Tax & Legal UPDATE KW 08-2025

Tax & Legal UPDATE KW 08-2025

Neueinstellungen im Internet

Erweiterte Grundstückskürzung und Betriebsverpachtung
BDO Website, Insight

Eine Betriebsverpachtung ist nicht kürzungsschädlich, wenn die wesentliche Betriebsgrundlage vermietet wird und es sich hierbei ausschließlich um eigenen Grundbesitz handelt.

Grundsteuer: Nach der Hauptfeststellung ist vor der Änderungsanzeige – Fristen zu beachten!
BDO Website, Insight

Mit der Reform des Grundsteuerrechts wurden Anzeigepflichten für den Steuerpflichtigen eingeführt. Entsprechende Änderungsanzeigen für 2024 sind i.d.R. bis zum 31. März 2025 einzureichen.

VAT Update | Februar 2025
BDO Website, Web Seminar am 07.03.2025
 

Gesetzgebung

Außenhandelsstatistik: Rückwirkende Anhebung der Anmeldeschwellen
Statistisches Bundesamt, Mitteilung 

Der Bundesrat hat am 14.02.2025 dem Änderungsgesetz zum Außenhandels­statistikgesetz zugestimmt. Mit entsprechenden Änderungen der Außenhandels­­statistik-Durchführungsverordnung können dann die Anmeldeschwellen zur Intrahandelsstatistik rückwirkend zum 01.01.2025 angehoben und so Unternehmen von Bürokratieaufwand entlastet werden.

Hamburg legt Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer fest
Hamburger Senat, Pressemitteilung vom 20.02.2025

Die Hamburger Finanzbehörde hat den Anwendungserlass zur Grundsteuer aktualisiert und damit die Regelungen zu Härtefällen finalisiert.
 

Rechtsprechung - gewerblicher Bereich

Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen
BFH, Urteil vom 23.10.2024, XI R 24/21
BDO Website, Insight

Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG nicht aus.

Zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG
BFH, Urteil vom 16.01.2025, IV R 11/22

Eine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des Kommanditisten entsteht ("Wiederaufleben der Haftung"), sondern auch, soweit ‑ unabhängig von der Entnahme ‑ auf Grund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung des Kommanditisten besteht ("Bestehen der Haftung").

Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland
BFH, Urteil vom 25.09.2024, II R 36/21

1. Die sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette, bei der der übertragende Alleingesellschafter zugleich Alleingesellschafter der erwerbenden Gesellschaft ist, unterliegt auch bei ausländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG der Grunderwerbsteuer, wenn der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden, ein inländisches Grundstück gehört.

2. Ob die nach der maßgeblichen ausländischen Rechtsordnung zu beurteilenden Rechtsvorgänge einer nach § 6a GrEStG begünstigten Umwandlung entsprechen, hat das Finanzgericht anhand des dafür maßgebenden ausländischen Rechts von Amts wegen zu ermitteln. Eine Revision kann nicht darauf gestützt werden, dass die Vorentscheidung auf der fehlerhaften Anwendung ausländischen Rechts beruht.

3. § 1 Abs. 3 GrEStG verstößt nicht gegen die Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12.02.2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Amtsblatt der Europäischen Union 2008, Nr. L 46, 11).

4. Die Nichtanwendung des § 6a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft auf eine ausländische Gesellschaft verstößt weder gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)) noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 Abs. 1 AEUV). Es liegt auch keine gegen EU-Recht verstoßende Beihilfe vor (Art. 107 Abs. 1 AEUV).

Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft
BFH, Urteil vom 25.09.2024, II R 2/22

1. Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein.

2. Kann die Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG in diesem Fall umwandlungsbedingt nicht eingehalten werden, steht dies der Begünstigung nicht entgegen.

3. Die Nachbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG muss insoweit eingehalten werden, als der nach Erlöschen des Einzelunternehmens als Alleingesellschafter an der Kapitalgesellschaft beteiligte (frühere) Einzelkaufmann diese Beteiligung in Höhe von mindestens 95 % über weitere fünf Jahre halten muss.

Grunderwerbsteuer: Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs
BFH, Urteil vom 25.09.2024, II R 46/22

1. Der nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

2. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist nach § 6a Satz 3 und 4 GrEStG, dass der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung mehr als fünf Jahre zu mehr als 95 % an der Vorrats-GmbH beteiligt war. Auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist kann in diesem Fall nicht verzichtet werden.

Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht
BFH, Urteil vom 13.11.2024, XI R 31/22; Pressemitteilung vom 20.02.2025

Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht.

Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen
BFH, Urteil vom 25.09.2024, XI R 6/23; Pressemitteilung vom 20.02.2025

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG auf den um die eingezogenen Beträge geminderten Betrag zu reduzieren. Eine festgesetzte Steuer ist im Zeitpunkt der erfolgreichen Einziehung entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen.

Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel; möglicher Vertrauensschutz setzt Gutgläubigkeit voraus
BFH, Beschluss vom 11.12.2024, XI R 15/21 (NV)

Es geht zu Lasten des Steuerpflichtigen, der die Anwendung der Differenzbesteuerung begehrt, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25a UStG unerwiesen geblieben ist und er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um Unregelmäßigkeiten in Bezug auf seinen jeweiligen Geschäftspartner nachzugehen.

Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien Photovoltaikanlagen
FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2024, 9 K 83/24; Revision BFH X R 2/25

Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage ist im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens
FG Münster, Urteil vom 10.10.2024, 3 K 751/22 F; Revision BFH II R 39/24

Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden.

