Tax and Legal UPDATE KW 4

Neueinstellungen im Internet

Beschränkte Steuerpflicht bei der Überlassung oder Übertragung von in inländischen Registern eingetragenen Rechten
BDO Website, Insight (dt./engl.)

Förderung der E-Mobilität: Zuschüsse und steuerliche Aspekte
BDO Website, Insight (dt.-aktualisiert/engl.-neu)

ErbSt: Kein „Einstiegstest“ bei der Übertragung von Anteilen an gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften
BDO Website, Insight

Fristen nach StromStG, EEG u.a. im KJ 2022
BDO Website, Insight (dt./engl.)

Global R&D tax credits and incentives
BDO Global, Overview and interactive tool

R&D tax relief is available in a host of jurisdictions around the world. To find out more about the different R&D incentives available globally, BDO has developed an interactive tool.  Our interactive tool provides a high-level summary of the rates available in many global locations as well as a simple means of comparison between these key jurisdictions.

Pillar Two Implementation in the EU and the broader Global and US perspective*
BDO Global, Webinar on 09.02.2022

The OECD’s inclusive framework rules, published in December 2021, led to a proposal by the European Union for the Pillar Two implementation in the form of EU directive to ensure that large MNCs pay a 15% minimum tax rate in jurisdictions where they operate. In Europe and around the world, many technical points require further attention as domestic legislators and administrations consider the policy and implementation challenges ahead.

The webinar will be hosted by Stephanie Pronk with speakers Kristy Jonas (European Commission), Arjan van der Linde (General Electric), Monika Loving (BDO USA) and Ross Robertson (BDO UK) as they explore the proposal from different perspectives.

Rechtsprechung – gewerblicher Bereich

Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts
BFH, Beschluss vom 15.09.2021, XI R 12/21 (XI R 25/19)

Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung
BFH, Urteil vom 28.09.2021, VIII R 25/19

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gem. seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen.

Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 11 Abs. 1 S. 1 EStG.

Rechtsprechung – privater Bereich

Abfindungszahlung im Scheidungsfall
BFH, Urteil vom 01.09.2021, II R 40/19

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung
BFH, Urteil vom 01.09.2021, III R 54/20 (NV)

Kinderbetreuungskosten sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln.

Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird.

Rechtsprechung – Verfahrensrecht

Keine Korrekturmöglichkeit für Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer, wenn Gewerbesteuerfestsetzung unterbleibt
BFH, Urteil vom 28.10.2021, IV R 12/19 (NV)

Ist bei der Feststellung der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer nach § 35 Abs. 2 S. 1, Abs. 4 EStG die festzusetzende Gewerbesteuer nach § 155 Abs. 2, § 162 Abs. 5 AO geschätzt worden, kann diese Feststellung weder gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO (Anpassung an einen Grundlagenbescheid) noch gemäß § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (rückwirkendes Ereignis) geändert werden, wenn die zuständige Behörde die Festsetzung der betreffenden Gewerbesteuer versäumt und deshalb Festsetzungsverjährung eintritt.

EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen
FG Köln, Urteil vom 17.01.2021, Az. 2 K 1544/20, Mitteilung vom 25.01.2022

Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, daher ist die Norm nur eingeschränkt anwendbar. Demnach entschied das FG, dass ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch zu verzinsen ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das BZSt hat gegen das Urteil Revision eingelegt.

Finanzverwaltung

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
BMF, Schreiben vom 12.01.2022, Gz. IV A 3 - S 0062/21/10007

Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO
BMF, Schreiben vom 11.01.2022, Gz. IV A 3 - S 0550/21/10001

Das Schreiben erläutert die Auswirkungen des durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz geänderten § 55 Absatz 4 InsO und ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung ab dem 01.01.2021 beantragt wurde.

Lizenzschranke gem. § 4j EStG

Das (anteilige) Abzugsverbot für Aufwendungen aus einer Rechteüberlassung unter nahestehenden Personen greift nicht, wenn die korrespondierenden Einnahmen des Gläubigers zwar einer niedrigen Besteuerung im Rahmen einer Präferenzregelung unterliegen, jene aber dem sog. Nexus-Approach der OECD entspricht.

  • Anwendungsfragen
    BMF, Schreiben vom 05.01.2022, Gz. IV C 2 - S 2144-g/20/10002
    Das BMF stellt seine Auffassung zu den maßgeblichen Regelungsgrundlagen dar, insbesondere zu: Präferenzregelung, Regelbesteuerung und die Abweichung davon, niedrige Besteuerung, Nexus-Konformität, IP- und sonstige Präferenzregime und Beweislastverteilung.
  • Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen
    BMF, Schreiben vom 06.01.2022, Gz. IV C 2 - S 2144-g/20/10002
    Das BMF listet für die Veranlagungszeiträume 2018 bis 2020 nicht dem Nexus-Approach entsprechende oder noch nicht ausreichend geprüfte Präferenzregelungen verschiedener Länder auf.

Billigkeitsmaßnahmen bei der Lohnsummenregelung der ErbSt-Vergünstigungen
BDO Website, Insight

Die erb- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen setzt voraus, dass innerhalb der sog. Behaltensregelungen die Mindestlohnsumme nicht unterschritten wird; anderenfalls vermindert sich der Verschonungsabschlag. Angesichts der mit der Corona-Pandemie verbundenen Folgen und deren immer noch unklaren weiteren Verlauf und Dauer soll die sog. Lohnsummenregelung krisengerechter ausgestaltet bzw. die ausschließlich pandemiebedingten Folgen für die Steuerpflichtigen abgemildert werden.

Im Einzelfall kann deshalb eine abweichende Steuerfestsetzung erfolgen, betroffenen Steuerpflichtigen ein Steuererlass aus sachlichen Gründen gewährt werden oder auf Antrag eine Stundung weitergewährt werden, wenn das Unterschreiten der Mindestlohnsumme zum vorzeitigen Ende einer Stundung führt.

Corona-Krise

Sonderregelung in der Überbrückungshilfe IV für freiwillige Betriebsschließungen verlängert
BMWK, Mitteilung vom 26.01.2022; DStV, Mitteilung vom 27.01.2022

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können nun vom 01.01 bis 28.02.2022 die Überbrückungshilfe IV beantragen.

Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
BGH, Pressemitteilung vom 26.01.2022 zum Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen.

 

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