Tax & Legal UPDATE KW 06-2025
Tax & Legal UPDATE KW 06-2025
Neueinstellungen im Internet
Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
BDO Website, Insight
Nach der BSG-Entscheidung vom 05.11.2024 (Az. B 12 BA 3/23 R) ist es von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, ob die lehrende Tätigkeit als Dozent bei entsprechender Vereinbarung als selbständig anzusehen ist.
Neue Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler
BDO Website, Insight
Durch die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurden die regulatorischen Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) umgesetzt und erweiterte Pflichten in die FinVermV aufgenommen.
Gesetzgebung
Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung ab 2025
Dt. Bundesbank, Aktuelle Informationen
Mit Beginn des Jahres 2025 sind zahlreiche Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten, u.a. wurden die Meldeschwellen angehoben, Papiervordrucke abgelöst und Meldefristen harmonisiert.
Änderungsvorschläge im Mietrecht
Bundestag, Meldung vom 05.02.2025
Mit zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung soll zum einen die sog. Mietpreisbremse verlängert werden, zum anderen sind Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete geplant.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen; Berücksichtigung eines Holdingabschlags
BFH, Urteil vom 25.09.2024, II R 49/22; Pressemitteilung vom 06.02.2025
1. Der gemeine Wert eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft lässt sich nur dann nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ableiten, wenn die Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgt, der die marktwirtschaftlichen Grundsätze von Angebot und Nachfrage vollzieht. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
2. Ein über die Jahre gleichbleibender pauschaler Holdingabschlag ist bei der Ableitung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft nicht zu berücksichtigen, wenn er nicht auf der konkreten Beschaffenheit des Wirtschaftsguts beruht und nicht auszuschließen ist, dass mit diesem auch persönliche Verfügungsbeschränkungen des Anteilsinhabers abgegolten werden sollen.
Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten
BFH, Urteil vom 25.09.2024, II R 15/21
1. Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG möglich ist.
2. Zur Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen zwischen fremden Dritten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG können solche Verkäufe nicht herangezogen werden, bei denen über Jahre hinweg regelmäßig derselbe Preis zugrunde gelegt wird.
Änderung der Gewinnermittlungsart
BFH, Urteil vom 27.11.2024, X R 1/23
1. Die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist der gesetzessystematische Regelfall. Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt nur bei Erfüllung der in § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen in Betracht.
2. Ein nicht buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger hat sein Wahlrecht auf Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich wirksam ausgeübt, wenn er eine Eröffnungsbilanz aufstellt, eine kaufmännische Buchführung einrichtet und aufgrund von Bestandsaufnahmen einen Abschluss macht. Der Abschluss ist in dem Zeitpunkt erstellt, in dem der Steuerpflichtige ihn fertiggestellt hat und objektiv erkennbar als endgültig ansieht.
3. Der Steuerpflichtige bleibt für den betreffenden Gewinnermittlungszeitraum an die einmal getroffene Wahl gebunden, es sei denn, er legt eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und einen vernünftigen wirtschaftlichen Grund für den Wechsel dar.
4. § 177 Abs. 1 AO enthält keine selbständige Rechtfertigung, die getroffene Wahl der Gewinnermittlungsart zu ändern.
Zum steuerfreien Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG
BFH, Urteile vom 10.10.2024, IV R 1/22 und IV R 2/22 (NV)
1. Die gesonderte Feststellung gemäß § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eigenständigen Verwaltungsakt und wird bei einer Mitunternehmerschaft einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO). Dieser Feststellungsbescheid ist als Grundlagenbescheid für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bindend (§ 182 Abs. 1 Satz 1 AO).
2. Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (UStAusfVerm/StRÄndG) oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des UStAusfVerm/StRÄndG ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO.
Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung
BFH, Beschluss vom 04.09.2024, XI R 25/21
1. Pensionsrückstellungen sind dem Grunde nach auch für erteilte Versorgungszusagen im Sinne des § 6a Abs. 1 EStG zu bilden, die einen rechtsverbindlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Versorgungsfalls unter der aufschiebenden Bedingung einräumen, dass sich die Höhe der zugesagten Leistung danach richtet, welchen Wert eine Rückdeckungslebensversicherung, die in Fondsanteile investiert, beim Eintritt des Versorgungsfalls hat.
2. Der Teilwert einer Pensionsverpflichtung richtet sich auch bei beitragsorientierten Leistungszusagen ohne garantierte Mindestleistung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG für den Teil der Versorgungszusage, der auf einer Zusage im Rahmen einer Entgeltumwandlung im Sinne von § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung beruht, und im Übrigen nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Der Teilwert ist nicht abweichend von § 6a Abs. 3 EStG mit dem jeweils aktuellen Wert der Rückdeckungslebensversicherung (beziehungsweise der Fondsanteile) zum jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten.
Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG
BFH, Urteil vom 12.12.2024, IV R 24/22
Die gesellschafterbezogene und rechtsträgerübergreifende Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG führt durch die (erfolgsneutrale) Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts bei der übernehmenden Personengesellschaft dazu, dass sich das Kapitalkonto im Sinne von § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe der übertragenen stillen Reserven reduziert.
Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist
BFH, Urteil vom 21.11.2024, IV R 26/22
1. Wird an einem Mitunternehmeranteil eine atypische Unterbeteiligung begründet, entsteht eine weitere Mitunternehmerschaft in Gestalt der Unterbeteiligungsgesellschaft und damit eine (zumindest) doppelstöckige Mitunternehmerschaft.
