Tax and Legal UPDATE KW 44-2024
Tax and Legal UPDATE KW 44-2024
Neueinstellungen im Internet
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung: Schädliche Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung
BDO Website, Insight
Nach dem Urteil des FG Hamburg vom 15.05.2024, Az. 2 K 76/22 (rechtskräftig), handelt es sich bei einer neben einem Lastenaufzug in einer Lagerhalle installierten Paletten-Förderanlage um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ausschließt.
Bundesrat stimmt Bürokratieabbau zu – Ende des Schriftformerfordernisses im Arbeitsrecht?
BDO Legal, Insight
Zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze sehen vor, dass Verträge, Anträge oder Nachweise der Schriftform (handschriftliche Unterzeichnung) bedürfen. Dieser bürokratische Aufwand wird mit Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV - in weiten Teilen voraussichtlich zum 01.01.2025 - verringert. Die wesentlichen Erleichterungen für das Arbeitsrecht stellen die Expertinnen und Experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor.
Anstieg der Umlagen für Strom
BDO Legal, Insight
Die vier bundesweit zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (Amprion, Tennet TSO, TransnetBW, 50 Hertz Transmission) haben am 25.10.2024 die ab dem 01.01.2025 geltenden Umlagen auf Strom bekannt gegeben. Die Energierechtsexpertinnen und -experten unseres Kooperationspartners BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellen die damit verbundenen Folgewirkungen vor.
Gesetzgebung
Mindestlohn und Minijob 2025
Minijob-Zentrale, Mitteilung vom 24.10.2024
Ab 2025 ändert sich der Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt. Die Minijob-Zentrale zeigt auf, was neu ist, wie sich die Änderungen auf Minijobs auswirken und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber unbedingt beachten müssen.
Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
BMAS, Mitteilung vom 31.10.2024
Zum 01.11.2024 tritt die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Diese Mindeststundenentgelte gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung gilt bis zum 30.09.2025.
Gesetz zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
BMJ, Pressemitteilung, Referentenentwurf und Informationspapier vom 25.10.2024
Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2028 verlängern können. An die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse sollen künftig höhere Anforderungen gestellt werden als bislang.
Neuordnung und Anpassung von Vorschriften im Berufsrecht der Rechtsanwälte und weiterer rechtsberatender Berufe
BMJ, Pressemitteilung und Referentenentwurf vom 25.10.2024
Verschiedene Regelungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe sollen neu strukturiert, vereinheitlicht und verständlicher gestaltet werden. Erfasst von der Neuordnung sind vor allem Regelungen für die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern, aber auch solche zu den Vorstandswahlen der Kammern und zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Gerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor.
Übermittlung von elektronischen Akten von Behörden an die Gerichte
BMJ, Pressemitteilung und Referentenentwurf vom 28.10.2024
Der Umgang mit elektronischen Behördenakten soll für die Gerichte erleichtert werden. Die Standards für die Übermittlung an die Gerichte sollen vereinheitlicht werden.
Eckpunkte zur einheitlichen Nutzung der E-Gesetzgebung
Deutscher Bundestag, Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 18.10.2024
Im Rahmen des Projekts „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes“ (E-Gesetzgebung), einer IT-Maßnahme des Programms Dienstekonsolidierung Bund, soll das Rechtsetzungsverfahren des Bundes vollständig elektronisch, medienbruchfrei und interoperabel abgebildet werden. Dadurch soll die Gesetzgebungsarbeit effizienter und zukunftssicherer werden
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Mehrwertsteuerliche Einordnung des Umsatzes bei der Aufladung von Elektrofahrzeugen
EuGH, Urteil vom 17.10.2024, C-60/23
1. Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung ist dahin auszulegen, dass die Lieferung von Elektrizität zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs an einem Ladepunkt, der zu einem öffentlichen Ladepunktnetz gehört, eine Lieferung von Gegenständen im Sinne von Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie darstellt.
2. Art. 14 der Richtlinie 2006/112 in der durch die Richtlinie 2009/162 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung ist dahin auszulegen, dass die Aufladung eines Elektrofahrzeugs bei einem Netz öffentlicher Ladepunkte, zu dem der Nutzer über einen Vertrag Zugang hat, den er mit einer von dem Netzbetreiber verschiedenen Gesellschaft abgeschlossen hat, bedeutet, dass die verbrauchte Elektrizität als in einem ersten Schritt vom Netzbetreiber an die Gesellschaft, die den Zugang zu diesem Netz anbietet, und in einem zweiten Schritt von dieser Gesellschaft an den Nutzer geliefert gilt, auch wenn Letzterer über Menge, Zeitpunkt und Ort der Aufladung sowie über die Art der Verwendung der Elektrizität entscheidet, wenn diese Gesellschaft im Rahmen eines Kommissionsvertrags im Sinne von Art. 14 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 in geänderter Fassung im eigenen Namen, aber für Rechnung des Nutzers tätig wird.
Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle
BFH, EuGH-Vorlage vom 06.08.2024, VII R 27/21
1. Steht es der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Durchführung einer passiven Veredelung gemäß Art. 145 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) beziehungsweise Art. 259 Abs. 1 des Zollkodex der Union (UZK) entgegen, wenn die Zollanmeldung für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr von einer Zollstelle angenommen wurde, die nicht als Zollstelle für die Überführung in das Zollverfahren in der Bewilligung der passiven Veredelung nach Art. 85 in Verbindung mit Art. 84 Abs. 1 Buchst. b fünfter Anstrich ZK beziehungsweise Art. 211 Abs. 1 Buchst. a UZK genannt ist?
2. Ist Art. 150 Abs. 2 ZK dahingehend auszulegen, dass sich diese Vorschrift nur auf die Verpflichtungen bezieht, die nach der Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Zollverfahren der passiven Veredelung bestehen, oder gilt Art. 150 Abs. 2 ZK bereits für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abgabe der Zollanmeldung zur Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in die passive Veredelung?
3. Ist Art. 86 Abs. 6 UZK entsprechend anzuwenden, wenn die Zollschuld gemäß Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK durch Überführung beziehungsweise Überlassung von Veredelungserzeugnissen zum zollrechtlich freien Verkehr entstanden ist?
Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte
BFH, Urteil vom 05.06.2024, I R 32/20
1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter.
2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes ‑‑GewStG‑‑), ist auch dann vorzunehmen, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (Joint Audit) die deutschen und die ausländischen Finanzbehörden auf eine vollständige Besteuerung durch Deutschland verständigt haben.
3. Der Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks durch ein gewerbliches Unternehmen unterfällt auch dann vollständig Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen), wenn die Bebauung vom Unternehmen selbst durchgeführt und das Grundvermögen dem Umlaufvermögen zugeordnet worden ist.
Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist von fünf auf zehn Jahre bei vor dem 01.07.2021 verwirklichten Erwerbsvorgängen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2024, 11 V 1325/24 A (GE), Beschwerde zugelassen
Die zehnjährige Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG findet nach den einfachgesetzlichen Anwendungsvorschriften in § 23 Abs. 18 und Abs. 24 GrEStG auf Erwerbsvorgänge vor dem 01.07.2021 entgegen der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder in ihren gleich lautenden Erlassen zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG vom 05.03.2024 noch keine Anwendung.
Rechtsprechung - privater Bereich
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen
BFH, Urteil vom 13.08.2024, IX R 29/23
1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts.
2. Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Dies gilt nicht für solche Aufwendungen, die zwar ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte und in einem solchen Fall als Werbungskosten abziehbar wären.
AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage
BFH, Beschluss vom 15.10.2024, III B 24/24 (AdV)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.
Finanzverwaltung
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
BMF, Mitteilung vom 24.09.2024
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 wird bekannt gemacht.
Sonstiges
Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen
BMF, Pressemitteilung vom 29.10.2024
Ab dem 01.11.2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Neues Rückmeldeverfahren der NRW-Soforthilfe 2020 startet
Wirtschaftsministerium NRW, Pressemitteilung vom 29.10.2024
Das neue Rückmeldeverfahren der NRW-Soforthilfe 2020 betrifft nur Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger, deren Förderverfahren bisher nicht abgeschlossen ist. Die Rückmeldefrist endet am 26.02.2025. Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen.
Strategie „Zoll 2030“
BMF, Pressemitteilung vom 30.10.2024
Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Auch sollen Prozesse innerhalb der Zollverwaltung effizienter gestaltet und stärker automatisiert werden. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.
Aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle
BZSt, Mitteilung vom 30.10.2024
Das BZSt hat die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle 2025.1 veröffentlicht.
New Publications on the Internet
Extended trade tax reduction: harmful co-leasing of operating equipment
BDO Website, Insight
According to the judgment of the Hamburg Fiscal Court of May 15, 2024, case reference 2 K 76/22 (final), a pallet conveyor system installed in a warehouse next to a freight elevator is a piece of operating equipment whose co-leasing excludes the extended reduction in accordance with § 9 no. 1 sentence 2 of the German Trade Tax Act.