleisten. Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat dabei eine zentrale Rolle.

Digitalisierung beim Grundstückskauf
BMJ, Pressemitteilung und Referentenentwurf vom 05.11.2024 

Der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare sieht vor, dass Grundstückskaufverträge künftig komplett digital vollzogen werden sollen. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.

Gebäudetyp-E-Gesetz
BMJ, PressemitteilungRegierungsentwurf und Informationspapier vom 06.11.2024

Der Wohnungsneubau in Deutschland ist aus einer Vielzahl von Gründen schwieriger geworden, unter anderem wegen gestiegener Baukosten. Die hohen Baukosten sind auch darauf zurückzuführen, dass sich die Baustandards in den letzten Jahrzehnten ständig erhöht haben und weiter ansteigen. Unter dem Schlagwort „Gebäudetyp E“ wird daher gefordert, Bauen in Deutschland einfacher, innovativer und kostengünstiger zu ermöglichen.

Modernisierung des Computerstrafrechts
BMJ, PressemitteilungReferentenentwurf und Informationspapier vom 04.11.2024

Ziel des Referentenentwurfs ist die klare gesetzliche Abgrenzung von nicht zu missbilligendem Handeln der IT-Sicherheitsforschung einerseits von strafwürdigem Verhalten andererseits. Der Entwurf soll die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen und zudem bei schweren Begehungsformen, bei denen zum Beispiel kritische Infrastrukturen gefährdet oder beeinträchtigt werden, den Strafrahmen erhöhen.

Digitalisierung und Bürokratieabbau im Genossenschaftsrecht
BMJ, Pressemitteilung und Regierungsentwurf vom 06.11.2024

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Damit sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften im Hinblick auf die Digitalisierung, Steigerung der Rechtsformattraktivität und Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung verbessert werden.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung zum 01.01.2025
Bundesregierung, Mitteilung vom 06.11.2024 und Verordnung vom 26.09.2024

Das Bundeskabinett hat die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Der Bundesrat muss ihr noch zustimmen, sodass die Verordnung zum 01.01.2025 in Kraft treten kann.

 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit
BFH, Urteil vom 04.09.2024, XI R 15/24

1. Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

2. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.

3. Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht.

 

Rechtsprechung - privater Bereich

Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen
BFH, Urteil vom 10.07.2024, III R 2/23

1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden.

2. Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind.

3. Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.

4. Aus A 19.4 Abs. 5 Satz 7 und dem Vorwort der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 17.09.2021 kann nicht abgeleitet werden, dass die Verwaltung sich selbst binden wollte, die Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG bereits für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020 als Schätzungsregelung anzuwenden.

Anwendungsvorrang der Schenkungssteuer bei unverzinslicher Stundung eines Kaufpreises im Rahmen einer Ratenzahlungsabrede
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.09.2024, 4 K 34/24; Revision BFH VIII R 30/24

1. Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben (Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BFH z.B. BFH, Urteil vom 14.07.2020, VIII R 3/17).

2. Zur Berechnung des Kapitalertrags sind die Kaufpreisraten gemäß § 12 Abs. 3 BewG in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufzuteilen, wobei im Streitfall offenbleiben kann, ob der gesetzliche Zinssatz gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BewG in Höhe von 5,5 % in den Jahren 2021 und 2022 noch als verfassungsgemäß qualifiziert werden kann.

3. Wird der Zins- bzw. Kaufpreisvorteil aus der Ratenzahlungsabrede z.B. im Rahmen eines Angehörigenvertrages ausdrücklich verschenkt und ist die Schenkung als freigebige Zuwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 ErbStG zu qualifizieren, dann tritt die Ertragsbesteuerung des Zinsanteils rechtssystematisch zurück (Abweichung von FG Köln, Urteil vom 27.10.2022, 7 K 2233/20).

Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen
FG Sachsen, Mitteilung vom 05.11.2024

Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen vom 01.10.2024, 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23, die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt.

Mit diesen Entscheidungen schließt das FG Sachsen an sein rechtskräftiges Urteil vom 24.10.2023, 2 K 574/23, an. Wegen des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers dürfe dieser die erforderliche Bewertung der Grundstücke möglichst einfach und praktikabel gestalten und hierbei individuelle Bewertungsfaktoren unberücksichtigt lassen.

 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG
BFH, Beschluss vom 21.10.2024, VIII B 99/23 (NV)

1. § 2 Abs. 5 Buchst. c des Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetzes (HmbZWStG) verletzt Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht dadurch, dass die Vorschrift keine Ausnahme von der Steuerpflicht für eine aus beruflichen Gründen unterhaltene Zweitwohnung vorsieht, die ein lediger Steuerpflichtiger innehat, der die wesentlichen familiären Beziehungen am Ort der Hauptwohnung unterhält.

2. Die Belastung mit Zweitwohnungsteuer hat keine objektiv berufsregelnde Tendenz und greift nicht in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein.

 

Sonstiges

Council of the EU agrees on VAT in the digital age package
European Council, Press release dated 05.11.2024

The Council reached an agreement on new measures that will bring the EU's value added tax (VAT) rules into the digital age. With new rules on electronic invoices and real-time data reporting, as well as business carried out through digital platforms, this package of legislation will fight tax fraud, support businesses and promote digitalisation.

DStV begrüßt Einigung über Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
DStV, Pressemitteilung vom 06.11.2024

Der Rat der EU hat sich über das lange verhandelte Gesetzespaket zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter geeinigt. Durch die Einigung können die ausgehandelten Fristen zur Einführung der rechtlichen Neuerungen gehalten werden. Der DStV begrüßt die damit erzielte Rechtssicherheit.

Fragen und Antworten zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
BMF, Mitteilung vom 01.11.2024

 

New Publications on the Internet

eInvoicing in Germany – All you need to know in the real estate industry
BDO Website, Insight

Germany is introducing eInvoicing (in German: eRechnung) as of 1 January 2025. The real estate industry will also have to deal with new and adapted procedures.

Shortening of retention periods (Section 257 (4) HGB) by the 4th Bureaucracy Relief Act
BDO Website, Insight

On October 29, 2024, the Fourth Act to Relief Bureaucracy for Citizens, Businesses and the Administration of September 26, 2024 (Bureaucracy Relief Act IV) was published in the Federal Law Gazette. Among other things, it amends a regulation within the German Commercial Code (HGB) that deals with commercial law retention periods.

Securing the future through restructuring
BDO Website, Insight by our partner BDO Restructuring GmbH