Grunderwerbsteuer: Maßgeblichkeit der Beteiligung am Gesellschaftskapital
FG Münster, Urteil vom 16.01.2025, 8 K 2751/21 F; Revision BFH II R 5/25

Für den “Anteil der Gesellschaft” i.S.d. § 1 Abs. 3 GrEStG ist auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen.

Grunderwerbsteuer: Keine gleichzeitige Zurechnung von Grundstücken
FG Münster, Urteil vom 16.01.2025, 8 K 2744/21 GrE; Revision BFH II R 4/25

Für Zwecke eines vor dem 06.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 3 GrEStG kann ein Grundstück - entgegen dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.10.2023 - nicht gleichzeitig der grundbesitzenden Gesellschaft (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 oder Abs. 2 GrEStG) als auch einer anderen Gesellschaft (die zuvor einen Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht hat) zugerechnet werden.

Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
BAG, Pressemitteilung vom 19.02.2025 zum Urteil vom 19.02.2025, 10 AZR 57/24

Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.
 

Rechtsprechung - privater Bereich

Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024, 3 K 145/23 (rkr.)

Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten abziehbar.

Grundsteuer: Landesgrundsteuergesetz Hessen ist verfassungsmäßig
FG Hessen, Pressemitteilung vom 20.02.2025 zum Urteil vom 23.01.2025, 3 K 663/24

Das Bundesverfassungsgericht sieht kein Bestimmtheitsproblem, wenn bei Erlass eines Grundsteuermessbetragsbescheids der genaue Steuerbetrag noch nicht feststeht. Es reicht aus, dass die zu erwartende Größenordnung vorhersehbar ist.

Es ist kein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip gegeben, weil die Grundsteuer an das Eigentum am Grundbesitz anknüpft. Wer Eigentümer eines Grundstücks ist, ist per se leistungsfähig. Unbedenklich ist auch, dass das Gesetz allein auf die Grundstücks- und die Gebäudegröße abstellt. Zudem sind unbebaute Grundstücke nicht annähernd vergleichbar kommunale Kostenverursacher wie Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Auch in der angewandten Lageabstufung (Faktorverfahren) liegt kein Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsprinzip. Der Lage-Faktor ist keine Wertkomponente, sondern setzt lediglich die Lagequalität zwischen Gemeindegebieten in Relation zueinander. Dies kann ohne rechtliche Bedenken durch die Einbeziehung von Bodenrichtwerten erfolgen, solange diese nicht die einzige die Bemessungsgrundlage bestimmende Größe sind.

Die Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
 

Rechtsprechung - Verfahrensrecht

Zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
 
BFH, Urteile vom 07.11.2024, III R 27/23 (NV) und III R 28/23 (NV)

Ein Gewerbesteuermessbescheid ist nicht wegen der sachlichen Unzuständigkeit eines Finanzamts (FA) aufzuheben, wenn bei Bezügen zu einem Stadtstaat und einem Flächenstaat für die Messbetragsfestsetzung in beiden Bundesländern (zum Beispiel in Berlin und Brandenburg) das FA zuständig ist; eine örtliche Unzuständigkeit kann in einem solchen Fall gemäß § 127 der Abgabenordnung unbeachtlich sein (Bestätigung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs vom 19.11.2003 - I R 88/02, BFHE 204, 283, BStBl II 2004, 751 und vom 09.01.2013 - IV B 64/11, BFH/NV 2013, 512).
 

Finanzverwaltung

Zurückweisung von Einsprüchen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen
Oberste Finanzbehörden der Länder, Allgemeinverfügung vom 20.02.2025

Die obersten Finanzbehörden der Länder machen ihre Allgemeinverfügung bekannt, wonach am 20.02.2025 anhängige und zulässige Einsprüche zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zurückgewiesen werden, soweit geltend gemacht wird, die Besteuerung verstoße gegen das Grundgesetz.

Bekanntmachung des geänderten Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
BMF, Mitteilung vom 20.02.2025

Steuerliche Außenprüfung: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
BMF, Schreiben vom 17.02.2025

Die Hinweise sind ab 01.01.2025 jeder Prüfungsanordnung (§ 196 AO) beizufügen. Damit ersetzt das BMF sein Schreiben vom 24.10.2013.

Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
BMF, Mitteilung vom 24.01.2025

Das BMF hat eine neue Version seiner Anleitung und Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück veröffentlicht.

Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen - BMF-Entwurf und heftige Kritik
BMF, (undatierter) Entwurf zur Anpassung des Abschnitts 4.21 des UStAE
IDW, Stellungnahme vom 12.02.2025
BStBK, Stellungnahme vom 07.02.2025
DStV, Mitteilung vom 17.02.2025, gemeinsame Stellungnahme vom 12.02.2025

Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue Regeln. Die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG durch das JStG 2024 sieht u.a. eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Allerdings sorgt sie in der Praxis für erhebliche Unsicherheit. Nach Auffassung zahlreicher Verbände und renommierter Umsatzsteuerexperten bringt der kürzlich vorgelegte Entwurf eines BMF-Schreiben nicht die erforderliche Klarheit, sondern verschärft die Probleme. Eine Übergangsregelung und mehr Rechtssicherheit seien nötig.
 

New Publications on the Internet

Earning reserves for the assumption of pension liabilities
BDO Website, Insight

According to the BFH ruling of October 23, 2024 (case no. XI R 24/21), a profit-reducing reserve can be created for the profit from the assumption of a pension obligation in accordance with Section 5 (7) sentence 5 of the German Income Tax Act.

Extended property deduction and business lease
BDO Website, Insight

A business lease is not detrimental if the essential business basis is leased and it is exclusively one's own property.