2. Veräußert der Hauptbeteiligte seinen Anteil an der Personengesellschaft (Hauptgesellschaft), unterliegt der Veräußerungsgewinn § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Dies gilt sowohl für den auf den Unterbeteiligten entfallenden Veräußerungsgewinn als auch für den Veräußerungsgewinn, der auf den "unbelasteten" Gesellschaftsanteil entfällt.
3. Der Anwendung des § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG steht nicht entgegen, dass es sich bei der Unterbeteiligungsgesellschaft um eine reine Innengesellschaft (ohne Gesellschaftsvermögen) handelt.
Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung
BFH, Urteil vom 30.10.2024, II R 14/23
1. Eine grunderwerbsteuerbare Anteilsvereinigung durch Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf eine niederländische Stiftung ("stichting") ist nicht nach § 5 Abs. 1 GrEStG steuerfrei, wenn der Rechtstypenvergleich ergibt, dass die Stiftung ihrer rechtlichen Struktur nach nicht mit einer Gesamthandsgemeinschaft nach innerstaatlichem Recht vergleichbar ist.
2. Beruht die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft auf eine niederländische Stiftung ("stichting") weder auf einer Sacheinlage- oder Beitragsverpflichtung noch auf einer anderweitigen gesellschaftsvertraglichen Grundlage, da die "stichting" weder Gesellschafter noch Anteilseigner hat, sind die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG nicht gegeben.
GmbH-Geschäftsführer bei mittelbarer Beteiligung an einer Holding sozialversicherungspflichtig
BSG, Urteil vom 20.02.2024, B 12 KR 1/22 R
Ein GmbH-Geschäftsführer ist auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er zwar nicht direkt an der GmbH beteiligt ist, aber zusammen mit seiner Ehefrau jeweils 50 Prozent der Anteile an einer Holding-GmbH hält, die wiederum mit 50 Prozent an der GmbH beteiligt ist. Die gleichberechtigte Vertretung eines Gesellschafters durch mehrere Personen zieht die Möglichkeit einer uneinheitlichen Stimmabgabe bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung nach sich, die hier zum Ausschluss einer hinreichenden Rechtsmacht des Geschäftsführers führt.
Widerruf und Rückforderung ausbezahlter Corona-Soforthilfe rechtmäßig
VG Würzburg, Urteil vom 13.01.2025, W 8 K 24.642; Pressemitteilung vom 30.01.2025
Ein Widerrufsbescheid, mit dem die Bewilligung einer Corona-Soforthilfe widerrufen und die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von EUR 7.500,00 in vollem Umfang zurückgefordert wurde, ist in rechtlicher Hinsicht im zugrundeliegenden Fall einer Zahnarztpraxis nicht zu beanstanden.
Rechtsprechung - privater Bereich
Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein
BFH, Urteil vom 19.11.2024, VIII R 8/22
BDO Website, Insight
1. Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 - VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34).
2. Die Anschaffungskosten der Darlehensforderung, auf die unter Besserungsvorbehalt verzichtet worden ist, sind nicht, auch nicht anteilig, der Besserungsanwartschaft zuzuordnen.
3. Bei der Prüfung, ob die im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer anzunehmende Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht im Einzelfall widerlegt ist, ist eine Gesamtbetrachtung von Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterbeteiligung vorzunehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 20.06.2023 - IX R 2/22, BFHE 280, 531).
4. § 20 Abs. 8 Satz 1 EStG ist dahin auszulegen, dass § 20 Abs. 2 EStG von § 17 EStG nur verdrängt wird, wenn und soweit sich der Verlust im zu beurteilenden Zeitraum bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 17 EStG auswirkt. Das setzt insbesondere voraus, dass die Tatbestände des § 20 Abs. 2 EStG und des § 17 Abs. 4 EStG im selben Veranlagungszeitraum verwirklicht werden.
Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens
BFH, Urteil vom 22.10.2024, VIII R 7/23
1. Bei einer entgeltlichen drittnützigen Verpfändung eines Bankguthabens erzielt der Sicherungsgeber als Vertragspartner des Sicherungsbestellers Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) und keine Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2. Einkünfte aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG erzielt auch, wer einem anderen ein (nicht in Anspruch genommenes) Abrufdarlehen für einen bestimmten Zeitraum einräumt und hierfür eine Pauschalvergütung erhält.
Finanzverwaltung
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 01.01.2025
BMF, Schreiben vom 20.01.2025
Das BMF-Schreiben bietet eine Übersicht zum gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen.
Sonstiges
Erlass von Grundsteuerbescheiden
Finanzministerium Thüringen, Pressemitteilung vom 07.02.2025
Die Kommunen erlassen Grundsteuerbescheide auch dann, wenn ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid bzw. Grundsteuermessbetragsbescheid beim Finanzamt noch nicht abschließend bearbeitet ist.
New Publications on the Internet
Write-off of a Limited Liability Company Shareholder
BDO Website, Insight
According to the ruling of the German Federal Fiscal Court of November 19, 2024, case no. VIII R 8/22, the loss from a conditional write-off is to be taken into account at the time of the write-off.
Social security obligations of lecturers
BDO Website, Insight
According to the German Social Security Court decision of November 5, 2024 (case no. B 12 BA 3/23 R), it depends on the specific circumstances of each individual case whether the teaching activity as a lecturer is to be regarded as self-employed if a corresponding agreement has been made.