Neueinstellungen im Internet
Das Mindestlohnanpassungsgesetz: Änderungen ab 1. Oktober 2022
BDO Website, Insight – Deutsch / Englisch
Ukraine-Krieg: Worauf Sie bei den Sanktionen achten sollten
BDO Website, Insight – Update
Gesundheitswirtschaft August 2022
BDO Legal, Legal News
Steuerrecht für Kirchen
Web Seminar am 05.09.2022
Steuerrecht für Kammern
Web Seminar am 07.09.2022
Gesetzgebung
Bekämpfung von Finanzkriminalität
BMF, Eckpunktepapier vom 23.08.2022
Mit den vorgestellten Eckpunkten unterstreicht das BMF die hohe Priorität eines entschlossenen Vorgehens gegen Finanzkriminalität. Dazu soll eine neue Bundesbehörde eingerichtet werden, die die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die effektive Sanktionsdurchsetzung steuert, Kompetenzen bündelt und zentrale Akteure vernetzt. Des Weiteren sollen hoch qualifizierte Finanzermittler ausgebildet und die Digitalisierung von Registern vorangetrieben werden.
Weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen
BMWK, Verordnungen zu kurz- und mittelfristigen Maßnahmen vom 24.08.2022
Die beschlossenen Energiesparmaßnahmen sollen kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden.
Beihilfe für energieintensive Unternehmen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.08.2022
Energieintensive Unternehmen in Deutschland können für höhere Strompreise aufgrund indirekter Emissionskosten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems teilweise entschädigt werden. Die Europäische Kommission hat eine entsprechende deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
Dt. BT, Entwurf vom 10.08.2022
Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll künftig elektronisch und nicht wie bisher im gedruckten Bundesgesetzblatt erfolgen.
Rechtsprechung – gewerblicher Bereich
Belastung der Dividenden bei Versorgungswerken
BFH, Urteil vom 17.05.2022, VIII R 2/18
Es verletzt nach der im Jahr 2010 geltenden Rechtslage nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass Dividenden, die ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk von inländischen Kapitalgesellschaften in seinem gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 KStG steuerbefreiten BgA bezieht, für Körperschaftsteuerzwecke gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 KStG einem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug von den Bruttoeinnahmen mit einer teilweisen Abstandnahme auf drei Fünftel des Steuerabzugs unterliegen.
Rechtsprechung – privater Bereich
Dispositionsbefugnis des zuerst Bedachten bei Kettenschenkung
BFH, Beschluss vom 28.07.2022, II B 37/21 (NV)
Wird ein Gegenstand in der Weise verschenkt, dass der erste Empfänger ihn unmittelbar darauf an einen Dritten weiterreicht, ist im Verhältnis Zuwendender/erster Empfänger zu prüfen, ob bereits zivilrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vorliegt.
Anderenfalls ist im Verhältnis erster Empfänger/zweiter Empfänger bzw. Dritter zu prüfen, ob dem ersten Empfänger eine Dispositionsbefugnis über den Gegenstand verbleibt. Fehlt es daran, liegt steuerrechtlich eine Schenkung unmittelbar an den Dritten vor.
Werden die beiden Verträge in einer Urkunde zusammengefasst oder in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Urkunden abgeschlossen, muss sich die Dispositionsbefugnis eindeutig aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben.
Rechtsprechung – Verfahrensrecht
Höhe der Gebühr bei Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft
BFH, Urteil vom 04.05.2022, I R 46/18
Im Fall der Rücknahme eines Antrags auf verbindliche Auskunft führt AEAO zu § 89 Nr. 4.5.2 nicht zu einer Ermessensreduzierung auf Null in der Weise, dass die Gebührenermäßigung (§ 89 Abs. 7 Satz 2 AO) nach den Maßgaben der Bemessung einer Zeitgebühr auszurichten ist.
Sonstiges
Änderungen ab Oktober bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Spitzenverbände der Sozialversicherung, „Geringfügigkeits-Richtlinien“ vom 16.08.2022
Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aufgrund der anstehenden Änderungen im Bereich der Minijobs überarbeitet und in einigen Punkten auch verschärft. Ab Oktober 2022 gilt für Minijobs eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat.
Bitte beachten Sie auch unseren aktuellen Insight zum Mindestlohnanpassungsgesetz.
Fristverlängerung für Abgabe der Grundsteuerwerterklärung gefordert
BdSt, Pressemitteilung vom 22.08.2022
Bekanntermaßen sind die Erklärungen zum Grundsteuerwert bis zum 31.10.2022 abzugeben. Bundesfinanzminister Lindner hat nunmehr eine darüber hinausgehende Fristverlängerung in Aussicht gestellt. Der Bund der Steuerzahler wird konkret und fordert eine Abgabefrist bis mindestens Ende Januar 2023.
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