Aktuelles
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
7. November 2024
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege - Folgen für den Jahresabschluss
Das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 323) veröffentlichte Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz; BEG IV) sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre vor.